IQGEO-ABONNEMENT
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese „Bedingungen“) sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf der Abonnementdienste durch IQGeo („IQGeo“) an den Käufer („Kunde“), wobei sowohl IQGeo als auch der Kunde in dem beigefügten Bestellformular genannt sind, das auf diese Bedingungen verweist („Bestellformular“). Diese Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erfüllung des Bestellformulars stellt keine Annahme der Geschäftsbedingungen des Kunden dar und dient nicht dazu, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. IQGeo und der Kunde können hierin einzeln als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet werden. IQGeo kann diese Bedingungen nach eigenem Ermessen ändern, indem es aktualisierte Versionen dieser Bedingungen auf der Website veröffentlicht oder den Kunden anderweitig darüber in Kenntnis setzt. Alle derartigen Änderungen treten mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Bedingungen auf der Website oder nach entsprechender Benachrichtigung in Kraft.
2. Bereitstellung der Abonnementdienste.
2.1. Abonnementdienste. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden stellt IQGeo bestimmte Abonnementdienste, wie im Bestellformular angegeben, entweder als gehostete oder als installierte Lösung bereit, einschließlich, soweit zutreffend: (i) der Lizenzierung der proprietären Software von IQGeo („Produkt(e)“), (ii) die Bereitstellung von Software von Drittanbietern oder Datendiensten von Drittanbietern, (iii) die Bereitstellung von Support- und Wartungsdiensten gemäß Abschnitt 4 („Support-Dienstleistungen“), (iv) die Dokumentation und (v) Hosting-Dienstleistungen, die von IQGeo oder einem Drittanbieter im Auftrag von IQGeo gemäß Abschnitt 5 (die „Hosting-Dienste“ und, zusammen mit den Unterabschnitten (i) bis (iv), die „Abonnementdienste“) während der Abonnementlaufzeit (wie nachstehend definiert). Dabei gilt: „Dokumentation“ bezeichnet alle Materialien und Dokumentationen, die IQGeo dem Kunden im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten zur Verfügung stellt oder zugänglich macht; „Drittanbieter-Datendienste“ bezeichnet Datendienste, die von einem Dritten bereitgestellt werden und für die Nutzung oder Optimierung des betreffenden Produkts erforderlich sein können; und „Software von Drittanbietern“ bezeichnet ein Softwareprodukt, das Eigentum eines Dritten ist und von diesem lizenziert wird und das zur Nutzung oder Optimierung des betreffenden Produkts erforderlich sein kann.
2.2. Bereitstellung der Abonnementdienste. Stellt IQGeo die Abonnementdienste auf Hosted-Basis bereit, unternimmt IQGeo wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden die Abonnementdienste für die Dauer der Abonnementlaufzeit zur Verfügung zu stellen, außer während angemessener Zeiträume für Notfälle oder routinemäßige Wartungsarbeiten. Stellt IQGeo die Abonnementdienste auf Installationsbasis bereit, installiert IQGeo die entsprechenden Produkte an dem vom Kunden angegebenen und im Bestellformular genannten Ort (z. B. Installationsadresse, Hardware oder Plattform) („Installationsort“).
2.3. Lizenz.
2.3.1. Lizenzgewährung. IQGeo gewährt dem Kunden hiermit eine beschränkte, persönliche, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz und das Recht auf der Grundlage eines Abonnements
2.3.2. IQGEO-ABONNEMENT
2.3.3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, um: (i) im Falle einer gehosteten Nutzung seinen autorisierten Benutzern (vorbehaltlich der maximalen Anzahl namentlich genannter Benutzer) („Benutzer“) zu gestatten, während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für den zulässigen Zweck auf die Abonnementdienste zuzugreifen und diese (als gehosteten Dienst) zu nutzen, oder (ii) im Falle einer Installation eine Kopie der Produkte am Installationsort zu installieren und seinen autorisierten Benutzern zu gestatten, während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für den zulässigen Zweck auf die Abonnementdienste zuzugreifen und diese (als installierten Dienst) zu nutzen. Der Kunde hat jederzeit die vollständige Einhaltung dieser Bedingungen durch alle Nutzer sicherzustellen und bleibt in vollem Umfang haftbar sowie trägt die gesamte Verantwortung für die Nutzung der Abonnementdienste durch seine Nutzer. Dabei bezeichnet:„autorisierter Nutzer“jede Person (unabhängig davon, ob es sich um einen Mitarbeiter, Zeitarbeitskraft, Auszubildenden, Dienstleister oder direkten oder nachgelagerten Subunternehmer handelt), die vom Kunden autorisiert wurde, auf die Abonnementdienste für dessen interne Geschäftszwecke streng im Namen und im Auftrag des Kunden sowie unter dessen Kontrolle zuzugreifen;„benannter Nutzer“bezeichnet jeden autorisierten Nutzer (einschließlich nicht-menschlicher Betriebsgeräte, sofern diese auf das Produkt zugreifen können) eines Produkts, unabhängig davon, ob der Nutzer das Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt;„Zulässiger Zweck“bezeichnet die Nutzung der Abonnementdienste (oder gegebenenfalls der Professional Services, wie dieser Begriff nachstehend definiert ist) durch den Kunden ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke des Kunden und in strikter Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und der Dokumentation; und„Vertreter“bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Beauftragten oder Subunternehmer einer Partei.
2.3.4. Abonnementkennzahlen. Die Abonnementdienste werden auf Produktbasis und pro benanntem Benutzer, nach Betriebseinheit, Einheit oder auf Basis von Haushalten oder geplanten Abnahmestellen lizenziert, jeweils eine„Abonnementkennzahl“, wobei die anwendbaren Produkte, Abonnementkennzahlen und zugehörigen Mengen sowie sonstige Nutzungsbeschränkungen im Bestellformular festgelegt sind. Dabei bedeutet:„Einheiten“das Volumen der tatsächlichen Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Eingriffe und Lieferpunkte; „Nachfragepunkte“bezeichnet die Gesamtheit der Endpunkte des Glasfasernetzes, das mit den Abonnementdiensten geplant wird, wie z. B. Gebäude, Antennen oder Schränke; und„Haushalte“bezeichnet die Gesamtheit der einzelnen Anschlüsse für das geplante Netz oder, im Falle von Fiber to the Home, die Gesamtheit der einzelnen Wohneinheiten, für die das Netz geplant wird. Jeder eindeutige geografische Standort, definiert durch seine X- und Y-Koordinaten oder seine spezifische GPS-Position, wird bei der Berechnung der geplanten Nachfragepunkte einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl der Berechnungen, die im Planungsprozess des Kunden durchgeführt werden und die jeden eindeutigen geografischen Standort in ihrer Liste der Nachfragepunkte enthalten. Spezifische Einschränkungen und Nutzungsbeschränkungen sind im jeweiligen Bestellformular beschrieben. Vom Kunden erworbene Nachfragepunkte oder Haushalte stehen dem Kunden nur während des im jeweiligen Bestellformular für die Nutzung dieser Haushalte/Nachfragepunkte angegebenen Zeitraums zur Verfügung; sofern der Kunde nicht alle erworbenen Haushalte/Nachfragepunkte während des für diese Nutzung festgelegten Zeitraums nutzt, verfallen alle verbleibenden Haushalte/Nachfragepunkte und stehen dem Kunden nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung.
2.4. Beschränkungen. Der Kunde darf nicht (und darf es keiner anderen Person als IQGeo oder einer von IQGeo autorisierten Person gestatten): (i) die Produkte als Sicherheit zu verpfänden oder anderweitig zu belasten und darf keine Belastung, Hypothek, Abgabe, Pfandrecht oder Sicherungsrecht an den Produkten zulassen; (ii) die Produkte nicht zum Betrieb eines Managed Service oder Service Bureau zu nutzen, sei es als eigenständiges oder gebündeltes Produkt, zum Nutzen einer anderen Person; (iii) nicht zu versuchen, die Produkte oder die Dokumentation ganz oder teilweise in irgendeiner Form, auf irgendeinem Medium oder mit irgendwelchen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder zu übertragen; (iv) zu versuchen, die Produkte ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise in eine für Menschen wahrnehmbare Form zu bringen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, die Struktur, die Designs, die Algorithmen oder andere dem Produkt zugrunde liegende Elemente zu ermitteln; (v)ix, die Produkte zu reparieren, zu verändern, zu ergänzen, zu warten oder zu unterstützen (oder dies zu versuchen); (vi) die Produkte und/oder die Dokumentation an Dritte, mit Ausnahme der Nutzer, zu lizenzieren, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, im Timesharing zu nutzen, anzuzeigen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder anderweitig zugänglich zu machen; (vii) Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder Eigentumsvermerke auf den Produkten oder der Dokumentation zu verändern oder zu entfernen, (viii) auf die Produkte zuzugreifen, um (a) ein Konkurrenzprodukt oder eine Konkurrenzdienstleistung zu entwickeln, (b) ein Produkt oder eine Dienstleistung unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen, Schnittstellen oder Grafiken zu entwickeln, (c) Ideen, Merkmale, Funktionen, Schnittstellen oder Grafiken der Produkte zu kopieren oder (d) festzustellen, ob die Produkte in den Geltungsbereich eines Patents fallen; oder (ix) die Produkte auf andere Weise als ausschließlich für den in der beiliegenden Dokumentation beschriebenen Verwendungszweck zu nutzen. Jede Nutzung der Produkte, ganz oder teilweise, zum Trainieren oder Entwickeln eines Tools für künstliche Intelligenz ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde darf keine Aktivitäten durchführen, unterstützen oder zulassen, die die Nutzung der Produkte, einschließlich jeglicher Ergebnisse der Produkte, zum Trainieren, Entwickeln oder Verbessern eines proprietären Tools für künstliche Intelligenz beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle, Algorithmen oder Systeme des maschinellen Lernens. Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Kunden gestattet, eine einzige Sicherungskopie der Produkte anzufertigen, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde verwendet keine Sicherungskopie der Produkte für den Live- und/oder operativen Einsatz. ist es dem Kunden gestattet, eine einzige Sicherungskopie der Produkte anzufertigen, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde verwendet keine Sicherungskopie der Produkte für den Live- und/oder Betriebsbetrieb.
2.5 Zulässige Nutzung von APIs.„API(s)“ bezeichnet alle Anwendungsprogrammierschnittstellen, einschließlich aller zugehörigen Dokumentationen, Codes, Tools, Zugriffsschlüssel oder Tokens, die von IQGeo zur Verfügung gestellt werden, um den Softwaresystemen oder Anwendungen des Kunden die Interaktion mit oder den Zugriff auf Features, Funktionen, Daten oder Dienste zu ermöglichen, die über die Abonnementdienste bereitgestellt werden. Dies umfasst alle von IQGeo zur Verfügung gestellten Aktualisierungen, Modifikationen, Erweiterungen und abgeleiteten Werke davon. Alle bereitgestellten APIs sind ausschließlich für die Nutzung in Verbindung mit den Abonnementdiensten bestimmt. Jede unbefugte Nutzung der APIs außerhalb des Geltungsbereichs einer geltenden Bestellung ist strengstens untersagt.
i) Verbotene Aktivitäten: Der Kunde darf die APIs weder direkt noch indirekt dazu nutzen, durch die Software auferlegte Beschränkungen der Benutzerlizenz zu umgehen oder zu verletzen. Zu den verbotenen Aktivitäten gehören unter anderem (i) das Reverse-Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software, um sich unbefugten Zugriff auf deren Funktionalität zu verschaffen; (ii) das Nachbilden oder Weiterverbreiten der Merkmale oder Funktionen der Software durch die Nutzung der APIs in einer Weise, die über den Umfang der Benutzerlizenz hinausgeht; (iii) das Modifizieren, Anpassen oder Manipulieren der APIs oder der Software, um unbefugten Zugriff oder unbefugte Nutzung zu ermöglichen; (iv) das Erstellen eines Geodaten-Clients unter Verwendung der bereitgestellten APIs, der die Nutzung der Abonnementdienste mit weniger benannten Benutzern ermöglichen würde, als streng notwendig wäre, wenn die API nicht bereitgestellt worden wäre.
ii) Nicht-Störung:Der Kunde darf die APIs nicht in einer Weise nutzen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Abonnementdienste beeinträchtigt oder das Nutzererlebnis anderer Nutzer stört. Eine übermäßige Nutzung wird anhand von Schwellenwerten oder Limits überwacht, die IQGeo im Voraus mitteilt, und/oder anhand von Nutzungs- und Leistungskennzahlen, die vom Kunden angefordert und mit IQGeo einvernehmlich vereinbart wurden. IQGeo überwacht die Systemleistung und benachrichtigt den Kunden, wenn die Nutzung diese Schwellenwerte überschreitet; daraufhin hat der Kunde angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. Eine übermäßige Nutzung umfasst unter anderem übermäßige API-Anfragen, automatisierte Skripte oder jegliche Aktivitäten, die über das hinausgehen, wofür das System ausgelegt ist, oder die über die vom Kunden angeforderten und von IQGeo akzeptierten Leistungsanforderungen hinausgehen, was zu Überlastungen führt oder die Leistung der Abonnementdienste oder der damit verbundenen Dienste beeinträchtigt;
iii) Überwachung der Einhaltung: IQGeo behält sich das Recht vor, die Nutzung der APIs durch den Kunden zu überwachen, um die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherzustellen. Wenn IQGeo aufgrund eindeutiger Beweise Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt, wird IQGeo den Kunden zunächst schriftlich über den mutmaßlichen Verstoß informieren und ihm eine angemessene Gelegenheit zur Behebung des Problems einräumen (außer in Fällen, in denen eine sofortige Sperrung erforderlich ist, um einen erheblichen Schaden an den Abonnementdiensten zu verhindern). Erst wenn die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt oder im Falle einer unmittelbaren Gefahr für die Systemintegrität darf IQGeo geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aussetzung oder Beendigung des Zugangs des Kunden zu den APIs sowie die Einleitung rechtlicher Schritte;
iv) Meldung von Verstößen:Sollte dem Kunden eine unbefugte Nutzung oder ein Missbrauch der APIs bekannt werden, verpflichtet er sich, uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, um IQGeo bei der Untersuchung und Durchsetzung der Rechte zu unterstützen;
v) Vorbehalt von Rechten: Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben IQGeo vorbehalten. IQGeo behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die APIs jederzeit und aus beliebigen Gründen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.
Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen dieses Abkommen dar.
2.6. Verbesserungsvorschläge. Der Kunde kann Kommentare oder Vorschläge zu den Abonnementdiensten oder vorgeschlagene Verbesserungen daran („Vorgeschlagene Verbesserungen“) einreichen. IQGeo steht es frei, die Vorgeschlagenen Verbesserungen nach eigenem Ermessen zu nutzen, offenzulegen, zu vervielfältigen, zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten und zu verwerten, und zwar völlig ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder Einschränkungen jeglicher Art aufgrund von Rechten des geistigen Eigentums oder aus anderen Gründen, einschließlich der Zahlung von Gebühren oder Lizenzgebühren an den Kunden. Alle Rechte, Titel und Ansprüche an den von IQGeo entwickelten und/oder implementierten Verbesserungsvorschlägen sowie an allen davon abgeleiteten Werken, Modifikationen und Weiterentwicklungen (einschließlich aller darin enthaltenen oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von IQGeo.
3. Datendienste Dritter, Datensoftware Dritter und Hardware Dritter.3.1. Die Dokumentation enthält eine vollständige Liste der Open-Source-Software, der Software von Drittanbietern und der Freeware, die in den Produkten enthalten ist (die„enthaltene Software“). Die Lizenzbedingungen der enthaltenen Software (zusammenfassend als„Lizenzbedingungen“bezeichnet) sind in der Benutzerdokumentation für die Abonnementdienste enthalten. IQGeo bietet keine abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen oder Garantien in Bezug auf die enthaltene Software an, mit Ausnahme der folgenden Garantien: (a) IQGeo hat die Lizenzbedingungen der enthaltenen Software geprüft und garantiert, dass diese Bedingungen die Nutzung der Abonnementdienste für den vorgesehenen Zweck ermöglichen; (b) IQGeo gewährleistet, dass die enthaltene Software in gleicher professioneller Weise funktioniert wie jene Teile der Abonnementdienste, die keine enthaltene Software sind, und bietet dieselben Gewährleistungen und denselben Support. Die vorstehenden Garantien gelten nicht, wenn (x) der Kunde oder Dritte im Namen des Kunden die enthaltene Software oder die Abonnementdienste ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung von IQGeo modifizieren, verändern oder anderweitig anpassen; (y) der Kunde die enthaltene Software oder die Abonnementdienste für andere Zwecke als den zulässigen Zweck der Abonnementdienste nutzt. Die vorstehenden Bestimmungen stellen die einzigen Garantien dar, die IQGeo in Bezug auf die enthaltene Software gewährt.
3.2. In der Dokumentation sind die Software von Drittanbietern und/oder Datendienste von Drittanbietern aufgeführt, die nicht zur enthaltenen Software gehören, aber für die Nutzung der Abonnementdienste erforderlich sind. Der Kunde hat die gemäß diesem Abschnitt erforderlichen Software von Drittanbietern und/oder Datendienste von Drittanbietern separat zu erwerben 3.2. Der Kunde erkennt an, dass er allein für den Erwerb dieser Drittanbieter-Software und/oder Drittanbieter-Datendienste verantwortlich ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet IQGeo nicht für Leistungsstörungen oder Mängel der Abonnementdienste oder daraus entstehende Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die gemäß diesem Abschnitt 3.2.
3.3. Der Kunde muss unter Umständen Hardware von Drittanbietern erwerben, die nicht im Rahmen der Abonnementdienste bereitgestellt wird, um die Abonnementdienste nutzen und/oder deren Leistung optimieren zu können. Dementsprechend hat der Kunde diese Hardware von Drittanbietern bei Bedarf separat zu erwerben. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet IQGeo nicht für Leistungsausfälle oder Mängel der Abonnementdienste und/oder der entsprechenden Produkte oder für daraus entstehende Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde diese Hardware von Drittanbietern nicht separat erworben hat.
4. Unterstützungsdienste. Vorbehaltlich dieser Bedingungen, IQGeo wird die Support-Services für die Standard-out-of-the-Box-Produkte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Support-Zeitplan, wie in der jeweiligen Bestellformular verwiesen, während der Subscription-Laufzeit. IQGeo wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Support-Services für eine bestimmte Produktversion für bis zu vierundzwanzig (24) Monate nach dieser Version Release-Datum zur Verfügung zu stellen; vorausgesetzt, dass, IQGeo kann die Laufzeit des Abonnements kündigen, wenn IQGeo nicht mehr Support-Services und IQGeo wird an den Kunden den anteiligen Betrag der vorausbezahlten Abonnementgebühren erstatten.
5. Hosting-Dienste. Dieser Abschnitt 5 gilt nur, wenn die Abonnementdienste auf einer gehosteten Basis bereitgestellt werden, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.
5.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingungen und des geltenden Bestellformulars, einschließlich der Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühren, stellt IQGeo oder ein im Auftrag von IQGeo handelnder Dritter, sofern die Abonnementdienste auf Hosted-Basis bereitgestellt werden, Hosting-Dienste bereit, um dem Kunden während der Abonnementlaufzeit den Zugriff auf die Abonnementdienste und deren Nutzung zu ermöglichen, und zwar gemäß dem jeweiligen Anhang zu den Hosted-Diensten, auf den im Bestellformular Bezug genommen wird.
5.2. Der Kunde erkennt an, dass er verantwortlich ist für: (i) die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Rechenzentren von IQGeo sowie (ii) alle Probleme, Umstände, Verzögerungen, Lieferausfälle und sonstigen Verluste oder Schäden, die sich aus den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
5.3. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden haftet, die sich aus der Übertragung von Daten (einschließlich Kundeninhalten) über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben oder anderweitig durch das Internet verursacht werden.
6. Professionelle Dienstleistungen. Der Kunde kann professionelle Dienstleistungen erwerben, einschließlich Schulungsdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung, Konfiguration, Installation und/oder Integration von Abonnementdiensten (einschließlich, wo zutreffend, Migration von Kundeninhalten (wie unten definiert)) ("Professionelle Dienstleistungen" und, zusammen mit den Abonnementdiensten, die "Dienstleistungen"), wie im Bestellformular und einer separaten Arbeitsanweisung, die von den Parteien ausgeführt wird und die Details der professionellen Dienstleistungen festlegt ("Arbeitsanweisung"), beschrieben. Alle Ergebnisse und Leistungen, die bei der Erbringung der Professionellen Dienstleistungen entstehen, generiert oder erstellt werden (sei es durch IQGeo oder einen Drittanbieter), bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von IQGeo und der Kunde hat ein begrenztes Recht, diese Ergebnisse und Leistungen nur in dem Umfang zu nutzen, der notwendig ist, um den kommerziellen Nutzen der Professionellen Dienstleistungen und der damit verbundenen Ergebnisse und Leistungen für den zulässigen Zweck zu erhalten.
7. Drittanbieter. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo von Zeit zu Zeit Drittanbieter beauftragen kann, ein Element der Abonnementdienste und/oder Zusatzdienste im Namen von IQGeo zu erbringen ("Drittanbieter"). IQGeo behält sich das Recht vor, Drittanbieter von Zeit zu Zeit zu ändern, zu ersetzen oder zu ersetzen, vorausgesetzt, dass IQGeo gegenüber dem Kunden für die Bereitstellung der relevanten Abonnementdienstleistungen und/oder zusätzlichen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Bedingungen ungeachtet einer solchen Änderung, Ersatz oder Ersetzung verantwortlich bleibt. In dem Maße, in dem es einen Ausfall oder ein Problem in, oder verursacht durch, das Element der Abonnementdienstleistungen und/oder zusätzliche Dienstleistungen, die von einem Drittanbieter im Namen von IQGeo und Kunden und/oder Benutzer erleiden Verluste, IQGeo wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diese Verluste von dem Drittanbieter zu erholen, und IQGeo Haftung gegenüber dem Kunden für alle diese Verluste wird auf den Betrag IQGeo ist in der Lage, von dem Drittanbieter zu erholen und dann in Bezug auf die Verluste des Kunden aufgeteilt werden begrenzt.
8. Gebühren.8.1. Gebühren. Der Kunde hat die Gebühren für die Abonnementdienste, einschließlich Lizenz-, Support- und, falls zutreffend, Hosting-Gebühren („Abonnementgebühren“) sowie die Gebühren für die Professional Services (zusammen mit den Abonnementgebühren die„Gebühren“)gemäßden Angaben im Bestellformular zu entrichten. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatz- oder Nutzungssteuern, einschließlich Mehrwertsteuer, HST, PST und GST, die vom Kunden zu tragen sind. Die Gebühren enthalten keine Reise-, Unterbringungs-, Tagegeld- oder sonstigen Kosten, die IQGeo oder seinen Vertretern entstehen. Die Gebühren können sich nach Ablauf der Erstlaufzeit (wie unten definiert) ändern.
8.2. Zahlung der Gebühren. IQGeo stellt dem Kunden die Gebühren in Rechnung: (i) für die Abonnementdienste jährlich im Voraus; und (ii) für die professionellen Dienstleistungen an oder nach den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Terminen oder, falls keine Termine angegeben sind, monatlich nachträglich. Der Kunde hat die Gebühren spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen; ausgenommen sind Beträge, die der Kunde in gutem Glauben bestreitet, vorausgesetzt, der Kunde teilt IQGeo eine solche Beanstandung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Rechnungsdatum mit. Alle Zahlungen sind per ACH oder elektronischer Überweisung zu leisten. Wenn der Kunde eine Zahlung gemäß diesem Abschnitt versäumt, ist IQGeo berechtigt, Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 12 % p. a. zu berechnen und die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung aller unbestrittenen Beträge auszusetzen. Der Kunde hat IQGeo unverzüglich zu benachrichtigen, wenn seine internen Verfahren für die Abwicklung von Zahlungen eine Bestellung erfordern, und der Kunde wird die Bestellung unverzüglich an IQGeo übermitteln. Der Kunde erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nichtübermittlung einer Bestellung an IQGeo durch den Kunden die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß diesen Bedingungen nicht beeinträchtigt.
8.3. Übermäßige Nutzung. Soweit IQGeo dem Kunden ein Produkt auf der Grundlage bestimmter Beschränkungen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf eine Basis pro benanntem Benutzer, lizenziert hat und die Nutzung des Produkts durch den Kunden die in einem Bestellformular festgelegten Lizenzgrenzen überschreitet, hat der Kunde IQGeo unverzüglich über diese übermäßige Nutzung zu informieren, und IQGeo stellt dem Kunden die mit dieser übermäßigen Nutzung verbundenen Abonnementgebühren in Rechnung. Ungeachtet des Vorstehenden schränkt nichts in diesem Abschnitt das Recht von IQGeo ein, Schadensersatz für Verstöße gegen diese Bedingungen oder andere Rechte von IQGeo aus diesem Vertrag geltend zu machen. IQGeo gewährt keine Ermäßigung, keinen Rabatt, keine Rückvergütung oder Rückerstattung für den Fall, dass die Lizenzgrenzen nicht ausgeschöpft wurden, z. B. wenn der Kunde die Anzahl der benannten Nutzer während der Abonnementlaufzeit reduziert.
9. Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet: (i) IQGeo zur Verfügung stellen alle notwendige Zusammenarbeit in Bezug auf IQGeo's Bereitstellung der Dienstleistungen, einschließlich allen notwendigen Zugang zu Informationen, Kundeninhalten, Kunden-IT-Systemen oder anderen Hosting- oder Testumgebungen, wie von IQGeo vernünftigerweise verlangt; (ii) alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten; (iii) sicherstellen, dass die Benutzer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen handeln; (iv) trägt die alleinige Verantwortung für: (A) die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität des Kundeninhalts und alle erforderlichen Zustimmungen in Bezug auf den Kundeninhalt und (B) die Sicherung und Wiederherstellung der IT-Systeme des Kunden und des Kundeninhalts im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten, außer in dem Umfang, in dem IQGeo für die Bereitstellung von Sicherungs- und Wiederherstellungsdiensten als Teil der Hostingdienste verantwortlich ist. Wobei: "Kundeninhalte" sind alle Informationen, Daten, Materialien und Inhalte jeglicher Art, die IQGeo vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder die vom Kunden, seinen Nutzern und/oder Endnutzern oder im Namen des Kunden während der Nutzung der Abonnementdienste in den Produkten gespeichert oder eingegeben werden, und "IT-Systeme des Kunden" sind die Computerumgebung des Kunden (einschließlich Hardware, Software und/oder Telekommunikationsnetze oder -geräte), die vom Kunden in Verbindung mit dem Empfang und/oder der Nutzung der Dienste verwendet wird und die sich im Besitz des Kunden befindet oder von ihm lizenziert oder anderweitig kontrolliert wird.
10. Einhaltung der Ausfuhrgesetze. Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Produkte, die Dokumentation und alle anderen technischen Informationen, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, den Exportkontrollbestimmungen Kanadas, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, des US-Handelsministeriums und anderen government in Bezug auf den Export von technischen Daten, Ausrüstung und Produkten unterliegen können. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Einhaltung all dieser Vorschriften verantwortlich ist. Ein Verstoß des Kunden gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.
11. Garantien; Ausschluss von Garantien.11.1. Produkt. IQGeo gewährleistet, dass jedes gelieferte Produkt in allen wesentlichen Punkten im Wesentlichen der Dokumentation entspricht.
11.2. Professionelle Dienstleistungen. IQGeo gewährleistet, dass: (i) die professionellen Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden und im Wesentlichen den geltenden Anhängen und Leistungsbeschreibungen sowie den guten Branchenpraktiken entsprechen; (ii) IQGeo bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessen erfahrenes, qualifiziertes und geschultes Personal einsetzt; und (iii) IQGeo über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen erforderlich sind, und diese aufrechterhält.
11.3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich und ausdrücklich anders vorgesehen, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die durch die Nutzung der Dienste erzielten Ergebnisse sowie für die aus dieser Nutzung gezogenen Schlussfolgerungen. IQGeo haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten verursacht werden, die IQGeo vom Kunden im Zusammenhang mit den Abonnementdienste oder durch Maßnahmen, die IQGeo auf Anweisung des Kunden ergriffen hat, verursacht werden. Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt ausdrücklich genannten Gewährleistungen LEHNT IQGeo hiermit, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN AB, GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER ANDERWEITIG, IN BEZUG AUF DIESE BEDINGUNGEN, DIE DIENSTLEISTUNGEN UND ALLE ANDEREN IM RAHMEN DES AUFTRAGSFORMULARS GELIEFERTEN WAREN ODER ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT IQGEO KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE ABONNEMENTDIENSTE (ODER IHRE NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN) FEHLERFREI SIND ODER DASS DIE NUTZUNG UNTERBRECHUNGSFREI IST.
12. Begrenzung der Haftung. Dieser Abschnitt 12 legt die gesamte Haftung von IQGeo (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter) gegenüber dem Kunden in Bezug auf: (i) jede Verletzung dieser Bedingungen; (ii) jede Nutzung der Dienste durch den Kunden; und (iii) jede Zusicherung, Falschdarstellung (ob unschuldig oder fahrlässig), Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben.12.1. GESAMTHAFTUNG. DIE Gesamthaftung von IQGEO und seinen verbundenen Unternehmen sowie Vertretern in Bezug auf oder im Zusammenhang mit allen Ansprüchen jeglicher Art, die vom Kunden oder in dessen Namen geltend gemacht werden – sei es aus Vertrag, Gewährleistung, Freistellung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), gefählicher Haftung oder anderweitig, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, darf die Höhe der Abonnementgebühren nicht übersteigen, die der Kunde gemäß dem Bestellformular in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das zu einem solchen Anspruch geführt hat, tatsächlich an IQGEO gezahlt hat.
12.2.Keine Folgeschäden. In keinem Fall haftet eine Partei gegenüber der anderen für Nutzungsausfall, DATENVERLUST, Betriebsunterbrechung oder für Folgeschäden, zufällige, besondere, indirekte, spekulative, straf- oder exemplarische Schäden, Kosten oder Ansprüche jeglicher Art (einschließlich entgangener Gewinne oder Einnahmen), die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Art der Klage, sei es aus Vertrag, Gewährleistung, Freistellung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig, selbst wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
12.3. Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Keine Bestimmung dieser Bedingungen hat zur Folge, dass die Haftung des Kunden oder von IQGeo für Folgendes eingeschränkt oder ausgeschlossen wird: (i) Tod oder Körperverletzung, die durch vorsätzliches Fehlverhalten (des Kunden oder seiner Vertreter) verursacht wurden; (ii) arglistige Täuschung oder sonstige betrügerische Handlungen oder Unterlassungen; (iii) im Falle des Kunden die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Gebühren; (iv) im Falle des Kunden jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von IQGeo oder der von IQGeo gemäß diesen Bedingungen gewährten Lizenzen und/oder Rechte; (v) die Haftung des Kunden für Verstöße gegen die in Abschnitt 2.4 auferlegten Beschränkungen, (v) jede sonstige Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
13. Eigentum an geistigem Eigentum.13.1. Rechte an geistigem Eigentum.„Rechte an geistigem Eigentum“bezeichnet alle (i) Patente, Patentanmeldungen, Patentveröffentlichungen und Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), (ii) Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Rechte an Handels- und Firmennamen, Rechte an Logos sowie den gesamten damit verbundenen Firmenwert (zusammenfassend„Marken“), (iii) Urheberrechte und urheberrechtsfähige Werke (einschließlich Rechten an Computersoftware), Mask Works, Rechte an Daten und Datenbanken, (iv) Rechte an vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen und Know-how sowie (v) alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum (in jedem Fall unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht, und einschließlich Anträgen auf Eintragung oder des Rechts, die Eintragung solcher Rechte zu beantragen) sowie alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art wie die zuvor aufgeführten, die weltweit bestehen.
13.2. Geistige Eigentumsrechte des Kunden.„Kundeninhalte“bezeichnet jegliches Material, jegliche Dokumentation oder Informationen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Nutzern an IQGeo übermittelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Videos und personenbezogene Daten. Alle Kundeninhalte, die im Rahmen der Erfüllung dieser Bedingungen gehostet, gespeichert, genutzt oder auf sonstige Weise an IQGeo oder das/die Produkt(e) übertragen werden, einschließlich aller davon abgeleiteten Werke, gehören dem Kunden, und der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen daran (einschließlich aller darin enthaltenen oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte).
13.3. Datensätze und Ausgabedaten.„Datensatz“bezeichnet eine Sammlung von Informationen, bestehend aus Kundeninhalten und gegebenenfalls den durch manuelle oder automatisierte Annotation damit verknüpften Bezeichnungen.„Ausgabedaten“bezeichnet alle Informationen, Daten und/oder Datenbanken, die im Rahmen der Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und/oder seine autorisierten Nutzer unter Verwendung der Kundeninhalte generiert und/oder erstellt werden. IQGeo überträgt dem Kunden automatisch und unwiderruflich auf exklusiver Basis, sobald sie entwickelt werden, alle mit den Produkten generierten Datensätze und Ausgabedaten sowie die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dies umfasst ohne Ausnahme oder Vorbehalt alle Rechte zur Vervielfältigung, Darstellung, Übersetzung, Bearbeitung, Umgestaltung und Anordnung für jede direkte oder indirekte Nutzung und Verwertung der Datensätze und Ausgabedaten ganz oder teilweise, unabhängig von der Art und Weise, in allen Formen, auf allen Medien und für jegliche Zwecke, einschließlich solcher, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht vorhersehbar oder nicht vorgesehen waren. Insbesondere überträgt IQGeo dem Kunden: (a) die Rechte zur Nutzung der Datensätze und Ausgabedaten in jeglicher Form, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung nicht vorgesehen oder vorhersehbar waren; (b) die vorübergehenden und dauerhaften Vervielfältigungsrechte an den Datensätzen und Ausgabedaten, mit allen Mitteln und auf allen Medien, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bekannt oder unbekannt sind; (c) die Rechte zur Darstellung der Datensätze und Ausgabedaten durch alle Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bekannt oder unbekannt sind; (d) die Rechte zur Änderung, Lokalisierung, Übertragung, Anpassung, Integration, Individualisierung, Korrektur, Übersetzung, Weiterentwicklung, Ergänzung, Löschung, Erstellung abgeleiteter Werke usw. der gesamten oder eines Teils der Datensätze und Ausgabedaten; (e) Das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten ganz oder teilweise in bereits bestehende oder künftige Werke einzubinden; (f) Das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten in eine andere Sprache zu übersetzen. Diese Übertragung gilt weltweit und für die Dauer des rechtlichen Schutzes der geistigen Eigentumsrechte an den Datensätzen und Ausgabedaten.
13.4. Lizenz zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienste. Der Kunde gewährt IQGeo hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Kundeninhalte in dem Umfang, der zur Bereitstellung und Verbesserung der Abonnementdienste erforderlich ist, einschließlich der Identifizierung, Untersuchung oder Behebung technischer Probleme mit den Abonnementdiensten. Ungeachtet Ziffer 10.3 gewährt der Kunde IQGeo für die gesamte Dauer des Schutzes der entsprechenden geistigen Eigentumsrechte ein weltweites, nicht exklusives, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht, die Datensätze, Ausgabedaten und Kundeninhalte zu nutzen, zu vervielfältigen, darzustellen und zu verwerten, und zwar in eigenem Namen und ausschließlich zum Zweck der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen sowie neuer Produkte und Dienstleistungen sowie zum Zweck der Erstellung und Verwertung von Statistiken. In diesem Zusammenhang: (a) erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass IQGeo die personenbezogenen Daten anonymisiert, bevor die Kundeninhalte, Datensätze und Ausgabedaten für eigene Zwecke wiederverwendet werden; (b) erkennt an und akzeptiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Dienste sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken durch IQGeo erfolgt, mit den in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und IQGeo festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten vereinbar ist; (c) erklärt sich damit einverstanden, die betroffenen Personen über die Übermittlung ihrer Daten an IQGeo zum Zwecke der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Dienste sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken zu informieren.
13.5. Eigentumsrechte an den Diensten. Das Abonnement Dienste sind Eigentum von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen und werden von diesen betrieben; sie enthalten Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind und unter das Urheberrecht, Bestimmungen internationaler Verträge, Marken-, Dienstleistungsmarken- sowie sonstige Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums fallen. Sofern von IQGeo nicht anders vorgesehen, dürfen die Abonnementdienste in keiner Weise kopiert, vervielfältigt, erneut veröffentlicht, heruntergeladen, hochgeladen, gepostet, angezeigt, übertragen oder verbreitet werden, und nichts an den Abonnementdiensten darf so ausgelegt werden, dass dadurch eine Lizenz unter den geistigen Eigentumsrechten von IQGeo gewährt wird, sei es durch Rechtsverwirkung, stillschweigende Folgerung oder auf andere Weise. Alle in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben IQGeo vorbehalten. Der Kunde erkennt an, dass die Abonnementdienste Originalwerke enthalten, die von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und anderen unter Anwendung von Methoden und Beurteilungsstandards entwickelt, zusammengestellt, vorbereitet, überarbeitet, ausgewählt und angeordnet wurden, wobei erhebliche Zeit, Mühe und finanzielle Mittel aufgewendet wurden, und die wertvolle Rechte an geistigem Eigentum von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und diesen anderen darstellen. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Geschmacksmustern, Urheberrechten, Marken, Datenbankrechte, Dienstleistungsmarken, Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Schutzrechte jeglicher Art, Dokumentation, etwaige Verbesserungen, Designbeiträge oder davon abgeleitete Werke sowie jegliches damit verbundenes Wissen oder Verfahren, einschließlich der Rechte an allen Anmeldungen und Registrierungen im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten, sind und bleiben im Verhältnis zwischen dem Kunden und IQGeo jederzeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen.
13.6. IQGeo-Marken. Die Marken sind eingetragene und nicht eingetragene Marken von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen. Die Marken dürfen ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von IQGeo nicht verwendet werden. IQGeo erkennt die Marken anderer Organisationen für deren jeweilige Produkte oder Dienstleistungen an, die in den Abonnementdiensten erwähnt werden. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, ist die Nutzung der Marken oder anderer Inhalte von IQGeo durch den Kunden strengstens untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die im Widerspruch zu den Rechten von IQGeo und/oder seinen Lizenzgebern an den Abonnementdiensten, der Dokumentation oder den professionellen Dienstleistungen stehen oder diese Rechte anfechten oder beeinträchtigen würden. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes Rechte an geistigem Eigentum, die mit der in diesem Abschnitt festgelegten Zuweisung von Rechten unvereinbar sind, so verpflichtet sich der Kunde hiermit: (i) diese Rechte an geistigem Eigentum an IQGeo abzutreten und (ii) alle Dokumente zu unterzeichnen und zu übergeben, die zur Vollendung der Abtretung erforderlich sind, damit IQGeo die vollen Vorteile des Eigentums an den betreffenden Rechten an geistigem Eigentum genießen kann.
14. Entschädigungsverpflichtungen. Jede Partei hat die folgenden Entschädigungspflichten. "Anspruch" bedeutet jede Klage, jeder Schiedsspruch, jede Forderung oder jeder andere Rechtsanspruch, jede Beschwerde, Kosten, Schulden, Forderungen, Ausgaben, Bußgelder, Verbindlichkeiten, Verluste, Ausgänge, Strafen oder Verfahren.14.1. Verpflichtungen von IQGeo. Vorbehaltlich Abschnitt 14.2 unten, stellt IQGeo den Kunden von allen Ansprüchen frei, verteidigt ihn und hält ihn schadlos, die von einem Dritten gegen den Kunden geltend gemacht werden, weil das von IQGeo gemäß diesen Bedingungen an den Kunden lizenzierte Produkt die geistigen Eigentumsrechte (die gegebenenfalls in den Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada bestehen) dieses Dritten verletzt („IP-Anspruch“), es sei denn, die Verletzung ergibt sich aus oder steht im Zusammenhang mit: (i) einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden; (ii) eines Produkts, das vom Kunden oder auf dessen Wunsch oder Anweisung hin (einschließlich durch IQGeo) verändert, modifiziert oder überarbeitet wurde; (iii) der Konfiguration des Produkts durch IQGeo auf Wunsch oder Anweisung des Kunden und/oder durch eine andere Person als IQGeo; (iv) Versäumnis des Kunden, ein von IQGeo bereitgestelltes Produkt-Update oder -Upgrade zu implementieren, das den IP-Anspruch verhindert hätte; (v) Software von Drittanbietern oder Datendienste von Drittanbietern; (vi) die Nutzung des Produkts durch den Kunden in einer Weise, die nicht der Dokumentation entspricht, oder sonstige unbefugte Nutzung des Produkts; (vii) die Nutzung einer veralteten Version des Produkts durch den Kunden (nach Erhalt einer Mitteilung von IQGeo), die von IQGeo nicht mehr aktualisiert oder aufgerüstet wird, unabhängig davon, ob der Kunde über eine gültige Lizenz zur Nutzung derselben verfügt oder nicht; und (viii) die Nutzung des Produkts in Verbindung mit Geräten, Produkten oder Software von Drittanbietern, sofern IQGeo einer solchen Nutzung nicht schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde hat: (a) IQGeo unverzüglich schriftlich über jede IP-Forderung zu informieren und IQGeo die vollständige Kontrolle über die IP-Forderung sowie über jegliche Verteidigung, Beilegung oder einen Vergleich bezüglich der IP-Forderung zu übertragen; (b) keine Haftungsanerkennung, Vereinbarung oder einen Vergleich in Bezug auf den IP-Anspruch vornehmen oder die Verteidigung von IQGeo gegen den IP-Anspruch in anderer Weise beeinträchtigen; und (c) auf Verlangen von IQGeo jede Unterstützung leisten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise notwendig sind, um IQGeo bei der Verteidigung oder Beilegung des IP-Anspruchs zu unterstützen. Das Vorstehende stellt den einzigen Rechtsbehelf des Kunden und die ausschließliche Haftung von IQGeo für den Fall dar, dass die Nutzung des Produkts durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt.
Für den Fall, dass ein an den Kunden lizenziertes Produkt ohne Verschulden des Kunden Gegenstand eines IP-Anspruchs wird oder nach IQGeo's ausschließlicher Meinung wahrscheinlich wird, kann IQGeo nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu nutzen; (ii) das Produkt verletzungsfrei machen; (iii) die Lizenz in Bezug auf das Produkt kündigen und die Abonnementgebühren in Bezug auf dieses Produkt zurückerstatten, die im Voraus bezahlt wurden und die sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.
14.2. Freistellungsverpflichtungen des Kunden. In dem Fälle, in denen ein IP-Anspruch auf Handlungen des Kunden beruht, die in Abschnitt 14.1(i) bis (viii) beschriebenen Handlungen des Kunden beruht, hat der Kunde IQGeo und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die von einem Dritten gegen IQGeo oder seine verbundenen Unternehmen geltend gemacht oder erhoben werden, weil das Produkt angeblich die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder missbraucht oder gegen geltendes Recht verstößt, und hat IQGeo und seine verbundenen Unternehmen für alle IQGeo entstandenen oder auferlegten Ansprüche sowie für angemessene Rechtskosten, die IQGeo im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstehen, zu entschädigen; vorausgesetzt, dass IQGeo: (i) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Forderung überträgt, vorausgesetzt, dass der Kunde einen solchen Anspruch nicht beilegen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet IQGeo bedingungslos von jeglicher Haftung und beeinträchtigt in keiner Weise die Fähigkeit von IQGeo, das Produkt zu nutzen, zu verkaufen und/oder zu vertreiben, oder wird anderweitig von IQGeo schriftlich genehmigt (wobei IQGeo diese Genehmigung nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich der von IQGeo geforderten Bedingungen erteilen oder verweigern kann) und (ii) dem Kunden auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung gewährt. Darüber hinaus hat der Kunde IQGeo und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (a) der unsachgemäßen Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden, einschließlich der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch seine Nutzer; (b) den Kundeninhalten; und (c) der Verletzung oder angeblichen Verletzung einer Verpflichtung aus diesen Bedingungen.
15. Persönliche Daten. Bei der Erbringung der Dienstleistungen hält sich IQGeo an die IQGeo-Datenschutzrichtlinie, die unter folgender Adresse verfügbar ist https://www.iqgeo.com/privacy-policy abrufbar ist und durch Verweis hierin aufgenommen wurde. Die IQGeo-Datenschutzrichtlinie kann nach dem Ermessen von IQGeo geändert werden; jedoch werden Änderungen der IQGeo-Richtlinie nicht zu einer wesentlichen Verringerung des Schutzniveaus für personenbezogene Daten des Kunden während des Zeitraums führen, für den Gebühren für die Dienstleistungen bezahlt wurden. IQGeo wird nur personenbezogene Daten des Kunden in einer Weise, die vernünftigerweise notwendig ist, um Dienstleistungen zu erbringen und nur für diesen Zweck durch den Kunden in einem Bestellformular oder Statement of Work bestellt verarbeiten. IQGeo stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Abonnementdienste sind nicht dazu bestimmt, personenbezogene Daten zu speichern, zu sammeln oder anderweitig zu verarbeiten. In dem Maße Soweit der Kunde die Abonnementdienste nutzt, um Informationen zu sammeln oder anderweitig zu verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("personenbezogene Daten") beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Vertreter, autorisierten Benutzer und seine Kunden, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, und er verpflichtet sich (i) sicherzustellen, dass er über angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten und vor versehentlichem Verlust oder Vernichtung oder Beschädigung dieser personenbezogenen Daten verfügt; (ii) sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Zustimmungen oder Mitteilungen verfügt (und diese während der gesamten Abonnementlaufzeit aufrechterhält) und/oder eine anerkannte Rechtsgrundlage oder einen legitimen Grund hat und weiterhin haben wird, solche personenbezogenen Daten während der gesamten Abonnementlaufzeit zu erfassen oder anderweitig zu verarbeiten; und (iii) soweit personenbezogene Daten des Kunden dem EU-Datenschutzrecht unterliegen, IQGeo vor der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an IQGeo schriftlich zu benachrichtigen und, soweit IQGeo ein Verarbeiter oder Unterverarbeiter (wie diese Begriffe im EU-Datenschutzrecht definiert sind) von personenbezogenen Daten ist, die dem EU-Datenschutzrecht unterliegen, werden die Parteien in gutem Glauben die angemessenen Bedingungen einer solchen Verarbeitung aushandeln. "EU-Datenschutzrecht" bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 und die geltenden Gesetze der Mitgliedstaaten zur Umsetzung oder Ergänzung der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 in ihrer jeweils geänderten, ersetzten oder ersetzten Fassung. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht für den Verlust oder die Offenlegung von Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden gesammelt und verarbeitet werden, verantwortlich ist.
16. Prüfung. Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit des Abonnements stets aktuelle, genaue und vollständige Bücher und Aufzeichnungen über seine Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich der Nutzung der im Rahmen der Abonnementdienste lizenzierten Produkte, zu führen. Innerhalb von zehn (10) Werktagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch IQGeo gestattet der Kunde IQGeo die Prüfung, Inspektion, Prüfung und Überprüfung (sowie gegebenenfalls die Anfertigung von Kopien) aller relevanten Räumlichkeiten, Geräte, Server, Systeme, Mitarbeiter, Bücher und Aufzeichnungen zum Zwecke der Prüfung der Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und seine Nutzer und gewährt IQGeo angemessenen Zugang dazu.
17. Vertraulichkeit.17.1. Begriffsbestimmungen.„Vertrauliche Informationen“bezeichnet alle vertraulichen und geschützten Informationen (unabhängig davon, ob in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form) der anderen Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Techniken, Verfahren, Softwareprogramme und andere IT-bezogene Informationen, Schaltpläne, Datenbanken, Geschäftsinformationen, Finanzinformationen, Ideen, Strategien, Entwürfe, Produkte und Produktdesigns, Beschaffungsinformationen, unveröffentlichte Informationen in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte einer der Parteien sowie die gesamte Kommunikation zwischen den Parteien und sonstige nicht öffentliche Informationen, die sich auf das Geschäft der Parteien beziehen.
17.2. Geheimhaltungspflichten. Jede Partei hat: (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, nicht von ihren Vertretern oder auf andere Weise unter Verletzung dieser Bedingungen offengelegt oder verbreitet werden; (ii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben , es sei denn, die offenlegende Partei stimmt der Offenlegung dieser vertraulichen Informationen schriftlich zu und die empfangende Partei verlangt, dass dieser Dritte eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu Bedingungen abschließt, die denen in diesem Abschnitt entsprechen 17; und (iii) die ihr offenbarten vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich zum Zwecke der Ausübung oder Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten gemäß diesen Bedingungen zu verwenden. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an ihre Vertreter weitergeben, die diese Informationen „kennen müssen“, um ihre Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen zu erfüllen, und/oder an professionelle Berater zum Zweck der Einholung professioneller Beratung, vorausgesetzt, sie informiert diese Vertreter vor der Weitergabe über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen und führt ein schriftliches Verzeichnis dieser Personen. Jede Partei haftet für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter in Bezug auf die vertraulichen Informationen so, als handele es sich um Handlungen oder Unterlassungen dieser Partei. Die Parteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei aufzudecken und zu verhindern. Wenn eine Partei Kenntnis von einem Verstoß oder einem beabsichtigten Verstoß gegen diese Bedingungen erlangt oder Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher vorliegt, wird sie die andere Partei unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und bei der Suche nach geeigneten Rechtsbehelfen gegen eine solche Handlung kooperieren.
17.3. Ausnahmen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen 17 gelten nicht für Informationen, soweit diese: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder später auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 17; (ii) der empfangenden Partei bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht bestand, was schriftlich nachzuweisen ist; (iii) nach Unterzeichnung des Bestellformulars von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht bezogen wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden; oder (v) gesetzlich offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, soweit dies rechtlich möglich ist, die offenlegende Partei über eine solche erforderliche Offenlegung in Kenntnis setzt, um der offenlegenden Partei eine angemessene Gelegenheit zu geben, vor der Offenlegung durch die empfangende Partei eine Schutzanordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf zu beantragen.
18. Laufzeit und Kündigung.
18.1. Laufzeit. Diese Bedingungentretenan dem Tag in Kraft, an dem eine Partei das Bestellformular zuletzt unterzeichnet hat („Datum des Inkrafttretens“), und alle Rechte, Pflichten, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Parteien beginnen am Datum des Inkrafttretens, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Diese Bedingungen bleiben für die im Bestellformular angegebene anfängliche Laufzeit (die„anfängliche Laufzeit“) in Kraft und verlängern sich danach automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jede solcheVerlängerungist eine„Verlängerungslaufzeit“und bildet zusammen mit der anfänglichen Laufzeit die„Abonnementlaufzeit“), sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes vorgesehen ist.
18.2. Kündigung.
18.2.1. Ein Bestellformular kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden, wobei eine solche Kündigung erst am Tag nach Ablauf von: (i) der ursprünglichen Laufzeit; oder (ii) der jeweiligen Verlängerungslaufzeit wirksam wird.
18.2.2. Ein Leistungsumfang für die Erbringung von Fachdienstleistungen (und sofern keine Abonnementdienste angegeben sind) endet zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) dem Datum, an dem die professionellen Dienstleistungen abgeschlossen wurden; oder (ii) der Beendigung der Leistungsbeschreibung gemäß den Kündigungsbestimmungen dieses Abschnitts.
18.2.3. IQGeo kann ein Bestellformular oder eine Leistungsbeschreibung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (i) zahlungsunfähig wird oder seine allgemeine Unfähigkeit zur Begleichung seiner fälligen Verbindlichkeiten einräumt; (ii) freiwillig oder unfreiwillig Gegenstand eines Verfahrens nach inländischem oder ausländischem Konkurs- oder Insolvenzrecht wird, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Einreichung vollständig ausgesetzt oder abgewiesen wird; (iii) ein Zwangsverwalter, Treuhänder, Verwahrer oder ein anderer ähnlicher Beauftragter durch Beschluss eines zuständigen Gerichts bestellt wird, um die Verwaltung oder den Verkauf eines wesentlichen Teils seines Vermögens oder seiner Vermögenswerte zu übernehmen, und dieser nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen widerrufen wird; (iv) aufgelöst oder liquidiert wird oder zu diesem Zweck gesellschaftsrechtliche Maßnahmen ergreift; oder (v) eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt.
18.2.4. Jede Partei kann das Bestellformular oder die Leistungsbeschreibung mit Wirkung ab schriftlicher Mitteilung an die andere Partei (die„verzugsbehaftete Partei“) kündigen, wenn die verzugsbehaftete Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht und dieser wesentliche Verstoß nicht behoben werden kann, oder, im Falle eines behebbaren wesentlichen Verstoßes, die verzugsbehaftete Partei diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß behebt.
18.3. Folgen der Kündigung. Bei Ablauf oder vorzeitiger Kündigung des Bestellformulars aus welchem Grund auch immer: (i) stellt IQGeo die Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen ein; (ii) stellt der Kunde die Nutzung der Abonnementdienste, Produkte, Dokumentation und/oder professionellen Dienstleistungen, soweit zutreffend, ein, und alle Rechte und Lizenzen, die IQGeo dem Kunden gemäß diesen Bedingungen gewährt hat, erlöschen; (iii) hat der Kunde IQGeo alle zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Gebühren innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Datum der Kündigung zu zahlen; (iv) werden die Abonnementdienste auf Hosted-Basis bereitgestellt, gewährt IQGeo dem Kunden (vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Standardgebühren von IQGeo) für einen Zeitraum (vorbehaltlich geltenden Rechts) von bis zu sieben (7) Tagen ab dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs des Bestellformulars Zugriff auf die Kundeninhalte; und (v) auf Verlangen von IQGeo hat der Kunde alle Produkte (einschließlich aller Kopien), die Dokumentation, die vertraulichen Informationen von IQGeo sowie alle anderen Dokumente und Informationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden und Eigentum von IQGeo sind oder von IQGeo bereitgestellt wurden, (nach Wahl von IQGeo) zurückzugeben oder zu vernichten.
18.4. Fortbestand. Die Kündigung des Bestellformulars berührt weder die vor der Kündigung entstandenen Verpflichtungen oder Rechte einer der Parteien noch die Bestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend vorsehen, dass sie nach einer solchen Kündigung in Kraft treten oder fortbestehen. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Abschnitts 18.4, bleiben die durch die Abschnitte 11 (Gewährleistungen) und 12 (Haftungsbeschränkung), 13 (Eigentumsrechte an geistigem Eigentum), 14 (Haftungsfreistellung), 17 (Vertraulichkeit), 18.3 (Folgen der Kündigung), 19 (Billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe) und 21 (Sonstiges) bleiben auch nach Kündigung fortbestehen.
19. Gerechte Entlastung. Die Parteien erkennen an und sind sich einig, dass die Nutzung oder drohende Nutzung der Dienste durch den Kunden in einer Weise, die mit diesen Bedingungen nicht vereinbar ist, oder der Missbrauch oder drohende Missbrauch vertraulicher Informationen durch eine der Parteien der anderen Partei einen unmittelbaren, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügt, für den es keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt. Dementsprechend vereinbaren die Parteien, dass die geschädigte Partei im Falle eines solchen Bruchs oder Verstoßes oder eines drohenden Bruchs oder Verstoßes Anspruch auf einen sofortigen und dauerhaften Unterlassungsanspruch (ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen oder eine Kaution hinterlegt werden muss) vor einem zuständigen Gericht hat.
20. Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich oder gilt als säumig oder verletzt diese Bedingungen, für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen, wenn und soweit das Versäumnis oder die Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber IQGeo. "HöhereGewalt" bedeutet ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegt (ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit dieser Partei), einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Handlungen, Blitzschlag, Feuer oder Überschwemmung, Epidemie oder Pandemie, mit Ausnahme von Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen der eigenen Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer der Partei, die unmittelbar dazu führt, dass eine der Parteien nicht in der Lage ist, alle oder einen wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu erfüllen.
21. Sonstiges.21.1. Werbung. Während der Laufzeit des Abonnements ist IQGeo berechtigt, den Kunden auf der Website von IQGeo aufzuführen, um die Beziehung des Kunden zu IQGeo als aktuellen Kunden darzustellen, und potenziellen Kunden von IQGeo auf den Status des Kunden als aktuellen Kunden hinzuweisen.
21.2. Mitteilungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die oder E-Mail-Adresse des Empfängers, die im Bestellformular angegeben ist. Alle Mitteilungen sind durch persönliche Zustellung, einen landesweit anerkannten Übernachtkurierdienst (mit vorausbezahlten Gebühren), per E-Mail (mit Übermittlungsbestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und frankiert) zuzustellen. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (i) wenn sie bei der empfangenden Partei eingegangen ist, und (ii) wenn die mitteilende Partei die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
21.3. Abtretung. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IQGeo keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen übertragen. Jede angebliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Eine Abtretung oder Übertragung entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen.
21.4. Änderungen und Ergänzungen. Diese Bedingungen dürfen nur durch eine schriftliche Erklärung geändert oder modifiziert werden, in der ausdrücklich angegeben ist, dass sie diese Bedingungen ändert, und die von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist.
21.5. Verzicht. Eine Verzögerung oder die Nichtwahrnehmung eines Rechts oder einer Befugnis durch eine der Parteien gemäß diesen Bedingungen hat keinen Einfluss auf dieses Recht oder diese Befugnis und ist nicht als Verzicht darauf auszulegen. Die einmalige oder teilweise Wahrnehmung oder Nichtwahrnehmung eines Rechts oder einer Befugnis hat unter keinen Umständen Auswirkungen auf die sonstige oder weitere Wahrnehmung desselben Rechts oder derselben Befugnis oder auf die Wahrnehmung anderer Rechte oder Befugnisse.
21.6. Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das von unabhängigen Vertragspartnern.
21.7. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und führt nicht dazu, dass diese Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder undurchsetzbar wird.
21.8. Keine Drittbegünstigten. Diese Bedingungen dienen ausschließlich dem Nutzen der Vertragsparteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und keine der hierin enthaltenen Bestimmungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, beabsichtigt oder soll einer anderen Person oder Einrichtung irgendwelche gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeglicher Art aufgrund oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen einräumen.
21.9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Alle Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen folgenden Bestimmungen und sind entsprechend auszulegen:
(i) Sofern IQGeo im Bestellformular alsIQGeo America Inc. bezeichnet wird: das innerstaatliche Recht des des US-Bundesstaates Colorado , ohne dass Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen zur Anwendung kommen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung zur Folge hätten. Alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind vor die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten oder die Gerichte des Bundesstaates Colorado, USA, jeweils mit Sitz in der Stadt und im County Denver, Colorado, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in solchen Klagen, Verfahren oder Prozessen;
(ii) Sofern IQGeo im Bestellformular als „IQGeo UK Ltd“ bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen englischem Recht und sind entsprechend auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden nach englischem Recht entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine Klage vor den Gerichten Englands zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den Gerichten Englands erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die Gerichte Englands nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines englischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.
(iii) Sofern IQGeo im Bestellformular als „IQGeo Europe NV“ bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen belgischem Recht und sind entsprechend auszulegen und durchzusetzen, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der belgischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine Klage vor den belgischen Gerichten zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den belgischen Gerichten erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die belgischen Gerichte nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines belgischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.
(iv) Sofern IQGeo im Bestellformular alsIQGeo Germany GmbH bezeichnet wird: unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und sind entsprechend auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland entschieden, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahlklausel oder Kollisionsnorm, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung führen würde, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, unterwirft sich jede Partei hinsichtlich aller Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland.
(v) Sofern IQGeo im Bestellformular als „IQGeo Japan KK“ bezeichnet wird: unterliegen diese Bedingungen dem dort geltenden japanischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, und alle Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Bedingungen, Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen oder deren Abschluss, Erfüllung oder Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, oder damit zusammenhängende Angelegenheiten sind ausschließlich vor den Gerichten in Tokio zu verhandeln, und alle Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf jeglichen Einwand gegen die Eignung oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände.
(vi) Sofern IQGeo im Bestellformular als „IQGeo Solutions Canada Inc.“ bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von British Columbia und den dort geltenden Gesetzen Kanadas, unter Ausschluss der dortigen Kollisionsnormen; jegliche Klage oder Verfahren bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Bedingungen, Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen oder deren Abschluss, Erfüllung oder Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, oder damit zusammenhängende Angelegenheiten ausschließlich vor den Gerichten von British Columbia verhandelt werden, und alle Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf jeglichen Einwand gegen die Eignung oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände.
(vii) Sofern IQGeo im Bestellformular als „IQGeo Malaysia Sdn Bhd.“ bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen englischem Recht und sind entsprechend auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden nach englischem Recht entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine Klage vor den Gerichten Englands zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den Gerichten Englands erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die Gerichte Englands nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines englischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.
(viii) In allen anderen Fällen, in denen die vertragschließende juristische Person von IQGeo nicht näher bezeichnet ist: Diese Bedingungen unterliegen englischem Recht und sind entsprechend auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden nach englischem Recht entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine vor den Gerichten Englands erhobene Klage zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den Gerichten Englands erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die Gerichte Englands nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines englischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.
21.10.Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungenbilden zusammen mit dem Bestellformular, allen Anhängen und allen anderen Dokumenten, auf die hierin Bezug genommen wird, die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten haben diese Bedingungen (einschließlich ihrer Anhänge) Vorrang vor allen im Bestellformular oder in einer Erklärung von Wo, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Zuletzt aktualisiert:
9. Juni 2026
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