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IQGEO-ABONNEMENT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Anwendbarkeit. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese "Bedingungen") sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf der Abonnementdienste durch IQGeo ("IQGeo") an den Käufer ("Kunde"), sowohl IQGeo als auch der Kunde, wie im beiliegenden Bestellformular angegeben, das auf diese Bedingungen verweist ("Bestellformular"). Diese Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erfüllung des Bestellformulars stellt keine Annahme der Bedingungen des Kunden dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen. IQGeo und der Kunde können hier einzeln als "Kunde" bezeichnet werden.Party" und zusammengenommen die "Parteien." IQGeo kann diese Bedingungen nach eigenem Ermessen ändern, indem es aktualisierte Versionen dieser Bedingungen auf der Website veröffentlicht oder den Kunden anderweitig benachrichtigt. Alle derartigen Änderungen treten mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Bedingungen auf der Website oder mit der Benachrichtigung in Kraft, wie zutreffend.
2. Bereitstellung der Abonnementdienste.

 

2.1. Abonnement-Dienste. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch den Kunden stellt IQGeo bestimmte Abonnementdienste, wie auf dem Bestellformular angegeben, entweder auf gehosteter oder installierter Basis zur Verfügung, einschließlich: (i) die Lizenzierung von IQGeo's proprietärer Software ("Produkt(e)"), (ii) die Bereitstellung von Drittanbieter-Software oder Drittanbieter-Datendiensten, (iii) die Bereitstellung von Support- und Wartungsleistungen gemäß Abschnitt 4 ("Unterstützungsleistungen"), (iv) die Dokumentation und (v) die von IQGeo oder einem Drittanbieter im Auftrag von IQGeo erbrachten Hosting-Dienstleistungen gemäß Abschnitt 5 (die "Hosting-Dienstleistungen" und, zusammen mit den Unterabschnitten (i)-(iv), die "Abonnement-Dienstleistungen") während der Abonnementlaufzeit (wie unten definiert). Wobei: "Dokumentation"alle Materialien und Dokumentationen, die dem Kunden von IQGeo in Verbindung mit den Abonnementdiensten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden; "Datendienste von DrittenDatendienste Dritter" bezeichnet Datendienste, die von Dritten bereitgestellt werden und die für die Nutzung oder Optimierung des jeweiligen Produkts erforderlich sein können; und "Drittanbieter-Software"bezeichnet ein Softwareprodukt, das sich im Besitz eines Dritten befindet und von diesem lizenziert wurde und das für die Nutzung oder Optimierung des betreffenden Produkts erforderlich sein kann.

2.2. Lieferung der Abonnementdienste. Wenn IQGeo die Abonnementdienste auf gehosteter Basis bereitstellt, wird IQGeo wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden die Abonnementdienste für die Dauer der Abonnementlaufzeit zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme von angemessenen Zeiträumen für Notfälle oder Routinewartungen. Wenn IQGeo die Abonnementdienste auf einer installierten Basis bereitstellt, installiert IQGeo die relevanten Produkte an dem vom Kunden angegebenen Ort (z.B. Installationsadresse, Hardware oder Plattform), der auf dem Bestellformular angegeben ist ("Installationsort").

2.3. Lizenz.

2.3.1. Lizenzerteilung. IQGeo gewährt dem Kunden hiermit eine begrenzte, persönliche, nicht-exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz und das Recht, auf einem Abonnement

2.3.2. IQGEO ABONNEMENT

2.3.3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, um: (i) falls auf gehosteter Basis, seinen autorisierten Nutzern (vorbehaltlich der Höchstzahl der namentlich genannten Nutzer) ("Benutzer("Nutzer") den Zugriff auf die Abonnementdienste und deren Nutzung (als gehosteter Dienst) während der Laufzeit des Abonnements ausschließlich für den zulässigen Zweck zu gestatten oder (ii) im Falle einer installierten Basis eine Kopie der Produkte am Installationsort zu installieren und seinen autorisierten Nutzern den Zugriff auf die Abonnementdienste und deren Nutzung (als installierter Dienst) während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für den zulässigen Zweck gestatten. Der Kunde muss jederzeit sicherstellen, dass alle Nutzer diese Bedingungen vollständig einhalten, und der Kunde bleibt voll haftbar und übernimmt die gesamte Verantwortung für die Nutzung der Abonnementdienste durch seine Nutzer. Wobei: "Berechtigter Nutzer" bezeichnet jede Person (unabhängig davon, ob es sich um einen Angestellten, eine Zeitarbeitskraft, einen Auszubildenden, einen Dienstleister oder einen direkten oder nachfolgenden Subunternehmer handelt), die vom Kunden ermächtigt wurde, für seine internen Geschäftszwecke ausschließlich im Namen und im Auftrag des Kunden und unter seiner Kontrolle auf die Abonnementdienste zuzugreifen; "Benannter Nutzer" bezeichnet jeden berechtigten Nutzer (einschließlich nicht menschlicher Betriebsgeräte, wenn ein solches Gerät auf das Produkt zugreifen kann) eines Produkts, unabhängig davon, ob der Nutzer das Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt; "Erlaubter Zweck" bedeutet die Nutzung der Abonnementdienste (bzw. der Professional Services, wie nachstehend definiert) durch den Kunden nur für interne Geschäftszwecke des Kunden und in strikter Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und der Dokumentation; und "Vertreter" bedeutet die Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder Unterauftragnehmer einer Partei.

2.3.4. Abonnement-Metriken. Die Subskriptionsdienste werden pro Produkt und pro Named User, pro Betriebseinheit, pro Einheit oder pro Homes oder Demand-Point Planned lizenziert, jeweils eine "Subskriptionsmetrik", die anwendbaren Produkte, die Subskriptionsmetrik und die zugehörigen Mengen sowie andere Nutzungsbeschränkungen, wie im Bestellformular dargelegt. Wobei: "Einheiten" bedeutet das Volumen der tatsächlichen Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Eingriffe und Übergabepunkte; "Abnahmestellen" bedeutet die Menge der Endpunkte des Glasfasernetzes, das mit den Abonnementdiensten geplant wird, wie z.B. Gebäude, Antennen oder Schränke; und "Häuser" bedeutet die Menge der einzelnen Abschlüsse für das geplante Netz oder im Falle von Fiber to the Home die Menge der einzelnen Wohneinheiten, für die das Netz geplant wird. Jeder eindeutige geografische Standort, wie er durch seine X- und Y-Koordinaten oder seinen spezifischen GPS-Standort definiert ist, wird bei der Berechnung der geplanten Nachfragepunkte nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl der Berechnungen, die im Planungsprozess des Kunden durchgeführt werden und die jeden eindeutigen geografischen Standort in die Liste der Nachfragepunkte aufnehmen. Spezifische Beschränkungen und Nutzungseinschränkungen sind in dem jeweiligen Bestellformular beschrieben. Vom Kunden erworbene Bedarfspunkte oder Wohnungen stehen dem Kunden nur während des Zeitraums zur Verfügung, der für die Nutzung dieser Wohnungen/Bedarfspunkte im jeweiligen Bestellformular angegeben ist, und sofern der Kunde nicht alle erworbenen Wohnungen/Bedarfspunkte während des angegebenen Zeitraums für diese Nutzung nutzt, verfallen die verbleibenden Wohnungen/Bedarfspunkte und stehen dem Kunden nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung.

2.4. Beschränkungen. Der Kunde darf nicht (und darf keiner anderen Person als IQGeo oder einer von IQGeo autorisierten Person erlauben): (i) die Produkte als Sicherheit oder anderweitig zu verpfänden und die Schaffung einer Belastung, einer Hypothek, einer Gebühr, eines Pfandrechts oder eines Sicherungsrechts an den Produkten nicht zuzulassen; (ii) die Produkte zu verwenden, um einen verwalteten Dienst oder ein Dienstleistungsbüro zu betreiben, sei es als eigenständiges oder gebündeltes Produkt, zugunsten einer anderen Person; (iii) zu versuchen, die Produkte oder die Dokumentation ganz oder teilweise in irgendeiner Form oder auf irgendeinem Medium oder mit irgendwelchen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder zu übertragen; (iv) zu versuchen, die Produkte oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen oder oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, die Struktur, das Design, die Algorithmen oder andere dem Produkt zugrundeliegende Elemente in Erfahrung zu bringen; (v) die Produkte zu(vi) die Produkte zu lizenzieren, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, gemeinsam zu nutzen, auszustellen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder die Produkte und/oder die Dokumentation Dritten außer den Nutzern zur Verfügung zu stellen; (vii) Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder Eigentumsvermerke auf den Produkten oder der Dokumentation zu ändern oder zu entfernen, (viii) auf die Produkte zuzugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, (b) ein Produkt oder eine Dienstleistung mit ähnlichen Ideen, Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen oder Grafiken zu erstellen, (c) Ideen, Merkmale, Funktionen, Schnittstellen oder Grafiken der Produkte zu kopieren oder (d) festzustellen, ob die Produkte in den Geltungsbereich eines Patents fallen; oder (ix) die Produkte auf andere Weise als ausschließlich für den in der begleitenden Dokumentation beschriebenen Zweck zu verwenden. Jegliche Nutzung der Produkte, ganz oder teilweise, zum Trainieren oder Entwickeln einer künstlichen Intelligenz, ist ausdrücklich verboten. Der Kunde darf keine Aktivitäten durchführen, unterstützen oder zulassen, die die Verwendung der Produkte, einschließlich der Ergebnisse der Produkte, für das Training, die Entwicklung oder die Verbesserung eines proprietären Tools für künstliche Intelligenz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle, Algorithmen oder Systeme für maschinelles Lernen, beinhalten. Ungeachtet des Vorstehenden, wenn IQGeo bietet die Abonnement-Services auf einer installierten Basis, Der Kunde ist berechtigt, eine einzige Sicherungskopie der Produkte zu machen, wie es nach geltendem Recht erforderlich sein kann, vorausgesetzt, dass der Kunde keine Sicherungskopie der Produkte für den Live- und/oder Betriebseinsatz verwendet.

2.4 Zulässige Verwendung von APIs. "API(s)" bedeutet jede und alle Anwendungsprogrammierschnittstelle(n), einschließlich aller zugehörigen Dokumentationen, Codes, Tools, Zugriffsschlüssel oder Token, die von IQGeo zur Verfügung gestellt werden, um die Softwaresysteme oder Anwendungen des Kunden in die Lage zu versetzen, mit den über die Abonnementdienste bereitgestellten Merkmalen, Funktionen, Daten oder Diensten zu interagieren oder darauf zuzugreifen. Dies schließt alle Updates, Änderungen, Erweiterungen und abgeleitete Werke davon durch IQGeo zur Verfügung gestellt. Alle bereitgestellten APIs sind ausschließlich für die Verwendung in Verbindung mit den Abonnementdiensten bestimmt. Jede unbefugte Nutzung der APIs außerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Bestellung ist strengstens untersagt.

  1. i) Verbotene Aktivitäten: Der Kunde darf die APIs weder direkt noch indirekt verwenden, um die von der Software auferlegten Benutzerlizenzbeschränkungen zu umgehen oder zu verletzen. Zu den verbotenen Aktivitäten gehören unter anderem (i) Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software, um unbefugten Zugang zu ihrer Funktionalität zu erlangen; (ii) Replizieren oder Weitergeben der Merkmale oder der Funktionalität der Software durch die Verwendung der APIs in einer Weise, die den Umfang der Benutzerlizenz überschreitet; (iii) Modifizieren, Anpassen oder Manipulieren der APIs oder der Software, um einen nicht autorisierten Zugriff oder eine nicht autorisierte Nutzung zu ermöglichen; (iv) Erstellen eines Geodaten-Clients unter Verwendung der bereitgestellten APIs, der die Nutzung der Abonnementdienste mit weniger benannten Nutzern ermöglichen würde, als unbedingt erforderlich wäre, wenn die API nicht bereitgestellt worden wäre.
  2. ii) Nicht-Einmischung: Der Kunde darf die APIs nicht in einer Weise nutzen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Abonnementdienste beeinträchtigt oder die Erfahrung anderer Nutzer stört. Übermäßige Nutzung wird anhand von Schwellenwerten oder Grenzwerten überwacht, die im Voraus von IQGeo mitgeteilt werden, und/oder anhand von Nutzungs- und Leistungskennzahlen, die vom Kunden angefordert und von IQGeo einvernehmlich vereinbart werden. IQGeo überwacht die Systemleistung und benachrichtigt den Kunden, wenn die Nutzung diese Schwellenwerte überschreitet, woraufhin der Kunde angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um die Situation zu beheben. Übermäßige Nutzung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, übermäßige API-Anfragen, automatisierte Skripte, oder jede Aktivität, die über das hinausgeht, wofür das System konzipiert wurde, oder über die Leistungsanforderungen, die vom Kunden angefordert und von IQGeo vereinbart, was zu Überlastungen oder Verschlechterung der Leistung der Abonnement-Services oder die damit verbundenen Dienstleistungen;

iii) Überwachung der Einhaltung: IQGeo behält sich das Recht vor, die Nutzung der APIs durch den Kunden zu überwachen, um die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherzustellen. Wenn IQGeo vernünftigerweise glaubt, basierend auf klaren Beweisen, dass der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt, benachrichtigt IQGeo den Kunden zunächst schriftlich über den angeblichen Verstoß und gibt ihm eine angemessene Gelegenheit, das Problem zu beheben (außer in Fällen, in denen eine sofortige Aussetzung erforderlich ist, um wesentliche Schäden an den Abonnementdiensten zu verhindern). Erst wenn die Behebung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, oder im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Systemintegrität, kann IQGeo geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aussetzung oder Beendigung des Zugangs des Kunden zu den APIs und die Verfolgung von Rechtsmitteln;

  1. iv) Meldung von Verstößen: Wenn der Kunde von einer unbefugten Nutzung oder einem Missbrauch der APIs erfährt, erklärt sich der Kunde bereit, uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle relevanten Details zur Verfügung zu stellen, um IQGeo bei der Untersuchung und Durchsetzung zu unterstützen;
  2. v)Vorbehalt der Rechte: Alle Rechte, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, sind von IQGeo vorbehalten. IQGeo behält sich das Recht vor, den Zugang zu den APIs jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.

Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen dieses Abkommen dar.

2.5. Verbesserungsvorschläge. Der Kunde kann Kommentare oder Vorschläge zu oder Verbesserungsvorschläge für die Abonnementdienste ("Verbesserungsvorschläge") machen. IQGeo wird frei zu verwenden, offen zu legen, zu vervielfältigen, zu lizenzieren oder anderweitig zu vertreiben und zu verwerten Vorgeschlagene Verbesserungen, wie sie es für richtig hält, völlig ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder Einschränkungen jeglicher Art aufgrund von geistigen Eigentumsrechten oder anderweitig, einschließlich der Zahlung von Gebühren oder Lizenzgebühren an den Kunden. Alle Rechte, Titel und Interessen in und an den vorgeschlagenen Verbesserungen entwickelt und / oder implementiert von IQGeo und alle Derivate davon und Änderungen und Entwicklungen dazu (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum darin verkörpert oder damit verbunden) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von IQGeo.

3. Datendienste Dritter, Datensoftware Dritter und Hardware Dritter.

3.1. Die Dokumentation enthält eine vollständige Liste von Open-Source-Software, Software Dritter und Free-Ware, die in den Produkten enthalten sind (die "enthaltene Software"). Die Lizenzbedingungen der mitgelieferten Software (zusammenfassend als "Lizenzbedingungen" bezeichnet) sind in der Benutzerdokumentation für die Abonnementdienste enthalten. IQGeo bietet keine abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen oder Garantien in Bezug auf die mitgelieferte Software an, mit Ausnahme der folgenden Garantien: (a) IQGeo hat die Lizenzbedingungen der mitgelieferten Software geprüft und garantiert, dass diese Bedingungen die Nutzung der Abonnementdienste für den beabsichtigten Zweck ermöglichen; (b) IQGeo garantiert, dass die mitgelieferte Software in der gleichen professionellen Weise funktioniert wie die Teile der Abonnementdienste, die keine mitgelieferte Software sind, und die gleichen Garantien und den gleichen Support bietet. Die vorstehenden Garantien gelten nicht für den Fall, dass (x) der Kunde oder Dritte im Auftrag des Kunden die Inklusivsoftware oder die Abonnementleistungen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von IQGeo modifizieren, verändern oder anderweitig umgestalten; (y) der Kunde die Inklusivsoftware oder die Abonnementleistungen zu einem anderen als dem zulässigen Zweck der Abonnementleistungen nutzt. Die oben genannten sind die einzigen Garantien von IQGeo in Bezug auf die mitgelieferte Software gemacht.

3.2. In der Dokumentation sind die Drittanbieter-Software und/oder Drittanbieter-Datendienste aufgeführt, die nicht in der Software enthalten sind, aber für die Verwendung mit den Abonnementdiensten erforderlich sind. Der Kunde muss die Drittsoftware und/oder die Drittdatendienste, die gemäß diesem Abschnitt erforderlich sind, separat erwerben. 3.2. Der Kunde erkennt an, dass er allein für den Erwerb solcher Drittanbieter-Software und/oder Drittanbieter-Datendienste verantwortlich ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet IQGeo nicht für Leistungsausfälle oder Mängel an den Abonnementdiensten oder daraus resultierende Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Drittsoftware und/oder die Datendienste Dritter nicht separat erworben hat, wie in diesem Abschnitt 3.2 vorgeschrieben. 3.2.

3.3. Es kann sein, dass der Kunde Hardware von Drittanbietern erwerben muss, die nicht als Teil der Abonnementdienste geliefert wird, um die Abonnementdienste zu nutzen und/oder deren Leistung zu optimieren. Dementsprechend muss der Kunde, soweit erforderlich, solche Drittanbieter-Hardware separat erwerben. Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet IQGeo nicht für Leistungsausfälle oder Mängel an den Abonnementdiensten und/oder relevanten Produkten oder daraus resultierende Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde diese Hardware nicht separat erworben hat.

 

4. Unterstützungsdienste. Vorbehaltlich dieser Bedingungen, IQGeo wird die Support-Services für die Standard-out-of-the-Box-Produkte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Support-Zeitplan, wie in der jeweiligen Bestellformular verwiesen, während der Subscription-Laufzeit. IQGeo wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Support-Services für eine bestimmte Produktversion für bis zu vierundzwanzig (24) Monate nach dieser Version Release-Datum zur Verfügung zu stellen; vorausgesetzt, dass, IQGeo kann die Laufzeit des Abonnements kündigen, wenn IQGeo nicht mehr Support-Services und IQGeo wird an den Kunden den anteiligen Betrag der vorausbezahlten Abonnementgebühren erstatten.

5. Hosting-Dienste. Dieser Abschnitt 5 gilt nur, wenn die Abonnementdienste auf einer gehosteten Basis bereitgestellt werden, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.

5.1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Bedingungen und des entsprechenden Bestellformulars, einschließlich der Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühren, wenn die Abonnementdienste auf einer gehosteten Basis bereitgestellt werden, wird IQGeo oder ein Dritter im Namen von IQGeo Hosting-Dienstleistungen bereitstellen, um dem Kunden den Zugriff auf und die Nutzung der Abonnementdienste während der Abonnementlaufzeit zu ermöglichen, in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Zeitplan für gehostete Dienstleistungen, wie im Bestellformular angegeben.

5.2. Der Kunde erkennt an, dass er verantwortlich ist für: (i) die Beschaffung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den IQGeo-Rechenzentren und (ii) alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die aus oder in Verbindung mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden entstehen.

5.3. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht verantwortlich ist für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung von Daten (einschließlich Kundeninhalte) über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets oder anderweitig durch das Internet verursacht.

6. Professionelle Dienstleistungen. Der Kunde kann professionelle Dienstleistungen erwerben, einschließlich Schulungsdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung, Konfiguration, Installation und/oder Integration von Abonnementdiensten (einschließlich, wo zutreffend, Migration von Kundeninhalten (wie unten definiert)) ("Professionelle Dienstleistungen" und, zusammen mit den Abonnementdiensten, die "Dienstleistungen"), wie im Bestellformular und einer separaten Arbeitsanweisung, die von den Parteien ausgeführt wird und die Details der professionellen Dienstleistungen festlegt ("Arbeitsanweisung"), beschrieben. Alle Ergebnisse und Leistungen, die bei der Erbringung der Professionellen Dienstleistungen entstehen, generiert oder erstellt werden (sei es durch IQGeo oder einen Drittanbieter), bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von IQGeo und der Kunde hat ein begrenztes Recht, diese Ergebnisse und Leistungen nur in dem Umfang zu nutzen, der notwendig ist, um den kommerziellen Nutzen der Professionellen Dienstleistungen und der damit verbundenen Ergebnisse und Leistungen für den zulässigen Zweck zu erhalten.

7. Drittanbieter. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo von Zeit zu Zeit Drittanbieter beauftragen kann, ein Element der Abonnementdienste und/oder Zusatzdienste im Namen von IQGeo zu erbringen ("Drittanbieter"). IQGeo behält sich das Recht vor, Drittanbieter von Zeit zu Zeit zu ändern, zu ersetzen oder zu ersetzen, vorausgesetzt, dass IQGeo gegenüber dem Kunden für die Bereitstellung der relevanten Abonnementdienstleistungen und/oder zusätzlichen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Bedingungen ungeachtet einer solchen Änderung, Ersatz oder Ersetzung verantwortlich bleibt. In dem Maße, in dem es einen Ausfall oder ein Problem in, oder verursacht durch, das Element der Abonnementdienstleistungen und/oder zusätzliche Dienstleistungen, die von einem Drittanbieter im Namen von IQGeo und Kunden und/oder Benutzer erleiden Verluste, IQGeo wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diese Verluste von dem Drittanbieter zu erholen, und IQGeo Haftung gegenüber dem Kunden für alle diese Verluste wird auf den Betrag IQGeo ist in der Lage, von dem Drittanbieter zu erholen und dann in Bezug auf die Verluste des Kunden aufgeteilt werden begrenzt.

8. Gebühren.

8.1. Gebühren. Der Kunde zahlt die Gebühren für die Abonnementdienste, einschließlich Lizenz-, Support- und ggf. Hosting-Gebühren ("Abonnementgebühren"), sowie die Gebühren für die Professional Services (zusammen mit den Abonnementgebühren die "Gebühren") wie im Bestellformular angegeben. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich jeglicher Umsatz- oder Nutzungssteuer, einschließlich Mehrwertsteuer, HST, PST und GST, die vom Kunden zu zahlen ist. Die Gebühren verstehen sich exklusive Reise-, Unterbringungs-, Tagesspesen oder anderer Ausgaben, die IQGeo oder seinen Vertretern entstehen. Die Gebühren können am Ende der Erstlaufzeit (wie unten definiert) geändert werden.

8.2. Zahlung der Gebühren. IQGeo wird dem Kunden die Gebühren in Rechnung stellen: (i) in Bezug auf die Abonnementdienste jährlich im Voraus; und (ii) in Bezug auf die professionellen Dienstleistungen, an oder nach den entsprechenden Terminen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, oder, wenn keine Termine angegeben sind, monatlich im Nachhinein. Der Kunde zahlt die Gebühren spätestens dreißig (30) Tage nach dem Datum der Rechnung, mit Ausnahme von Beträgen, die vom Kunden in gutem Glauben bestritten werden, vorausgesetzt, dass der Kunde IQGeo innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Datum der Rechnung über eine solche Bestreitung informiert. Alle Zahlungen werden durch ACH oder elektronische Überweisung von Geldern gemacht werden. Wenn der Kunde nicht in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt zu zahlen, ist IQGeo berechtigt, Zinsen auf den unbezahlten Betrag zu einem Zinssatz von 12% pro Jahr zu berechnen und die Bereitstellung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung aller unbestrittenen Beträge auszusetzen. Der Kunde wird IQGeo unverzüglich benachrichtigen, wenn seine internen Verfahren eine Bestellung für die Verarbeitung von Zahlungen erfordern und der Kunde wird unverzüglich die Bestellung an IQGeo einreichen. Der Kunde erkennt ferner an und stimmt zu, dass das Versäumnis des Kunden, eine Bestellung an IQGeo zu übermitteln, keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß diesen Bedingungen hat.

8.3. Übermäßiger Gebrauch. In dem Maße, dass IQGeo hat an den Kunden ein Produkt auf der Grundlage einer bestimmten Reihe von Beschränkungen wie, aber nicht beschränkt auf eine pro-Benutzer-Basis lizenziert, und für den Fall, dass die Nutzung des Produkts durch den Kunden die Lizenzgrenzen überschreitet, wie in einem Bestellformular identifiziert, muss der Kunde unverzüglich IQGeo von solchen übermäßigen Gebrauch zu benachrichtigen und IQGeo wird den Kunden für die Abonnementgebühren mit solchen übermäßigen Gebrauch verbunden in Rechnung stellen. Ungeachtet des Vorstehenden schränkt nichts in diesem Abschnitt das Recht von IQGeo ein, Schadenersatz für eine Verletzung dieser Bedingungen oder eines der anderen Rechte von IQGeo hierunter zu erhalten. IQGeo wird keine Reduzierung, Rabatt, Nachlass oder Rückerstattung für den Fall, dass die Lizenzgrenzen nicht ausgeschöpft wurden, z. B. für den Fall, dass der Kunde die Anzahl der benannten Benutzer während der Laufzeit des Abonnements reduziert.

9. Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet: (i) IQGeo zur Verfügung stellen alle notwendige Zusammenarbeit in Bezug auf IQGeo's Bereitstellung der Dienstleistungen, einschließlich allen notwendigen Zugang zu Informationen, Kundeninhalten, Kunden-IT-Systemen oder anderen Hosting- oder Testumgebungen, wie von IQGeo vernünftigerweise verlangt; (ii) alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten; (iii) sicherstellen, dass die Benutzer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen handeln; (iv) trägt die alleinige Verantwortung für: (A) die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität des Kundeninhalts und alle erforderlichen Zustimmungen in Bezug auf den Kundeninhalt und (B) die Sicherung und Wiederherstellung der IT-Systeme des Kunden und des Kundeninhalts im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten, außer in dem Umfang, in dem IQGeo für die Bereitstellung von Sicherungs- und Wiederherstellungsdiensten als Teil der Hostingdienste verantwortlich ist. Wobei: "Kundeninhalte" sind alle Informationen, Daten, Materialien und Inhalte jeglicher Art, die IQGeo vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder die vom Kunden, seinen Nutzern und/oder Endnutzern oder im Namen des Kunden während der Nutzung der Abonnementdienste in den Produkten gespeichert oder eingegeben werden, und "IT-Systeme des Kunden" sind die Computerumgebung des Kunden (einschließlich Hardware, Software und/oder Telekommunikationsnetze oder -geräte), die vom Kunden in Verbindung mit dem Empfang und/oder der Nutzung der Dienste verwendet wird und die sich im Besitz des Kunden befindet oder von ihm lizenziert oder anderweitig kontrolliert wird.


10. Einhaltung des Ausfuhrrechts. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass die Produkte, die Dokumentation und alle anderen technischen Informationen, die ihm im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden, den Ausfuhrbestimmungen Kanadas, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten und anderen Bestimmungen government Vereinigten Staaten in Bezug auf die Ausfuhr von technischen Daten, Geräten und Produkten unterliegen können. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Einhaltung aller dieser Vorschriften verantwortlich ist. Ein Verstoß des Kunden gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.

11. Garantien; Ausschluss von Garantien.

11.1. Produkt. IQGeo garantiert, dass jedes gelieferte Produkt im Wesentlichen in allen wesentlichen Punkten mit der Dokumentation übereinstimmt.

11.2. Professionelle Dienstleistungen. IQGeo garantiert, dass: (i) die professionellen Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Geschicklichkeit und im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Zeitplänen und Arbeitsanweisungen und in Übereinstimmung mit guter Industriepraxis erbracht werden; (ii) IQGeo angemessen erfahrenes, qualifiziertes und geschultes Personal bei der Erbringung der Dienstleistungen einsetzen wird; und (iii) IQGeo alle notwendigen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen hat und beibehalten wird, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen unter diesen Bedingungen erforderlich sind.

11.3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Sofern nicht ausdrücklich und spezifisch in diesen Bedingungen vorgesehen, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienstleistungen erzielt werden, und für die Schlussfolgerungen, die aus dieser Nutzung gezogen werden. IQGeo haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten, die IQGeo vom Kunden in Verbindung mit den Abonnement-Dienste oder Handlungen, die von IQGeo auf Anweisung des Kunden durchgeführt werden. Mit Ausnahme von Garantien, die ausdrücklich in diesem Abschnitt, IQGEO lehnt hiermit, soweit gesetzlich zulässig, alle Garantien, Zusicherungen, Bedingungen und andere Bedingungen, ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, IN BEZUG AUF DIESE BEDINGUNGEN, DIE DIENSTLEISTUNGEN UND ALLE ANDEREN IM RAHMEN DES AUFTRAGSFORMULARS GELIEFERTEN WAREN ODER ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GARANTIERT IQGEO NICHT, DASS DIE ABONNIERTEN DIENSTE (ODER DEREN NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN) FREI VON FEHLERN SIND ODER DASS DIE NUTZUNG OHNE UNTERBRECHUNG ERFOLGT.

12. Begrenzung der Haftung. Dieser Abschnitt 12 legt die gesamte Haftung von IQGeo (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter) gegenüber dem Kunden in Bezug auf: (i) jede Verletzung dieser Bedingungen; (ii) jede Nutzung der Dienste durch den Kunden; und (iii) jede Zusicherung, Falschdarstellung (ob unschuldig oder fahrlässig), Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben.

12.1. GESAMTHAFTUNG. DIE Gesamthaftung von IQGEO und seinen verbundenen Unternehmen und Vertretern in Bezug auf oder im Zusammenhang mit allen Ansprüchen durch oder im Namen des Kunden jeglicher Art, ob aus Vertrag, unter den Garantien, Entschädigung, unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängige Haftung oder anderweitig, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen wird nicht mehr als die Abonnement-Service-Gebühren tatsächlich vom Kunden an IQGEO gemäß dem Bestellformular in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das Anlass zu einer solchen Forderung bezahlt.

12.2. keine Folgeschäden. IN KEINEM FALL haftet eine der Parteien gegenüber der anderen für Nutzungsausfall, DATENVERLUST, Geschäftsunterbrechung oder Folgeschäden, beiläufig entstandene, besondere, indirekte, spekulative, strafende oder exemplarische Schäden, Kosten oder Ansprüche jeglicher Art (einschließlich entgangener Gewinne ODER EINNAHMEN), die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Form der Klage, sei es aufgrund eines Vertrags, einer Garantie, einer Entschädigung, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer verschuldensunabhängigen Haftung oder anderweitig, selbst wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

 

12.3. Ausnahmen von den Beschränkungen. Nichts in diesen Bedingungen hat die Wirkung, die Haftung des Kunden oder von IQGeo zu beschränken oder auszuschließen für: (i) Tod oder Verletzung, die durch sein vorsätzliches Fehlverhalten (oder das seiner Vertreter) verursacht wurde; (ii) arglistige Falschdarstellung oder für andere betrügerische Handlungen oder Unterlassungen; (iii) im Falle des Kunden, die Haftung des Kunden für die Zahlung der Gebühren; (iv) im Falle des Kunden, jegliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von IQGeo oder der von IQGeo gemäß diesen Bedingungen gewährten Lizenzen und/oder Rechte; ((v) die Haftung des Kunden für die Verletzung einer der unter Abschnitt 2.4 auferlegten Beschränkungen, (v) jede andere Haftung, die nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

13. Eigentum an geistigem Eigentum.

13.1. Rechte an geistigem Eigentum. "Geistige Eigentumsrechte" sind alle (i) Patente, Patentanmeldungen, Patentoffenbarungen und Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), (ii) Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Rechte an Handelsnamen und Geschäftsbezeichnungen, Rechte an Logos, zusammen mit dem gesamten damit verbundenen Geschäftswert (zusammen "Marken"), (iii) Urheberrechte und urheberrechtsfähige Werke (einschließlich Rechte an Computersoftware), Maskenwerke, (iii) Urheberrechte und urheberrechtsfähige Werke (einschließlich Rechte an Computersoftware), Maskenwerke, Rechte an Daten und Datenbanken, (iv) Rechte an vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen und Know-how und (v) alle anderen Rechte an geistigem Eigentum (in jedem Fall unabhängig davon, ob eines dieser Rechte eingetragen ist oder nicht, und einschließlich der Anträge auf Eintragung oder des Rechts, die Eintragung eines solchen Rechts zu beantragen) sowie alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art wie die oben genannten, die irgendwo auf der Welt bestehen.

13.2. Rechte des Kunden an geistigem Eigentum. "Kundeninhalte" sind alle Materialien, Dokumentationen oder Informationen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern an IQGeo übermittelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Videos und persönliche Daten. Alle Alle Kundeninhalte, die gehostet, gespeichert, verwendet oder in irgendeiner anderen Weise an IQGeo oder das Produkt (e) in seiner Leistung unter diesen Bedingungen, einschließlich aller Derivate davon übertragen werden, gehören dem Kunden und der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interesse daran (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum darin oder damit verbunden).

13.3. Datensätze und Ausgabedaten. "Datensatz" bezeichnet einen Satz von Informationen, der aus Kundeninhalten und gegebenenfalls den mit ihnen durch manuelle oder automatische Beschriftung verbundenen Kennzeichnungen besteht. "Output-Daten" bezeichnet alle Informationen, Daten und/oder Datenbanken, die im Zuge der Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und/oder seine autorisierten Benutzer unter Verwendung des Kundeninhalts generiert und/oder erstellt werden. IQGeo tritt automatisch und unwiderruflich alle mit den Produkten erzeugten Datensätze und Ausgabedaten sowie die damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum auf exklusiver Basis an den Kunden ab, sobald diese entwickelt sind. Dies umfasst ausnahmslos und ohne Vorbehalt alle Rechte der Vervielfältigung, Darstellung, Übersetzung, Anpassung, Umwandlung und Anordnung für jede direkte oder indirekte Nutzung und Verwertung aller oder eines Teils der Datensätze und Output-Daten, unabhängig von der Art und Weise, in allen Formen, auf allen Medien und für alle Zwecke, einschließlich derjenigen, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht vorhersehbar oder nicht vorgesehen waren. Insbesondere tritt IQGeo an den Kunden ab: (a) Die Rechte zur Nutzung der Datensätze und Outputdaten in jeglicher Form, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages nicht vorhersehbar waren; (b) Die vorübergehenden und dauerhaften Vervielfältigungsrechte der Datensätze und Outputdaten mit allen Mitteln und auf allen Medien, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bekannt oder unbekannt sind; (c) die Rechte zur Darstellung der Datensätze und Output-Daten durch alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bekannten und unbekannten Verfahren; (d) die Rechte zur Änderung, Lokalisierung, Übertragung, Anpassung, Integration, Anpassung, Korrektur, Übersetzung, Weiterentwicklung, Hinzufügung, Löschung, Erstellung abgeleiteter Werke usw., (e) das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten ganz oder teilweise in ein bereits bestehendes oder zukünftiges Werk einzubinden; (f) das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten in eine andere Sprache umzuschreiben. Diese Übertragung gilt weltweit und für die Dauer des gesetzlichen Schutzes der geistigen Eigentumsrechte an den Datensätzen und Ausgabedaten.

13.4. Lizenz zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienste. Der Kunde gewährt hiermit IQGeo eine weltweite, nicht-exklusive Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Kundeninhalte, soweit dies zur Bereitstellung und Verbesserung der Abonnementdienste erforderlich ist, einschließlich der Identifizierung, Untersuchung oder Lösung technischer Probleme mit den Abonnementdiensten. Ungeachtet des Abschnitts 10.3 gewährt der Kunde IQGeo ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht für die gesamte Dauer des Schutzes der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, die Datensätze, Outputdaten und Kundeninhalte in eigenem Namen und zum alleinigen Zweck der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Produkte und Dienste sowie zum Zweck der Erstellung und Auswertung von Statistiken zu nutzen, zu reproduzieren, darzustellen und zu verwerten. In diesem Zusammenhang erklärt der Kunde: (a) erkennt an und stimmt zu, dass IQGeo die personenbezogenen Daten anonymisiert, bevor es die Kundeninhalte, Datensätze und Output-Daten für seine eigenen Zwecke wiederverwendet; (b) erkennt an und akzeptiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Produkte und Dienstleistungen sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken, die von IQGeo vorgesehen sind, mit den in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und IQGeo festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten vereinbar sind; (c) verpflichtet sich, die betroffenen Personen über die Übermittlung ihrer Daten an IQGeo zum Zwecke der Verbesserung seiner Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Dienste sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken zu informieren.

13.5. Eigentum an den Diensten. Die Abonnement Die Abonnementdienste sind Eigentum von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen und enthalten Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Vertragsbestimmungen, Marken, Dienstleistungsmarken und andere Gesetze und Verträge über geistige Eigentumsrechte geschützt sind. Sofern von IQGeo nicht anders angegeben, darf nichts von den Abonnementdiensten kopiert, reproduziert, neu veröffentlicht, heruntergeladen, hochgeladen, gepostet, angezeigt, übertragen oder in irgendeiner Weise verteilt werden, und nichts auf den Abonnementdiensten darf so ausgelegt werden, dass eine Lizenz unter einem der geistigen Eigentumsrechte von IQGeo übertragen wird, sei es durch Rechtsverwirkung, stillschweigend oder anderweitig. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gewährt werden, sind von IQGeo vorbehalten. Der Kunde erkennt an, dass die Abonnementdienste Originalwerke enthalten, die von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und anderen durch die Anwendung von Methoden und Beurteilungsmaßstäben entwickelt, zusammengestellt, vorbereitet, überarbeitet, ausgewählt und arrangiert wurden, die unter erheblichem Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand entwickelt und angewandt wurden und die wertvolle geistige Eigentumsrechte von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und diesen anderen darstellen. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an und auf Geschäftsgeheimnisse, Patente, Designs, Urheberrechte, Marken, Datenbankrechte, Dienstleistungsmarken, Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art, Dokumentation, alle Verbesserungen, Design-Beiträge oder abgeleitete Arbeiten dazu, und alle Kenntnisse oder Verfahren im Zusammenhang damit, einschließlich der Rechte an und auf alle Anwendungen und Registrierungen in Bezug auf die Abonnement-Services sind und bleiben, wie zwischen Kunden und IQGeo, zu allen Zeiten die einzige und ausschließliche Eigentum von IQGeo und seine verbundenen Unternehmen.

13.6. IQGeo-Marken. Die Marken sind eingetragene und nicht eingetragene Marken von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen. Die Marken dürfen nicht ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von IQGeo verwendet werden. IQGeo erkennt die Marken anderer Organisationen für deren jeweilige Produkte oder Dienstleistungen an, die in den Abonnementdiensten erwähnt werden. Anders als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist die Verwendung der Marken oder anderer IQGeo-Inhalte durch den Kunden streng verboten. Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Rechten von IQGeo und/oder seinen Lizenzgebern an den Abonnementdiensten, der Dokumentation oder den professionellen Dienstleistungen unvereinbar sind oder diese angreifen oder beeinträchtigen würden. Wenn der Kunde von Rechts wegen ein Recht an geistigen Eigentumsrechten erwirbt, das mit der in diesem Abschnitt dargelegten Zuweisung des Rechts unvereinbar ist, erklärt sich der Kunde hiermit bereit und verpflichtet sich: (i) diese geistigen Eigentumsrechte an IQGeo abzutreten und (ii) alle Dokumente auszufertigen und zu liefern, die notwendig sind, um die Abtretung zu vervollständigen, damit IQGeo die vollen Vorteile des Eigentums an den betreffenden geistigen Eigentumsrechten genießen kann.

14. Entschädigungsverpflichtungen. Jede Partei hat die folgenden Entschädigungspflichten. "Anspruch" bedeutet jede Klage, jeder Schiedsspruch, jede Forderung oder jeder andere Rechtsanspruch, jede Beschwerde, Kosten, Schulden, Forderungen, Ausgaben, Bußgelder, Verbindlichkeiten, Verluste, Ausgänge, Strafen oder Verfahren.

 

14.1. Die Verpflichtungen von IQGeo. Vorbehaltlich des Abschnitts 14.2 stellt IQGeo den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Kunden vorbringen, dass das von IQGeo an den Kunden lizenzierte Produkt die geistigen Eigentumsrechte (in den Vereinigten Staaten von Amerika bzw. Kanada) des Dritten verletzt ("IP-Anspruch"), es sei denn, die Verletzung ergibt sich aus oder in Verbindung mit: (i) (ii) einem Produkt, das vom Kunden oder auf Wunsch oder Anweisung des Kunden (einschließlich durch IQGeo) verändert, modifiziert oder überarbeitet wurde; (iii) der Konfiguration des Produkts durch IQGeo auf Wunsch oder Anweisung des Kunden und/oder durch eine andere Person als IQGeo; (iv) das Versäumnis des Kunden, ein von IQGeo bereitgestelltes Produkt-Update oder Upgrade zu implementieren, das den IP-Anspruch verhindert hätte; (v) (v) Software von Drittanbietern oder Datendienste von Drittanbietern; (vi) die Verwendung des Produkts durch den Kunden, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt, oder eine andere unbefugte Verwendung des Produkts; (vii) die Verwendung einer veralteten Version des Produkts durch den Kunden (nach Erhalt einer Mitteilung von IQGeo), die von IQGeo nicht mehr aktualisiert oder aufgerüstet wird, unabhängig davon, ob der Kunde eine gültige Lizenz zur Verwendung desselben besitzt oder nicht; und (viii) die Verwendung des Produkts in Kombination mit Geräten, Produkten oder Software von Drittanbietern, wenn IQGeo einer solchen Verwendung nicht schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde soll: (a) IQGeo unverzüglich schriftlich über jeden IP-Anspruch zu benachrichtigen und IQGeo die volle Kontrolle über den IP-Anspruch und jede Verteidigung, Beilegung oder jeden Vergleich des IP-Anspruchs zu geben; (b) kein Haftungsanerkenntnis, keine Vereinbarung oder keinen Kompromiss in Bezug auf den IP-Anspruch abzugeben oder IQGeo anderweitig bei der Verteidigung des IP-Anspruchs zu beeinträchtigen; und (c) auf Aufforderung von IQGeo jede Unterstützung zu leisten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die vernünftigerweise notwendig sind, um IQGeo bei der Verteidigung oder Beilegung des IP-Anspruchs zu unterstützen. Das Vorstehende stellt das einzige Rechtsmittel des Kunden und die ausschließliche Haftung von IQGeo für den Fall dar, dass die Verwendung des Produkts durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt.

Für den Fall, dass ein an den Kunden lizenziertes Produkt ohne Verschulden des Kunden Gegenstand eines IP-Anspruchs wird oder nach IQGeo's ausschließlicher Meinung wahrscheinlich wird, kann IQGeo nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu nutzen; (ii) das Produkt verletzungsfrei machen; (iii) die Lizenz in Bezug auf das Produkt kündigen und die Abonnementgebühren in Bezug auf dieses Produkt zurückerstatten, die im Voraus bezahlt wurden und die sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.

14.2. Entschädigungsverpflichtungen des Kunden. Unter der Falls ein IP-Anspruch auf Handlungen des Kunden beruht, die in Abschnitt 14.1(i) - (viii) beschrieben sind, wird der Kunde entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten IQGeo und seine verbundenen Unternehmen gegen jede Forderung gemacht oder gegen IQGeo oder seine verbundenen Unternehmen von einem Dritten behauptet, dass das Produkt, verletzt oder veruntreut die Rechte an geistigem Eigentum eines solchen Dritten oder gegen geltendes Recht, und wird IQGeo und seine verbundenen Unternehmen für alle Ansprüche erlitten oder von IQGeo entstanden sind, und für angemessene Rechtskosten von IQGeo im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstanden sind; vorausgesetzt, dass, IQGeo: (i) gibt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs, vorausgesetzt, dass der Kunde nicht einen solchen Anspruch zu begleichen, es sei denn, die Siedlung bedingungslos entbindet IQGeo von jeglicher Haftung und in keiner Weise behindert IQGeo die Fähigkeit zu verwenden, zu verkaufen, und / oder das Produkt zu verteilen oder anderweitig von IQGeo schriftlich genehmigt (die IQGeo gewähren oder verweigern kann nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich solcher Bedingungen, wie IQGeo kann verlangen) und (ii) bietet dem Kunden mit allen angemessenen Unterstützung, auf Kosten des Kunden. Darüber hinaus wird der Kunde zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten IQGeo und seine Partner gegen alle Ansprüche im Zusammenhang mit oder aus oder im Zusammenhang mit dem Kunden: (a) unsachgemäße Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch seine Benutzer; (b) Kundeninhalte; und (c) Verletzung oder angebliche Verletzung einer Verpflichtung aus diesen Bedingungen.

 

15. Persönliche Daten. Bei der Erbringung der Dienstleistungen hält sich IQGeo an die IQGeo-Datenschutzrichtlinie, die unter folgender Adresse verfügbar ist https://www.iqgeo.com/privacy-policy abrufbar ist und durch Verweis hierin aufgenommen wurde. Die IQGeo-Datenschutzrichtlinie kann nach dem Ermessen von IQGeo geändert werden; jedoch werden Änderungen der IQGeo-Richtlinie nicht zu einer wesentlichen Verringerung des Schutzniveaus für personenbezogene Daten des Kunden während des Zeitraums führen, für den Gebühren für die Dienstleistungen bezahlt wurden. IQGeo wird nur personenbezogene Daten des Kunden in einer Weise, die vernünftigerweise notwendig ist, um Dienstleistungen zu erbringen und nur für diesen Zweck durch den Kunden in einem Bestellformular oder Statement of Work bestellt verarbeiten. IQGeo stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Abonnementdienste sind nicht dazu bestimmt, personenbezogene Daten zu speichern, zu sammeln oder anderweitig zu verarbeiten. In dem Maße Soweit der Kunde die Abonnementdienste nutzt, um Informationen zu sammeln oder anderweitig zu verarbeiten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("personenbezogene Daten") beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Vertreter, autorisierten Benutzer und seine Kunden, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, und er verpflichtet sich (i) sicherzustellen, dass er über angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten und vor versehentlichem Verlust oder Vernichtung oder Beschädigung dieser personenbezogenen Daten verfügt; (ii) sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Zustimmungen oder Mitteilungen verfügt (und diese während der gesamten Abonnementlaufzeit aufrechterhält) und/oder eine anerkannte Rechtsgrundlage oder einen legitimen Grund hat und weiterhin haben wird, solche personenbezogenen Daten während der gesamten Abonnementlaufzeit zu erfassen oder anderweitig zu verarbeiten; und (iii) soweit personenbezogene Daten des Kunden dem EU-Datenschutzrecht unterliegen, IQGeo vor der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an IQGeo schriftlich zu benachrichtigen und, soweit IQGeo ein Verarbeiter oder Unterverarbeiter (wie diese Begriffe im EU-Datenschutzrecht definiert sind) von personenbezogenen Daten ist, die dem EU-Datenschutzrecht unterliegen, werden die Parteien in gutem Glauben die angemessenen Bedingungen einer solchen Verarbeitung aushandeln. "EU-Datenschutzrecht" bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 und die geltenden Gesetze der Mitgliedstaaten zur Umsetzung oder Ergänzung der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 in ihrer jeweils geänderten, ersetzten oder ersetzten Fassung. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht für den Verlust oder die Offenlegung von Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden gesammelt und verarbeitet werden, verantwortlich ist.


16. Prüfung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er zu jeder Zeit während der Abonnementlaufzeit aktuelle, genaue und vollständige Bücher und Aufzeichnungen in Bezug auf seine Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich seiner Nutzung der als Teil der Abonnementdienste lizenzierten Produkte, führt. Innerhalb von zehn (10) Werktagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch IQGeo wird der Kunde IQGeo gestatten, alle relevanten Räumlichkeiten, Geräte, Server, Systeme, Mitarbeiter, Bücher und Aufzeichnungen zu untersuchen, zu inspizieren, zu prüfen und zu überprüfen (und gegebenenfalls Kopien davon anzufertigen) und angemessenen Zugang zu diesen zu gewähren, um die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und seine Benutzer zu überprüfen.

17. Vertraulichkeit.

 

17.1. Definition. "Vertrauliche Informationen" sind alle vertraulichen und geschützten Informationen (in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form) der anderen Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Techniken, Verfahren, Softwareprogramme und andere IT-bezogene Informationen, Schemata, Datenbanken, Geschäftsinformationen, Finanzinformationen, Ideen, Strategien, Entwürfe, Produkte und Produktdesigns, Beschaffungsinformationen, unveröffentlichte Informationen in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums einer der Parteien sowie alle Mitteilungen zwischen den Parteien und andere nicht öffentliche Informationen in Bezug auf die Geschäfte der Parteien.

17.2. Vertraulichkeitsverpflichtungen. Jede Partei ist verpflichtet: (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, nicht von ihren Vertretern oder in anderer Weise unter Verletzung dieser Bedingungen offengelegt oder verbreitet werden (ii) nicht die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben es sei denn, die offenlegende Partei stimmt der Offenlegung dieser vertraulichen Informationen schriftlich zu und die empfangende Partei verlangt, dass diese dritte Partei eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu Bedingungen abschließt, die denen in diesem Abschnitt entsprechen 17und (iii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihr offengelegt wurden, nur für die Zwecke der Ausübung oder Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen zu verwenden. Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei an ihre Vertreter, die diese Informationen "kennen müssen", um ihren Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen nachzukommen, und/oder an professionelle Berater zum Zwecke der Einholung professioneller Beratung weitergeben, sofern sie diese Vertreter vor der Weitergabe über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen informiert und eine schriftliche Aufzeichnung über diese Personen führt. Jede Vertragspartei haftet für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter im Zusammenhang mit den vertraulichen Informationen, als ob es sich um Handlungen oder Unterlassungen der eigenen Vertragspartei handeln würde. Die Parteien unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei festzustellen und zu verhindern. Erlangt eine Partei Kenntnis von einem Verstoß oder beabsichtigten Verstoß gegen diese Bedingungen oder hat sie Grund zu der Annahme, dass ein solcher Verstoß vorliegt, so unterrichtet sie unverzüglich die andere Partei und kooperiert bei der Suche nach geeigneten Rechtsbehelfen gegen eine solche Maßnahme.

17.3. Ausnahmen. Die in diesem Abschnitt enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit 17 gelten nicht für Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich sind oder später in den öffentlichen Bereich gelangen, ohne dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt vorliegt 17(ii) der empfangenden Vertragspartei bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Vertragspartei bekannt waren, und zwar frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung, was schriftlich zu belegen ist; (iii) von einem Dritten nach der Ausführung des Bestellformulars frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; oder (iv) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei verwendet wurden; oder (v) aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen, mit der Maßgabe, dass die empfangende Partei, soweit sie rechtlich dazu in der Lage ist, die offenlegende Partei von einer solchen erforderlichen Offenlegung benachrichtigt, um der offenlegenden Partei eine angemessene Gelegenheit zu geben, eine Schutzverfügung oder andere geeignete Maßnahmen zu beantragen, bevor die empfangende Partei die Offenlegung vornimmt.

 

18. Laufzeit und Beendigung.

18.1. Begriff. Diese Bedingungen treten an dem Tag in Kraft, an dem sie von einer Partei auf dem Bestellformular zuletzt unterzeichnet wurden ("Datum des Inkrafttretens"), und alle Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien beginnen am Datum des Inkrafttretens, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist. Diese Bedingungen gelten für die auf dem Bestellformular angegebene Erstlaufzeit (die "Erstlaufzeit") und verlängern sich danach automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit" und zusammen mit der Erstlaufzeit die "Abonnementlaufzeit"), sofern in dem betreffenden Bestellformular nichts anderes angegeben ist.

18.2. Beendigung.

18.2.1. Ein Auftragsformular kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt werden, wobei eine solche Kündigung erst am Tag nach dem Ende (i) der Erstlaufzeit oder (ii) der jeweiligen Verlängerungslaufzeit wirksam wird.

18.2.2. Eine Leistungsbeschreibung für die Erbringung von Professional Services (und wenn keine Subscription Services angegeben sind) endet zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) an dem Tag, an dem die Professionellen Dienstleistungen abgeschlossen wurden, oder (ii) an dem Tag, an dem die Leistungsbeschreibung gemäß den Kündigungsbestimmungen dieses Abschnitts gekündigt wird.

18.2.3. IQGeo kann ein Bestellformular oder eine Leistungsbeschreibung sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde (i) zahlungsunfähig wird oder zugibt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen: (i) zahlungsunfähig wird oder zugibt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (ii) freiwillig oder unfreiwillig Gegenstand eines Verfahrens nach in- oder ausländischem Konkurs- oder Insolvenzrecht wird, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Antragstellung vollständig eingestellt oder abgewiesen wird; (iii) ein Konkursverwalter, Treuhänder, Verwalter oder ähnlicher Beauftragter durch ein zuständiges Gericht bestellt wird, um einen wesentlichen Teil seines Eigentums oder seiner Vermögenswerte zu übernehmen oder zu verkaufen, was nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen widerrufen wird; (iv) aufgelöst oder liquidiert wird oder zu diesem Zweck gesellschaftsrechtliche Maßnahmen ergreift; oder (v) eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt.

18.2.4. Jede Vertragspartei kann das Bestellformular oder die Leistungsbeschreibung mit Wirkung einer schriftlichen Mitteilung an die andere Vertragspartei (die "säumige Vertragspartei") kündigen, wenn die säumige Vertragspartei: (i) wesentlich gegen diese Bedingungen verstößt und dieser wesentliche Verstoß nicht geheilt werden kann, oder wenn die säumige Vertragspartei bei einem wesentlichen Verstoß, der geheilt werden kann, diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß heilt.

 

18.3. Auswirkungen der Beendigung. Nach Ablauf oder früherer Beendigung des Bestellformulars aus irgendeinem Grund: (i) IQGeo wird aufhören, die entsprechenden Dienstleistungen zu erbringen; (ii) Der Kunde wird aufhören, die Abonnementdienste, Produkte, Dokumentation und / oder professionelle Dienstleistungen zu verwenden, wie anwendbar und alle Rechte und Lizenzen, die von IQGeo an den Kunden gemäß diesen Bedingungen gewährt werden, werden aufhören; (iii) Der Kunde wird an IQGeo alle ausstehenden Gebühren fällig zum Zeitpunkt einer solchen Kündigung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Zeitpunkt einer solchen Kündigung zu zahlen; (iv) wenn die Abonnementdienste auf gehosteter Basis bereitgestellt werden, wird IQGeo (vorbehaltlich der Zahlung der relevanten Standardgebühren von IQGeo) dem Kunden den Zugang zu den Kundeninhalten für einen Zeitraum (vorbehaltlich des geltenden Rechts) bis zu sieben (7) Tagen ab dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs des Bestellformulars zur Verfügung stellenund (v) auf Anfrage von IQGeo, (v) auf Verlangen von IQGeo wird der Kunde alle Produkte (einschließlich aller Kopien), die Dokumentation, die vertraulichen Informationen von IQGeo und alle anderen Dokumente und Informationen, die der Kunde in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle hat und die Eigentum von IQGeo sind oder von IQGeo zur Verfügung gestellt wurden, zurückgeben oder vernichten (nach Wahl von IQGeo).

18.4. Überleben. Die Beendigung des Bestellformulars berührt nicht die vor der Beendigung entstandenen Verpflichtungen oder Rechte der Parteien und berührt nicht die Bestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend für den Beginn oder die Fortsetzung nach der Beendigung vorgesehen sind. Unbeschadet der Bestimmungen in diesem Abschnitt 18.4werden die Rechte und Pflichten, die sich aus den Abschnitten 11 (Gewährleistungen), 12 (Haftungsbeschränkung), 13 (Eigentum an geistigem Eigentum), 14 (Entschädigungsverpflichtungen), 17 (Vertraulichkeit), 18.3 (Auswirkungen der Beendigung), 19 (Billigkeitserleichterungen) und 21 (Sonstiges) überdauern Beendigung.

19. Gerechte Entlastung. Die Parteien erkennen an und sind sich einig, dass die Nutzung oder drohende Nutzung der Dienste durch den Kunden in einer Weise, die mit diesen Bedingungen nicht vereinbar ist, oder der Missbrauch oder drohende Missbrauch vertraulicher Informationen durch eine der Parteien der anderen Partei einen unmittelbaren, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügt, für den es keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt. Dementsprechend vereinbaren die Parteien, dass die geschädigte Partei im Falle eines solchen Bruchs oder Verstoßes oder eines drohenden Bruchs oder Verstoßes Anspruch auf einen sofortigen und dauerhaften Unterlassungsanspruch (ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen oder eine Kaution hinterlegt werden muss) vor einem zuständigen Gericht hat.

20. Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich oder gilt als säumig oder verletzt diese Bedingungen, für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen, wenn und soweit das Versäumnis oder die Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber IQGeo. "HöhereGewalt" bedeutet ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegt (ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit dieser Partei), einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Handlungen, Blitzschlag, Feuer oder Überschwemmung, Epidemie oder Pandemie, mit Ausnahme von Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen der eigenen Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer der Partei, die unmittelbar dazu führt, dass eine der Parteien nicht in der Lage ist, alle oder einen wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu erfüllen.

21. Sonstiges.

21.1. Öffentlichkeitsarbeit. Während der Laufzeit des Abonnements kann IQGeo den Kunden auf der IQGeo-Website aufführen, um die Beziehung des Kunden zu IQGeo als aktueller Kunde zu kennzeichnen und den Status des Kunden als aktueller Kunde gegenüber potenziellen Kunden von IQGeo zu erwähnen.

21.2. Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die Adresse oder an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse des Empfängers zu richten. Alle Mitteilungen werden durch persönliche Übergabe, durch einen staatlich anerkannten Übernacht-Kurier (mit vorausbezahlten Gebühren), per E-Mail (mit Übermittlungsbestätigung) oder per Einschreiben (in jedem Fall mit Rückschein und vorausbezahltem Porto) zugestellt. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (i) wenn sie bei der empfangenden Partei eingeht und (ii) wenn die Partei, die die Mitteilung macht, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

21.3. Zuweisung. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IQGeo keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen delegieren. Jede vermeintliche Abtretung oder Delegation in Verletzung dieses Abschnitts ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Delegation entbindet den Kunden von einer seiner Verpflichtungen unter diesen Bedingungen.

21.4. Änderung und Modifizierung. Diese Bedingungen können nur in einem Schreiben ergänzt oder geändert werden, das ausdrücklich besagt, dass es diese Bedingungen ändert, und das von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist.

21.5. Verzicht. Die verspätete oder unterlassene Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis durch eine der Parteien gemäß diesen Bedingungen hat keine Auswirkungen auf dieses Recht oder diese Befugnis und kann nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden. Die einmalige oder teilweise Ausübung oder Nichtausübung eines Rechts oder einer Befugnis hat unter keinen Umständen Auswirkungen auf eine andere oder weitere Ausübung desselben Rechts oder derselben Befugnis oder auf die Ausübung eines anderen Rechts oder einer anderen Befugnis.

21.6. Verhältnis der Parteien zueinander. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das von unabhängigen Vertragspartnern.

21.7. Trennbarkeit. Sollte eine Bedingung oder Bestimmung dieser Bedingungen in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bedingungen oder Bestimmungen dieser Bedingungen oder macht diese Bedingung oder Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar.

21.8. Keine Drittbegünstigten. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in diesen Bedingungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt, einer anderen natürlichen oder juristischen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art unter oder aufgrund dieser Bedingungen zu gewähren.

21.9. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Alle Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, unterliegen dem geltenden Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt:

(i) Wenn IQGeo auf dem Bestellformular als IQGeo America Inc. bezeichnet wird: die internen Gesetze des des Staates Colorado, USA unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit bewirken würden. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, sind vor den den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates Colorado, USA, jeweils mit Sitz in City and County of Denver, Coloradound jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen derartigen Klagen, Handlungen oder Verfahren;

(ii) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo UK Ltd identifiziert wird: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Englands und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen Englands entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen die Erhebung einer Klage vor den Gerichten in England zu erheben, zu behaupten, dass die Klage vor den Gerichten in England an einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die Gerichte in England nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines Gerichts in England zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen.

(iii) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Europe NV identifiziert wird: Diese Bedingungen unterliegen den belgischen Gesetzen und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und durchgesetzt, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der belgischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen eine Klage vor den belgischen Gerichten zu erheben, zu behaupten, dass die Klage vor den belgischen Gerichten an einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die belgischen Gerichte nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines belgischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen Gründen.

(iv) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Germany GmbH bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland entschieden, ohne dass eine Rechtswahl oder eine Kollisionsnorm, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung bewirken würde, oder das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung finden. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, unterwirft sich jede Partei der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben.

(v) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Japan KK bezeichnet wird, unterliegen diese Bedingungen dem dort geltenden japanischen Recht, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts, und jede Klage oder jedes Verfahren in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Bedingungen, Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen oder ihrem Zustandekommen, ihrer Erfüllung oder Verletzung ergeben, oder damit zusammenhängende Angelegenheiten werden ausschließlich vor den Gerichten in Tokio verhandelt, und alle Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu, wobei sie auf jegliche Einwände gegen die Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände verzichten.

(vi) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Solutions Canada Inc. bezeichnet wird, unterliegen diese Bedingungen den Gesetzen von British Columbia und den dort geltenden Gesetzen Kanadas, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts, und jede Klage oder jedes Verfahren bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Bedingungen, Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, oder deren Zustandekommen, Erfüllung oder Verletzung oder damit zusammenhängende Angelegenheiten werden ausschließlich vor den Gerichten von British Columbia verhandelt, und alle Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden, wobei sie auf jegliche Einwände gegen die Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände verzichten.

(vii) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Malaysia Sdn Bhd. bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Englands und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen Englands entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen die Erhebung einer Klage vor den Gerichten in England zu erheben, zu behaupten, dass die Klage vor den Gerichten in England an einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die Gerichte in England nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines Gerichts in England zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen.

(viii) In allen anderen Fällen, in denen die vertragsschließende juristische Person IQGeo nicht angegeben ist: diese Bedingungen werden durch die Gesetze von England geregelt und in Übereinstimmung mit den Gesetzen ausgelegt werden, und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen von England entschieden werden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen die Erhebung einer Klage vor den Gerichten in England zu erheben, zu behaupten, dass die vor den Gerichten in England erhobene Klagean einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die Gerichte in England nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines Gerichts in England zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen Gründen.

21.10. Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungenstellen zusammen mit dem Bestellformular, allen Anhängen und allen anderen Dokumenten, die hierin durch Verweis aufgenommen wurden, die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen. Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten haben die vorliegenden Bedingungen (einschließlich der Anhänge) Vorrang vor den im Bestellformular oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.es sei denn, es wird darin ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

 

Zuletzt aktualisiert: 

9. Juli, 2025