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IQGEO SaaS-ABONNEMENT
ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

(„EULA“)

1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit. Die IQGeo Group, handelnd über die im Bestellformular genannte operative Einheit („IQGeo“), stellt dem im Bestellformular genannten Kunden („Kunde“) über den ebenfalls darin genannten autorisierten Value-Added-Reseller („VAR“) bereit. Diese EULA-Bedingungen haben Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Einkaufsbedingungen des Kunden. IQGeo und der Kunde können im Folgenden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet werden. IQGeo kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen überarbeiten und aktualisieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Bedingungen regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung der Abonnementdienste nach Inkrafttreten einer Änderung gilt als Zustimmung zu der überarbeiteten EULA.

2. Bereitstellung der Abonnementdienste.

2.1. Abonnementdienste. Vorbehaltlich der Einhaltung der EULA und der Weiterveräußerungsbedingungen durch den Kunden wird dem Kunden auf Software-as-a-Service-Basis Zugang zu der proprietären Software von IQGeo und den damit verbundenen Diensten, zu jeglicher von IQGeo zur Nutzung mit der Software bereitgestellten Software oder Datendiensten von Drittanbietern sowie zur entsprechenden Dokumentation (zusammenfassend die „Abonnementdienste“) durch seine autorisierten Nutzer ausschließlich für den internen Gebrauch und für die Dauer der Abonnementlaufzeit gewährt.

2.2. Bereitstellung und Support. Die Abonnementdienste werden von IQGeo (oder dem von IQGeo beauftragten Hosting-Anbieter) gehostet und dem Kunden im SaaS-Modus bereitgestellt. Der VAR ist für die Erbringung von Supportleistungen gemäß den Reseller-Pass-Through-Bedingungen verantwortlich. IQGeo wird in angemessener Weise mit dem VAR zusammenarbeiten, um diese Supportleistungen zu ermöglichen, haftet dem Kunden jedoch nur in dem in dieser EULA ausdrücklich festgelegten Umfang.

2.3. Weitergabebedingungen für Wiederverkäufer. Die Abonnementdienste werden sowohl gemäß dieser EULA als auch gemäß den zwischen dem Kunden und dem VAR vereinbarten Weiterveräußerungsbedingungen bereitgestellt. Etwaige zusätzliche Bedingungen des VAR, die im Widerspruch zu dieser EULA stehen, sind im Verhältnis zwischen IQGeo und dem Kunden unwirksam. Der VAR ist für die Bereitstellung der Abonnementdienste und Supportleistungen verantwortlich, und die Haftung von IQGeo gegenüber dem Kunden beschränkt sich auf Verstöße gegen die Verpflichtungen von IQGeo gemäß dieser EULA. Diese EULA gilt für alle Wartungsversionen oder kleinere Updates, die dem Kunden im Rahmen der Supportleistungen bereitgestellt werden.

2.4. Lieferungen durch VAR. Die Abonnementdienste können Software, Datendienste, Beratung, Empfehlungen, Produkte und Dienstleistungen des VAR erfordern oder darauf angewiesen sein. Die Nutzung solcher Software, Datendienste, Beratung, Empfehlungen, Produkte und Dienstleistungen des VAR unterliegt den Weiterveräußerungsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen des VAR. IQGeo übernimmt keine Haftung in Bezug auf diese vom VAR bereitgestellten Elemente.

2.5. Autorisierte Nutzer. Der Kunde darf seinen Mitarbeitern, Beratern, Beauftragten oder Subunternehmern Zugang zu den Abonnementdiensten gewähren, sofern dies im eigenen Namen des Kunden und unter dessen Kontrolle geschieht. Der Kunde hat jederzeit sicherzustellen, dass seine autorisierten Nutzer die EULA vollständig einhalten, und der Kunde bleibt in vollem Umfang haftbar und übernimmt die gesamte Verantwortung für die Nutzung der Abonnementdienste durch seine autorisierten Nutzer.

2.6. Abonnementkennzahlen. Die Abonnementdienste werden pro Produkt und pro benanntem Benutzer, pro Geschäftseinheit, pro Verbrauchseinheit oder wie anderweitig in der Bestellung festgelegt lizenziert. Der Kunde darf die Abonnementdienste (oder Teile davon) nicht über die in der Bestellung festgelegten Abonnementdienste oder die Anzahl der benannten Benutzer, Geschäftseinheiten, Verbrauchseinheiten oder sonstigen anwendbaren Kennzahlen hinaus nutzen (und darf dies auch seinen Benutzern nicht gestatten). Dabei gilt: „benannter Benutzer“ bezeichnet jeden autorisierten Nutzer der Abonnementdienste, unabhängig davon, ob der autorisierte Nutzer die Abonnementdienste zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt; „Betriebseinheit“ bezeichnet eine Abteilung, einen Bereich oder einen Funktionsbereich innerhalb der Organisation des Kunden, der für eine bestimmte Unternehmensaktivität verantwortlich ist, und „Einheit“ bezeichnet das Volumen der tatsächlichen Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl von (i) verarbeiteten Fotos oder Bildern; (ii) Tickets (von autorisierten Benutzern im Workflow Manager erstellte Aufgaben, sei es als Ticket oder als Unterabschnitt eines Tickets (Sub-Ticket), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ausfall Management , Bauaufgaben, Inspektions- und Betriebsaufgaben). Ein Ticket muss nach seiner Erstellung mindestens einmal geändert werden, um als Verbrauchseinheit zu gelten; (iii) WFM-Meilensteine (von einem autorisierten Benutzer im Workflow Manager erstellte Meilensteine, Workflow Manager beschreiben, wie die Phasen eines Projekts strukturiert sind, wobei Meilensteine durch die Erledigung einer Reihe von Tickets erreicht werden); (iv) Nachfragepunkte (die Gesamtheit der Endpunkte des Glasfasernetzes, das mit den Abonnementdiensten geplant wird, wie z. B. Gebäude, Antennen oder Schränke); (v) Haushalte (die Gesamtheit der einzelnen Anschlüsse für das geplante Netz oder, im Falle von Fiber to the Home, die Gesamtheit der einzelnen Wohneinheiten, für die das Netz geplant wird). Jeder eindeutige geografische Standort, definiert durch seine X- und Y-Koordinaten oder einen spezifischen GPS-Standort, wird bei der Berechnung der Demand-Points einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl der Berechnungen, die im Planungsprozess des Kunden durchgeführt werden und die jeden eindeutigen geografischen Standort in ihrer Liste der Demand-Points enthalten. Spezifische Einschränkungen und Nutzungsbeschränkungen sind im jeweiligen Bestellformular beschrieben. Vom Kunden erworbene Verbrauchseinheiten stehen dem Kunden nur während des im jeweiligen Bestellformular für die Nutzung dieser Einheiten angegebenen Zeitraums zur Verfügung; sofern der Kunde nicht alle erworbenen Einheiten während des für diese Nutzung festgelegten Zeitraums nutzt, verfallen die verbleibenden Einheiten und stehen dem Kunden nach Ablauf dieses Zeitraums nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung.

2.7. Zulässige Nutzung. Der Kunde darf nicht (und darf auch keiner anderen Person als IQGeo oder einer von IQGeo autorisierten Person gestatten): (i) die Abonnementdienste als Sicherheit zu verpfänden oder anderweitig zu belasten und darf keine Belastung, Hypothek, Abgabe, Pfandrecht oder Sicherungsrecht an den Abonnementdiensten zulassen; (ii) die Abonnementdienste zum Betrieb eines Managed Service oder eines Servicebüros zu nutzen, sei es als eigenständiges oder gebündeltes Produkt, zum Nutzen einer anderen Person; (iii) zu versuchen, die Abonnementdienste oder die Dokumentation ganz oder teilweise in irgendeiner Form, auf irgendeinem Medium oder mit irgendwelchen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder zu übertragen; (iv) zu versuchen, die Abonnementdienste ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise in eine für Menschen wahrnehmbare Form zu bringen, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, die Struktur, die Designs, die Algorithmen oder andere dem Produkt zugrunde liegende Elemente zu ermitteln; (v) die Abonnementdienste zu reparieren, zu ändern, zu ergänzen, zu warten oder zu unterstützen (oder dies zu versuchen); (vi) die Abonnementdienste und/oder die Dokumentation zu lizenzieren, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, im Timesharing zu nutzen, anzuzeigen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder sie anderweitig Dritten außer den Nutzern zugänglich zu machen; oder (vii) Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder Eigentumsvermerke auf den Abonnementdiensten oder der Dokumentation zu ändern oder zu entfernen. Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Kunden gestattet, eine einzige Sicherungskopie der Abonnementdienste anzufertigen, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde verwendet keine Sicherungskopie der Abonnementdienste für den Live- und/oder Betriebsbetrieb. Darüber hinaus darf der Kunde in Bezug auf den Dienst Folgendes nicht tun und seinen benannten Nutzern nicht gestatten, dies zu tun: (viii) Die Abonnementdienste in einer Weise nutzen oder den Zugriff darauf ermöglichen, die die Abonnementkennzahlen umgeht oder die in der EULA oder in den Produktbedingungen oder Sonderbedingungen, wie im Bestellformular dargelegt, festgelegte autorisierte Nutzung überschreitet; (ix) Teile des Dienstes lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, vertreiben oder im Timesharing-Verfahren nutzen oder auf andere Weise Dritten zugänglich machen, sofern in der EULA nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist; (x) auf den Dienst zuzugreifen oder ihn zu nutzen, um: (a) Produkte oder Dienste zu entwickeln oder zu betreiben, die Dritten im Wettbewerb mit IQGeo angeboten werden sollen, oder (b) einem direkten Wettbewerber von IQGeo Zugriff auf das Kundenkonto zu gewähren; oder (c) die Abonnementdienste in Frames darzustellen, Pop-up-Fenster über deren Seiten zu platzieren oder die Darstellung der Seiten anderweitig zu beeinträchtigen. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht verpflichtet ist, den Zugriff auf oder die Nutzung der Abonnementdienste auf Verstöße gegen die EULA zu überwachen oder Inhalte zu überprüfen oder zu bearbeiten. IQGeo hat jedoch das Recht, dies zum Zweck des Betriebs und der Verbesserung der Abonnementdienste (insbesondere zur Betrugsbekämpfung, Risikobewertung, Untersuchung und für Kundensupportzwecke, Analysen und Werbung) zu tun, um die Einhaltung der EULA durch den Kunden sicherzustellen und geltendes Recht oder die Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, eines Vergleichs, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle zu befolgen. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

2.8. Allgemeine Einschränkungen: Der Kunde darf nicht versuchen, Lizenzbeschränkungen oder -einschränkungen, die durch die EULA oder eine geltende Bestellung auferlegt werden, zu umgehen oder zu umgehen. Hat IQGeo Grund zu der Annahme oder den Verdacht, dass der Kunde oder seine Nutzer gegen die in Abschnitt 2 der EULA festgelegten Lizenzbeschränkungen verstoßen, kann IQGeo (zusätzlich zu seinem Prüfungsrecht gemäß Abschnitt 15 der EULA) vom Kunden zusätzliche Nachweise zur Einhaltung der Bestimmungen verlangen; daraufhin hat der Kunde unverzüglich eine Untersuchung einzuleiten und innerhalb von dreißig (30) Tagen eine schriftliche Konformitätsbescheinigung in einer für IQGeo zumutbaren Form vorzulegen. Der Kunde erkennt an, dass jeder Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen oder jeder Versuch, die Lizenzbeschränkungen zu umgehen, zur sofortigen Kündigung der EULA führen und rechtliche Konsequenzen für den Kunden nach sich ziehen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatz und Unterlassungsansprüche. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die EULA dar.

2.9. Zulässige Nutzung von APIs: „API(s)“ bezeichnet alle Anwendungsprogrammierschnittstellen, einschließlich aller zugehörigen Dokumentationen, Codes, Tools, Zugriffsschlüssel oder Tokens, die von IQGeo zur Verfügung gestellt werden, um den Softwaresystemen oder Anwendungen des Kunden die Interaktion mit oder den Zugriff auf Features, Funktionen, Daten oder Dienste zu ermöglichen, die über die Abonnementdienste bereitgestellt werden. Dies umfasst alle von IQGeo zur Verfügung gestellten Aktualisierungen, Modifikationen, Erweiterungen und davon abgeleiteten Werke. Alle bereitgestellten APIs sind ausschließlich für die Nutzung in Verbindung mit den Abonnementdiensten bestimmt. Jede unbefugte Nutzung der APIs außerhalb des Geltungsbereichs einer geltenden Bestellung ist strengstens untersagt.

  1. Verbotene Aktivitäten: Der Kunde darf die APIs weder direkt noch indirekt dazu nutzen, durch die Software auferlegte Beschränkungen der Benutzerlizenz zu umgehen oder zu verletzen. Zu den verbotenen Aktivitäten gehören unter anderem (i) das Reverse-Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software, um sich unbefugten Zugriff auf deren Funktionalität zu verschaffen; (ii) das Nachbilden oder Weiterverbreiten der Merkmale oder Funktionen der Software durch die Nutzung der APIs in einer Weise, die über den Umfang der Benutzerlizenz hinausgeht; (iii) das Modifizieren, Anpassen oder Manipulieren der APIs oder der Software, um unbefugten Zugriff oder unbefugte Nutzung zu ermöglichen; (iv) die Erstellung eines Geodaten-Clients unter Verwendung der bereitgestellten APIs, der die Nutzung der Abonnementdienste mit weniger benannten Nutzern ermöglichen würde, als ohne die Bereitstellung der API unbedingt erforderlich wäre.
  2. Nichtbeeinträchtigung: Der Kunde darf die APIs nicht in einer Weise nutzen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Abonnementdienste beeinträchtigt oder die Nutzung durch andere Benutzer stört. Eine übermäßige Nutzung wird anhand von Schwellenwerten oder Grenzwerten überwacht, die IQGeo im Voraus mitteilt, und/oder anhand von Nutzungs- und Leistungskennzahlen, die vom Kunden angefordert und mit IQGeo einvernehmlich vereinbart wurden. IQGeo überwacht die Systemleistung und benachrichtigt den Kunden, wenn die Nutzung diese Schwellenwerte überschreitet; daraufhin hat der Kunde angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. Eine übermäßige Nutzung umfasst unter anderem übermäßige API-Anfragen, automatisierte Skripte oder jegliche Aktivitäten, die über das hinausgehen, wofür das System ausgelegt ist, oder die über die vom Kunden angeforderten und von IQGeo vereinbarten Leistungsanforderungen hinausgehen und zu Überlastungen führen oder die Leistung der Abonnementdienste oder der damit verbundenen Dienste beeinträchtigen;
  3. Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen: IQGeo behält sich das Recht vor, die Nutzung der APIs durch den Kunden zu überwachen, um die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherzustellen. Wenn IQGeo aufgrund eindeutiger Beweise Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde gegen die EULA verstößt, wird IQGeo den Kunden zunächst schriftlich über den mutmaßlichen Verstoß informieren und ihm eine angemessene Gelegenheit zur Behebung des Problems einräumen (außer in Fällen, in denen eine sofortige Aussetzung erforderlich ist, um einen erheblichen Schaden für die Abonnementdienste zu verhindern). Erst wenn die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erfolgt ist oder im Falle einer unmittelbaren Gefahr für die Systemintegrität darf IQGeo geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aussetzung oder Beendigung des Zugriffs des Kunden auf die APIs, soweit angemessen, sowie die Einleitung rechtlicher Schritte;
  4. Meldung von Verstößen: Sollte dem Kunden eine unbefugte Nutzung oder ein Missbrauch der APIs bekannt werden, verpflichtet er sich, uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle relevanten Details mitzuteilen, um IQGeo bei der Untersuchung und Durchsetzung zu unterstützen;
  5. Rechtsvorbehalt: Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben IQGeo vorbehalten. IQGeo behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die APIs jederzeit und aus beliebigen Gründen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.
  6. Sofern IQGeo im Bestellformular als IQGeo America Incbezeichnet wird: die innerstaatlichen Gesetze des Bundesstaates Colorado, USA, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahlklausel oder Kollisionsnorm, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung führen würde. Jede Klage, jeder Rechtsstreit oder jedes Verfahren, das sich aus der EULA ergibt oder damit in Zusammenhang steht, ist vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Bundesstaates Colorado, USA, jeweils mit Sitz in der Stadt und im County Denver, Colorado, zu erheben, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in solchen Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren;
  7. Sofern IQGeo im Bestellformular wie folgt bezeichnet wird IQGeo UK Ltdbezeichnet wird: unterliegt die EULA den Gesetzen Englands und ist entsprechend auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben, werden nach englischem Recht entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine Klage vor den Gerichten Englands zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den Gerichten Englands erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die Gerichte Englands nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines englischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.
  8. Sofern IQGeo im Bestellformular wie folgt bezeichnet wird IQGeo Europe NVbezeichnet wird: unterliegt die EULA belgischem Recht und ist entsprechend auszulegen und durchzusetzen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der belgischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine Klage vor den belgischen Gerichten zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den belgischen Gerichten erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die belgischen Gerichte nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines belgischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.
  9. Sofern IQGeo im Bestellformular wie folgt bezeichnet wird IQGeo Germany GmbHbezeichnet wird: unterliegt die EULA den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesen auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben, werden nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland entschieden, ohne dass Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen zur Anwendung kommen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung zur Folge hätten, und ohne dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) zur Anwendung kommt. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, unterwirft sich jede Partei hinsichtlich aller Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland.
  10. Sofern IQGeo im Bestellformular wie folgt bezeichnet wird IQGeo Japan KKbezeichnet wird: Unterliegt die EULA dem dort geltenden japanischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, und alle Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung der EULA, Angelegenheiten, die sich aus der EULA oder deren Abschluss, Erfüllung oder Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sowie damit zusammenhängende Angelegenheiten sind ausschließlich vor den Gerichten in Tokio zu verhandeln, und alle Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit dieser Gerichte an und verzichten auf jeglichen Einwand gegen die Eignung oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände.
  11. Sofern IQGeo im Bestellformular als IQGeo Solutions Canada Incbezeichnet wird: Unterliegt die EULA den Gesetzen von British Columbia und den dort geltenden Gesetzen Kanadas, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts, und jegliche Klage oder Verfahren bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung der EULA, Angelegenheiten, die sich aus der EULA oder deren Abschluss, Erfüllung oder Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, oder damit zusammenhängende Angelegenheiten ausschließlich vor den Gerichten von British Columbia verhandelt werden, und alle Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und verzichten auf jeglichen Einwand gegen die Eignung oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände.
  12. Wenn IQGeo im Oder-Formular wie folgt angegeben ist IQGeo Malaysia Sdn Bhdbezeichnet wird: unterliegt die EULA den Gesetzen Englands und ist entsprechend auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben, werden nach englischem Recht entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine Klage vor den Gerichten Englands zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den Gerichten Englands erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die Gerichte Englands nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines englischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.
  13. In allen anderen Fällen, in denen die vertragschließende juristische Person von IQGeo nicht näher bezeichnet ist, unterliegt die EULA englischem Recht und ist entsprechend auszulegen; alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben, werden nach englischem Recht entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf jegliches Recht, aus irgendeinem Grund Einwände gegen eine Klage vor den Gerichten von England zu erheben, geltend zu machen, dass die vor den Gerichten von England erhobene Klage vor einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wurde, oder geltend zu machen, dass die Gerichte von England nicht zuständig sind, sowie sich der Vollstreckung eines Urteils eines Gerichts von England zu widersetzen, sei es aus einem in diesem Abschnitt genannten Grund oder aus einem anderen Grund.

Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die EULA dar.

2.10. Verbesserungsvorschläge. Der Kunde kann Kommentare, Vorschläge oder Verbesserungsvorschläge zu den Abonnementdiensten einreichen („Vorgeschlagene Verbesserungen“). Es steht IQGeo frei, vorgeschlagene Verbesserungen nach eigenem Ermessen zu nutzen, offenzulegen, zu vervielfältigen, zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten und zu verwerten, und zwar völlig ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder Einschränkungen jeglicher Art aufgrund von Rechten an geistigem Eigentum oder aus anderen Gründen, einschließlich der Zahlung von Gebühren oder Lizenzgebühren an den Kunden. Alle Rechte, Titel und Ansprüche an den von IQGeo entwickelten und/oder implementierten Verbesserungsvorschlägen sowie an allen davon abgeleiteten Werken, Modifikationen und Weiterentwicklungen (einschließlich aller darin enthaltenen oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von IQGeo.

3. Wartungs- und Supportleistungen

3.1 Wartung. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und des geltenden Bestellformulars, einschließlich der Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühren, erbringt IQGeo oder ein Dritter im Auftrag von IQGeo Wartungsleistungen für die Abonnementdienste gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
3.1.1. Die Wartung berechtigt den Kunden zum Erhalt (i) von Korrekturen wesentlicher Mängel und (ii) Produkt-Releases, sobald diese verfügbar sind. Vorbehaltlich der IQGeo zustehenden Kündigungsrechte gemäß der Vereinbarung wird IQGeo wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Wartung der SaaS-Plattform sicherzustellen.

3.1.2. IQGeo wird sich nach besten Kräften bemühen, die Kunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten zu informieren („geplante Wartungsarbeiten“), die sich voraussichtlich auf die Verfügbarkeit der Abonnementdienste auswirken werden.

3.1.3. Produktversionen werden von IQGeo nach eigenem Ermessen entwickelt und veröffentlicht. IQGeo informiert den Kunden regelmäßig über neue Funktionen, bewährte Verfahren und sonstige Neuigkeiten. IQGeo übernimmt keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung Produktversionen entwickelt oder veröffentlicht werden.

3.1.4. Der Kunde erkennt an, dass er verantwortlich ist für: (i) die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Rechenzentren von IQGeo sowie (ii) alle Probleme, Umstände, Verzögerungen, Lieferausfälle und sonstigen Verluste oder Schäden, die sich aus den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

3.1.5. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden haftet, die sich aus der Übertragung von Daten (einschließlich Kundeninhalten) über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben oder anderweitig durch das Internet verursacht werden.

3.2 Supportleistungen. VAR ist für die Erbringung der Supportleistungen verantwortlich, wie in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen beschrieben und vorbehaltlich deren Bestimmungen. IQGeo übernimmt gegenüber dem Kunden keine Verpflichtung oder Haftung für diese Supportleistungen.

4. Datendienste von Drittanbietern, Datensoftware von Drittanbietern und Hardware von Drittanbietern.

4.1. Datendienste und Software von Drittanbietern. In der Dokumentation sind die Datendienste von Drittanbietern und/oder die Software von Drittanbietern aufgeführt, die (i) von IQGeo zur Nutzung mit den Abonnementdiensten bereitgestellt werden; und/oder (ii) vom Kunden zur Nutzung mit den Abonnementdiensten bereitgestellt werden müssen. Der Kunde erkennt an, dass er allein für den Erwerb solcher Software von Drittanbietern und/oder Datendienste von Drittanbietern verantwortlich ist, die nicht im Rahmen der Abonnementdienste bereitgestellt werden. Soweit IQGeo Datendienste von Drittanbietern und/oder Software von Drittanbietern bereitstellt, ist IQGeo berechtigt, diese integrierten Datendienste von Drittanbietern und/oder Software von Drittanbietern in Verbindung mit dem Produkt zu nutzen, und sofern der Kunde und seine Nutzer die EULA und die geltenden Bedingungen von Drittanbietern einhalten, ist es IQGeo gestattet, diese Lizenzen auf den Kunden und seine Nutzer zu übertragen. „Bedingungen von Drittanbietern“ bezeichnet die Geschäftsbedingungen (einschließlich etwaiger Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen), die die Nutzung von Datendiensten Dritter oder Software Dritter regeln. Jeder Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen Dritter stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die EULA dar. Das Recht des Kunden zur Nutzung der von IQGeo bereitgestellten Software Dritter und/oder Datendienste Dritter erlischt, wenn: (i) die zugrunde liegende Lizenz oder das Recht endet oder abläuft oder (ii) bei Kündigung oder Ablauf der geltenden Bestellung.

4.2. Hardware von Drittanbietern. Der Kunde muss möglicherweise separat Hardware, Firmware oder andere Technologien erwerben, die von einem Dritten verkauft oder bereitgestellt werden und die erforderlich sind, um das betreffende Produkt zu nutzen und/oder dessen Leistung zu optimieren („Hardware von Drittanbietern“ und, zusammen mit Datendiensten von Drittanbietern und Software von Drittanbietern, „Produkte von Drittanbietern“).

4.3. Keine Gewährleistung. IQGeo übernimmt keine Gewährleistung für Produkte von Drittanbietern und IQGeo übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung oder Verantwortung für die Produkte von Drittanbietern, einschließlich der Qualität oder Leistung der Produkte von Drittanbietern, etwaiger Verstöße des jeweiligen Drittanbieters oder Verkäufers gegen seine Gewährleistungspflichten oder für den Support der Produkte von Drittanbietern. IQGeo wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die in Verbindung mit dem/den Produkt(en) verwendete Software von Drittanbietern zu unterstützen, und wird, soweit gesetzlich zulässig, alle Gewährleistungen von Dritten an den Kunden weitergeben. IQGeo übernimmt keine Haftung für Leistungsausfälle oder Mängel der Abonnementdienste oder daraus resultierende Ansprüche (wie unten definiert), die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde solche Produkte von Drittanbietern nicht separat erworben hat. IQGeo übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Produkt in Kombination mit Produkten von Drittanbietern funktioniert, mit Ausnahme derjenigen, die mit dem Produkt bereitgestellt oder in der Dokumentation aufgeführt sind.

5. Drittanbieter. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo von Zeit zu Zeit Drittanbieter beauftragen kann, um im Namen von IQGeo Teile der Abonnementdienste bereitzustellen; vorausgesetzt, dass IQGeo gegenüber dem Kunden für die Bereitstellung der entsprechenden Abonnementdienste gemäß der EULA verantwortlich bleibt. Soweit es zu einem Ausfall oder einem Problem bei den von einem Drittanbieter bereitgestellten Abonnementdiensten kommt oder ein solcher durch diese verursacht wird und dem Kunden und/oder den Nutzern dadurch Verluste entstehen, unternimmt IQGeo wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um diese Verluste vom Drittanbieter zurückzufordern. Die Haftung von IQGeo gegenüber dem Kunden für alle derartigen Verluste ist auf den Betrag beschränkt, den IQGeo vom Drittanbieter zurückerhalten kann und der dann auf die Verluste des Kunden aufgeteilt wird. „Drittanbieter“ bezeichnet einen Drittanbieter, der von IQGeo von Zeit zu Zeit zur Erbringung der Abonnementdienste im Namen von IQGeo eingesetzt oder beauftragt wird.

6. Gebühren.

6.1. Gebühren. Der Kunde hat die Gebühren für die Abonnementdienste („Abonnementgebühren“), wie in den Weiterleitungsbedingungen für Wiederverkäufer festgelegt. Der Kunde erkennt an, dass die Abonnementgebühren gemäß den Weiterleitungsbedingungen für Wiederverkäufer an den VAR zu zahlen sind. Auf Anweisung des VAR hat der Kunde die Abonnementgebühren ganz oder teilweise an IQGeo zu zahlen. Für die Nutzung der Abonnementdienste sind gemäß der EULA keine zusätzlichen Gebühren an IQGeo zu entrichten. Alle Abonnementgebühren verstehen sich zuzüglich etwaiger Umsatz- oder Nutzungssteuern, einschließlich Mehrwertsteuer, HST, PST und GST, soweit zutreffend, die vom Kunden zu entrichten sind. Die Abonnementgebühren enthalten keine Reise-, Unterbringungs-, Tagegeld- oder sonstigen Kosten, die VAR, IQGeo oder deren Vertretern entstehen. Die Abonnementgebühren können sich bei Ablauf der Erstlaufzeit (wie unten definiert) oder wie anderweitig in der EULA und/oder den Weiterverkaufsbedingungen festgelegt ändern. Im Falle einer Kündigung des Abonnements durch IQGeo oder den VAR vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verlängerungslaufzeit gemäß Abschnitt 18 der EULA oder den geltenden Weiterveräußerungsbedingungen erfolgt keine Rückerstattung von im Voraus gezahlten Gebühren durch IQGeo oder den VAR an den Kunden, sofern in der EULA oder den Weiterveräußerungsbedingungen (je nach Fall) nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.

6.2. Zahlung der Gebühren. VAR stellt dem Kunden die Abonnementgebühren gemäß den Bestimmungen der Reseller-Pass-Through-Bedingungen in Rechnung, und diese Gebühren sind zu den in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen festgelegten Bedingungen und zu den dort angegebenen Zeitpunkten zu zahlen.

6.3. Gebühren und benannte Benutzer. Soweit IQGeo dem Kunden ein Produkt auf Basis von benannten Benutzern, Betriebseinheiten, Einheiten oder Haushalten oder geplanten Nachfragestellen lizenziert hat und die Nutzung des Produkts durch den Kunden die lizenzierte Anzahl benannter Benutzer, Betriebseinheiten, Einheiten oder Haushalte oder Nachfragestellen überschreitet, hat der Kunde den VAR unverzüglich über diese Überschreitung zu informieren, und der VAR stellt dem Kunden die mit dieser Überschreitung verbundenen Abonnementgebühren in Rechnung. Ungeachtet des Vorstehenden schränkt nichts in diesem Abschnitt das Recht von IQGeo ein, Schadensersatz für einen Verstoß gegen die EULA oder für die Verletzung anderer Rechte von IQGeo aus diesem Vertrag geltend zu machen. IQGeo gewährt dem VAR keine Ermäßigung, keinen Rabatt, keinen Preisnachlass und keine Rückerstattung für den Fall, dass der Kunde die Anzahl der benannten Nutzer, Betriebseinheiten, Einheiten, Haushalte oder Nachfragestellen während der Abonnementlaufzeit reduziert.

7. Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde hat: (i) IQGeo jede erforderliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Erbringung der Abonnementdienste durch IQGeo zu gewähren, einschließlich aller erforderlichen Zugänge zu Informationen, Kundeninhalten, IT-Systemen des Kunden oder anderen Hosting- oder Testumgebungen, soweit dies von IQGeo in angemessener Weise verlangt werden kann; (ii) alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten; (iii) sicherzustellen, dass die Nutzer in Übereinstimmung mit der EULA handeln; (iv) die alleinige Verantwortung tragen für: (A) die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität der Kundeninhalte sowie für alle erforderlichen Einwilligungen in Bezug auf diese und (B) die Sicherung und Wiederherstellung der Kunden-IT-Systeme und der Kundeninhalte im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten, sofern IQGeo nicht im Rahmen der Hosting-Dienste für die Bereitstellung von Sicherungs- und Wiederherstellungsdiensten verantwortlich ist. Wobei: „Kundeninhalte“ alle Informationen, Daten, Materialien und Inhalte jeglicher Art bezeichnet, die IQGeo vom Kunden bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt und/oder während der Nutzung der Abonnementdienste vom Kunden, seinen Nutzern und/oder Endnutzern in die Abonnementdienste gespeichert oder in diese eingegeben wurden, und „IT-Systeme des Kunden“ die vom Kunden im Zusammenhang mit dem Bezug und/oder der Nutzung der Abonnementdienste genutzte Computerumgebung des Kunden (einschließlich Hardware, Software und/oder Telekommunikationsnetze oder -geräte), die sich im Eigentum des Kunden befindet, von ihm lizenziert oder anderweitig kontrolliert wird.

8. Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Abonnementdienste, die Dokumentation und alle anderen technischen Informationen, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, den Exportkontrollbestimmungen Kanadas, der Europäischen Union, Deutschlands, des Vereinigten Königreichs, des US-Handelsministeriums sowie anderen government in Bezug auf den Export von technischen Daten, Ausrüstung und Produkten unterliegen können. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Einhaltung all dieser Vorschriften verantwortlich ist. Ein Verstoß des Kunden gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die EULA dar.

9. Gewährleistungen; Gewährleistungsausschluss.

9.1. Produkt. IQGeo gewährleistet, dass jedes an den Kunden gelieferte Produkt in allen wesentlichen Punkten im Wesentlichen der Dokumentation entspricht.

9.2. Abonnementdienste. IQGeo gewährleistet, dass: (i) IQGeo bei der Erbringung der Abonnementdienste über angemessen erfahrenes, qualifiziertes und geschultes Personal verfügt; und (iii) IQGeo über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der EULA erforderlich sind, und diese aufrechterhalten wird.

9.3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Sofern in der EULA nicht ausdrücklich und spezifisch anders vorgesehen, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die durch die Nutzung der Abonnementdienste erzielten Ergebnisse sowie für die aus dieser Nutzung gezogenen Schlussfolgerungen. IQGeo haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten verursacht werden, die IQGeo vom Kunden im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten zur Verfügung gestellt wurden, oder durch Maßnahmen, die IQGeo auf Anweisung des Kunden ergriffen hat. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT AUSDRÜCKLICH GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN LEHNT IQGEO HIERMIT, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, JEGLICHE UND ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN UND SONSTIGEN BESTIMMUNGEN AB, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, IN BEZUG AUF DIE EULA, DIE ABONNEMENTDIENSTE SOWIE ALLE ANDEREN IM RAHMEN DER EULA GELIEFERTEN WAREN ODER ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT IQGEO KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE ABONNEMENTDIENSTE (ODER IHRE NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN) FEHLERFREI SIND ODER DASS DIE NUTZUNG UNTERBRECHUNGSFREI IST.

10. Haftungsbeschränkung. Dieser Abschnitt 12 legt die gesamte Haftung von IQGeo (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter) gegenüber dem Kunden in Bezug auf Folgendes fest: (i) jegliche Verletzung der EULA; (ii) jeglicher Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden; und (iii) jeglicher Zusicherung, Falschdarstellung (unabhängig davon, ob unverschuldet oder fahrlässig), Erklärung oder unerlaubter Handlung oder Unterlassung (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus oder im Zusammenhang mit der EULA ergibt.

10.1. GESAMTHAFTUNG. DIE GESAMTHAFTUNG VON IQGEO UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE VERTRETERN IN BEZUG AUF ODER IM ZUSAMMENHANG MIT ALLEN ANSPRÜCHEN DES KUNDEN ODER IN SEINEM NAMEN JEGLICHER ART, SEI ES AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZ, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, DIE SICH AUS DER EULA ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, ÜBERSTEIGT NICHT DIE ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE VAR TATSÄCHLICH AN IQGEO GEMÄSS DER WIEDERVERKÄUFERVEREINBARUNG FÜR DIE ABONNEMENTDIENSTE GEZAHLT HAT, DIE AN VAR ZUM WEITERVERKAUF AN DEN KUNDEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU EINEM SOLCHEN ANSPRUCH GEFÜHRT HAT.

10.2. KEINE FOLGESCHÄDEN. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER FOLGESCHÄDEN, NEBEN-, SONDER-, INDIREKTE, SPEKULATIVE, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, KOSTEN ODER ANSPRÜCHE JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER EINNAHMEN), DIE SICH AUS DER EULA ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE, SEI ES AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZ, Deliktsrecht (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, selbst wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

10.3. Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Keine Bestimmung der EULA hat zur Folge, dass die Haftung des Kunden oder von IQGeo für Folgendes eingeschränkt oder ausgeschlossen wird: (i) Tod oder Körperverletzung, die durch vorsätzliches Fehlverhalten (des Kunden oder seiner Vertreter) verursacht wurden; (ii) arglistige Täuschung oder sonstige betrügerische Handlungen oder Unterlassungen; (iii) im Falle des Kunden die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Abonnementgebühren; (iv) im Falle des Kunden jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von IQGeo oder der von IQGeo gemäß der EULA gewährten Lizenzen und/oder Rechte; oder (v) jede sonstige Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

11. Eigentumsrechte an geistigem Eigentum.

11.1. Rechte an geistigem Eigentum. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle (i) Patente, Patentanmeldungen, Patentveröffentlichungen und Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), (ii) Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Rechte an Handels- und Firmennamen, Rechte an Logos sowie den gesamten damit verbundenen Firmenwert (zusammenfassend „Marken“), (iii) Urheberrechte und urheberrechtsfähige Werke (einschließlich Rechte an Computersoftware), Mask Works, Rechte an Daten und Datenbanken, (iv) Rechte an vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen und Know-how sowie (v) alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum (in jedem Fall unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht, und einschließlich Anmeldungen zur Eintragung oder des Rechts, eine solche Eintragung zu beantragen) sowie alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art wie die zuvor aufgeführten, die weltweit bestehen.

11.2. Geistige Eigentumsrechte des Kunden. „Kundeninhalte“ bezeichnet jegliches Material, jegliche Dokumentation oder Informationen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Nutzern an IQGeo übermittelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Videos und personenbezogene Daten. Alle Kundeninhalte, die im Rahmen der Erfüllung der EULA gehostet, gespeichert, genutzt oder auf sonstige Weise an IQGeo oder das/die Produkt(e) übertragen werden, einschließlich aller davon abgeleiteten Werke, gehören dem Kunden, und der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen daran (einschließlich aller darin enthaltenen oder damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte).

11.3. Datensätze und Ausgabedaten.Datensatz“ bezeichnet eine Sammlung von Informationen, bestehend aus Kundeninhalten und gegebenenfalls den damit verbundenen Beschriftungen, die durch manuelle oder automatisierte Annotation hinzugefügt wurden. „Ausgabedaten“ bezeichnet alle Informationen, Daten und/oder Datenbanken, die im Rahmen der Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und/oder seine autorisierten Nutzer unter Verwendung der Kundeninhalte generiert und/oder erstellt werden. IQGeo überträgt dem Kunden automatisch und unwiderruflich auf exklusiver Basis, sobald sie entwickelt werden, alle mit den Abonnementdiensten generierten Datensätze und Ausgabedaten sowie die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dies umfasst ohne Ausnahme oder Vorbehalt alle Rechte zur Vervielfältigung, Darstellung, Übersetzung, Bearbeitung, Umgestaltung und Anordnung für jede direkte oder indirekte Nutzung und Verwertung der Datensätze und Ausgabedaten ganz oder teilweise, unabhängig von der Art und Weise, in jeder Form, auf allen Medien und für jegliche Zwecke, einschließlich solcher, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht vorhersehbar oder vorgesehen waren. Insbesondere überträgt IQGeo dem Kunden: (a) die Rechte zur Nutzung der Datensätze und Ausgabedaten in jeglicher Form, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung nicht vorgesehen oder vorhersehbar waren; (b) die vorübergehenden und dauerhaften Vervielfältigungsrechte an den Datensätzen und Ausgabedaten, mit allen Mitteln und auf allen Medien, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bekannt oder unbekannt sind; (c) die Rechte zur Darstellung der Datensätze und Ausgabedaten durch alle Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung bekannt oder unbekannt sind; (d) die Rechte zur Änderung, Lokalisierung, Übertragung, Anpassung, Integration, Individualisierung, Korrektur, Übersetzung, Weiterentwicklung, Ergänzung, Löschung, Erstellung abgeleiteter Werke usw. der gesamten oder eines Teils der Datensätze und Ausgabedaten; (e) Das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten ganz oder teilweise in bereits bestehende oder künftige Werke einzubinden; (f) Das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten in eine andere Sprache zu übersetzen. Diese Übertragung gilt weltweit und für die Dauer des rechtlichen Schutzes der geistigen Eigentumsrechte an den Datensätzen und Ausgabedaten.

11.4. Lizenz zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienste. Der Kunde gewährt IQGeo hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Kundeninhalte in dem Umfang, der zur Bereitstellung und Verbesserung der Abonnementdienste erforderlich ist, einschließlich der Identifizierung, Untersuchung oder Behebung technischer Probleme mit den Abonnementdiensten. Ungeachtet Ziffer 10.3 gewährt der Kunde IQGeo für die gesamte Dauer des Schutzes der entsprechenden geistigen Eigentumsrechte ein weltweites, nicht exklusives, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht, die Datensätze, Ausgabedaten und Kundeninhalte zu nutzen, zu vervielfältigen, darzustellen und zu verwerten, und zwar in eigenem Namen und ausschließlich zum Zweck der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen sowie neuer Produkte und Dienstleistungen sowie zum Zweck der Erstellung und Verwertung von Statistiken. In diesem Zusammenhang: (a) erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass IQGeo die personenbezogenen Daten anonymisiert, bevor die Kundeninhalte, Datensätze und Ausgabedaten für eigene Zwecke wiederverwendet werden; (b) erkennt an und akzeptiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Dienste sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken durch IQGeo erfolgt, mit den in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und IQGeo festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten vereinbar ist; (c) erklärt sich damit einverstanden, die betroffenen Personen über die Übermittlung ihrer Daten an IQGeo zum Zwecke der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Dienste sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken zu informieren.

11.5. Eigentumsrechte an den Diensten. Die Abonnementdienste sind Eigentum von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen und werden von diesen betrieben; sie enthalten Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind und durch Urheberrechtsgesetze, Bestimmungen internationaler Verträge, Marken, Dienstleistungsmarken sowie andere Gesetze und Verträge zum Schutz geistigen Eigentums geschützt sind. Sofern von IQGeo nicht anders vorgesehen, dürfen die Abonnementdienste in keiner Weise kopiert, vervielfältigt, erneut veröffentlicht, heruntergeladen, hochgeladen, gepostet, angezeigt, übertragen oder verbreitet werden, und nichts an den Abonnementdiensten darf so ausgelegt werden, dass dadurch eine Lizenz unter den geistigen Eigentumsrechten von IQGeo gewährt wird, sei es durch Rechtsverwirkung, stillschweigende Folgerung oder auf andere Weise. Alle in der EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben IQGeo vorbehalten. Der Kunde erkennt an, dass die Abonnementdienste Originalwerke enthalten, die von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und anderen unter Anwendung von Methoden und Beurteilungsstandards entwickelt, zusammengestellt, vorbereitet, überarbeitet, ausgewählt und angeordnet wurden, wobei erhebliche Zeit, Mühe und finanzielle Mittel aufgewendet wurden, und die wertvolle Rechte an geistigem Eigentum von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und diesen anderen darstellen. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Geschmacksmustern, Urheberrechten, Marken, Datenbankrechte, Dienstleistungsmarken, Know-how und andere geistige Eigentumsrechte oder sonstige Schutzrechte jeglicher Art, Dokumentation, etwaige Verbesserungen, Designbeiträge oder davon abgeleitete Werke sowie jegliches damit verbundenes Wissen oder Verfahren, einschließlich der Rechte an allen Anmeldungen und Registrierungen im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten, sind und bleiben im Verhältnis zwischen dem Kunden und IQGeo jederzeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen.

11.6. IQGeo-Marken. Die Marken sind eingetragene und nicht eingetragene Marken von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen. Die Marken dürfen ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von IQGeo nicht verwendet werden. IQGeo erkennt die Marken anderer Organisationen für deren jeweilige Produkte oder Dienstleistungen an, die in den Abonnementdiensten erwähnt werden. Sofern in der EULA nicht anders vorgesehen, ist die Nutzung der Marken oder anderer Inhalte von IQGeo durch den Kunden strengstens untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die im Widerspruch zu den Rechten von IQGeo und/oder seinen Lizenzgebern an den Abonnementdiensten, der Dokumentation oder den professionellen Dienstleistungen stehen oder diese Rechte anfechten oder beeinträchtigen würden. Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes Rechte an geistigem Eigentum, die mit der in diesem Abschnitt festgelegten Zuweisung von Rechten unvereinbar sind, verpflichtet sich der Kunde hiermit: (i) diese Rechte an geistigem Eigentum an IQGeo abzutreten und (ii) alle Dokumente zu unterzeichnen und zu übergeben, die zur Vollendung der Abtretung erforderlich sind, damit IQGeo die vollen Vorteile des Eigentums an den betreffenden Rechten an geistigem Eigentum genießen kann.

12. Entschädigungsverpflichtungen. Jede Partei hat die folgenden Entschädigungsverpflichtungen. „Anspruch“ bezeichnet jede Klage, jeden Schiedsspruch, jede Forderung oder sonstigen Rechtsbehelf, jede Beschwerde, jeden Kostenpunkt, jede Schuld, jede Aufforderung, jede Ausgabe, jede Geldstrafe, jede Haftung, jeden Verlust, jede Ausgabe, jede Strafe oder jedes Verfahren.

12.1. Verpflichtungen von IQGeo. Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts 14.2 wird IQGeo den Kunden von allen Ansprüchen freistellen, verteidigen und schadlos halten, die von einem Dritten gegen den Kunden geltend gemacht werden, weil das von IQGeo im Rahmen der EULA an den Kunden lizenzierte Produkt die (im Vereinigten Königreich bestehenden) geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt, sowie („IP-Anspruch“), es sei denn, die Verletzung ergibt sich aus oder steht im Zusammenhang mit: (i) einem Verstoß des Kunden gegen die EULA; (ii) einem Produkt, das vom Kunden oder auf dessen Wunsch oder Anweisung hin (einschließlich durch IQGeo) verändert, modifiziert oder überarbeitet wurde; (iii) der Konfiguration des Produkts durch IQGeo auf Wunsch oder Anweisung des Kunden und/oder durch eine andere Person als IQGeo; (iv) dem Versäumnis des Kunden, ein von IQGeo bereitgestelltes Produkt-Update oder -Upgrade zu implementieren, das den IP-Anspruch verhindert hätte; (v) Software von Dritten oder Datendiensten von Dritten; (vi) der Nutzung des Produkts durch den Kunden in einer Weise, die nicht der Dokumentation entspricht, oder einer sonstigen unbefugten Nutzung des Produkts; (vii) die Nutzung einer veralteten Version des Produkts durch den Kunden (nach Erhalt einer Mitteilung von IQGeo), die von IQGeo nicht mehr aktualisiert oder aufgerüstet wird, unabhängig davon, ob der Kunde über eine gültige Lizenz zur Nutzung derselben verfügt oder nicht; und (viii) die Nutzung des Produkts in Kombination mit Geräten, Produkten oder Software von Dritten, sofern IQGeo einer solchen Nutzung nicht schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde hat: (a) IQGeo unverzüglich schriftlich über jeden IP-Anspruch zu informieren und IQGeo die vollständige Kontrolle über den IP-Anspruch sowie über jegliche Verteidigung, Beilegung oder einen Vergleich bezüglich des IP-Anspruchs zu übertragen; (b) keine Haftungsanerkennung, Vereinbarung oder einen Vergleich in Bezug auf den IP-Anspruch vornehmen oder die Verteidigung von IQGeo gegen den IP-Anspruch in anderer Weise beeinträchtigen; und (c) auf Verlangen von IQGeo jede Unterstützung leisten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise notwendig sind, um IQGeo bei der Verteidigung oder Beilegung des IP-Anspruchs zu unterstützen. Das Vorstehende stellt den einzigen Rechtsbehelf des Kunden und die ausschließliche Haftung von IQGeo für den Fall dar, dass die Nutzung des Produkts durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt.

Für den Fall, dass ein an den Kunden lizenziertes Produkt ohne Verschulden des Kunden Gegenstand eines IP-Anspruchs wird oder nach IQGeo's ausschließlicher Meinung wahrscheinlich wird, kann IQGeo nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu verwenden; (ii) das Produkt nicht verletzend machen; (iii) die Lizenz in Bezug auf das Produkt kündigen und dem VAR die Abonnementgebühren zurückerstatten, die der VAR für die Abonnementdienste in Bezug auf dieses Produkt bezahlt hat, die im Voraus bezahlt wurden und die sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.

12.2. Entschädigungsverpflichtungen des Kunden. Für den Fall, dass ein Anspruch aus geistigem Eigentum auf Handlungen des Kunden gemäß Abschnitt 14.1(i)-(viii) beruht, hat der Kunde IQGeo und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die von einem Dritten gegen IQGeo oder seine verbundenen Unternehmen geltend gemacht oder erhoben werden, weil das Produkt angeblich die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder missbraucht oder gegen geltendes Recht verstößt, und IQGeo sowie dessen verbundene Unternehmen für alle Ansprüche, die IQGeo erleidet oder entstehen, sowie für angemessene Rechtskosten, die IQGeo im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstehen, freizustellen; vorausgesetzt, dass IQGeo: (i) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich des Anspruchs überträgt, vorausgesetzt, dass der Kunde einen solchen Anspruch nicht beilegen darf, es sei denn, der Vergleich entbindet IQGeo bedingungslos von jeglicher Haftung und beeinträchtigt in keiner Weise die Fähigkeit von IQGeo, das Produkt zu nutzen, zu verkaufen und/oder zu vertreiben, oder wird anderweitig von IQGeo schriftlich genehmigt (wobei IQGeo diese Genehmigung nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich der von IQGeo geforderten Bedingungen erteilen oder verweigern kann) und (ii) dem Kunden auf dessen Kosten jede angemessene Unterstützung gewährt. Darüber hinaus hat der Kunde IQGeo und seine verbundenen Unternehmen von jeglichen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit oder aufgrund von Folgendem des Kunden entstehen: (a) unsachgemäße Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich jeglicher Nichteinhaltung der EULA durch seine Nutzer; (b) Kundeninhalte; und (c) Verletzung oder angebliche Verletzung einer Verpflichtung aus der EULA.

13. Personenbezogene Daten. Jede Partei verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf diese Bedingungen jederzeit einzuhalten, soweit diese auf ihre Tätigkeiten im Rahmen oder im Zusammenhang mit der EULA anwendbar sind. Soweit der Kunde die Abonnementdienste nutzt, um Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person zu erheben oder anderweitig zu verarbeiten („personenbezogene Daten“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Vertreter und Nutzer, ist der Kunde allein verantwortlich und verpflichtet sich: (i) sicherzustellen, dass er über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen verfügt, um diese personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, versehentlicher Zerstörung oder Beschädigung zu schützen; (ii) sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Einwilligungen oder Hinweise verfügt (und diese während der gesamten Abonnementlaufzeit aufrechterhält) und/oder dass er über eine anerkannte Rechtsgrundlage oder einen berechtigten Grund verfügt und weiterhin verfügen wird, um solche personenbezogenen Daten während der gesamten Abonnementlaufzeit zu erheben oder anderweitig zu verarbeiten; und (iii) soweit Kundendaten dem anwendbaren Datenschutzrecht unterliegen, IQGeo schriftlich zu benachrichtigen, bevor diese personenbezogenen Daten an IQGeo übermittelt werden oder IQGeo gestattet wird, im Namen des Kunden auf diese personenbezogenen Daten zuzugreifen oder diese zu verarbeiten, und soweit IQGeo ein Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter (im Sinne der EU-Datenschutzgesetzgebung) von personenbezogenen Daten ist, die dem EU-Datenschutzrecht unterliegen, werden die Parteien in gutem Glauben die angemessenen Bedingungen für eine solche Verarbeitung aushandeln; sollten sich die Parteien jedoch nicht auf solche Bedingungen einigen können, gilt für diese Verarbeitung der jeweils aktuelle Datenverarbeitungszusatz von IQGeo. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und IQGeo erhebt, verarbeitet und übermittelt, einschließlich der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten der Vertreter des Kunden, damit IQGeo seine Verpflichtungen aus der EULA erfüllen und die Beziehung zwischen IQGeo und dem Kunden verwalten kann. Diese personenbezogenen Daten unterliegen der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von IQGeo oder anderen Datenschutzhinweisen, wobei diese Erklärung oder Hinweise nicht Bestandteil der EULA sind. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Vertreter über diese Datenschutzerklärung und Hinweise sowie über die Umstände, unter denen IQGeo ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und übermitteln darf, informiert sind. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht für den Verlust oder die Offenlegung von Daten, einschließlich personenbezogener Daten, verantwortlich ist, die vom Kunden erhoben und verarbeitet werden. „Anwendbare Datenschutzgesetze“ bezeichnet (a) soweit die britische DSGVO gilt, das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht, und (b) soweit die EU-DSGVO gilt, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem IQGeo unterliegt, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht. “EU-DSGVO“ bezeichnet die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679. „UK-DSGVO“ hat die Bedeutung, die ihr im Datenschutzgesetz von 2018 zugewiesen wird.

14. Prüfung. Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit des Abonnements stets aktuelle, genaue und vollständige Bücher und Aufzeichnungen über seine Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich der Nutzung der im Rahmen der Abonnementdienste lizenzierten Produkte, zu führen. Innerhalb von zehn (10) Werktagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch IQGeo hat der Kunde IQGeo (entweder selbst oder über den VAR oder einen anderen Beauftragten) zu gestatten, alle relevanten Räumlichkeiten, Geräte, Server, Systeme, Mitarbeiter, Bücher und Aufzeichnungen zum Zwecke der Prüfung der Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und seine Nutzer zu untersuchen, zu inspizieren, zu prüfen und zu überprüfen (und gegebenenfalls Kopien davon anzufertigen), und IQGeo einen angemessenen Zugang dazu zu gewähren.

15. Vertraulichkeit.

15.1. Definition. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle vertraulichen und geschützten Informationen (sei es in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form) der anderen Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Techniken, Verfahren, Softwareprogramme und andere IT-bezogene Informationen, Schaltpläne, Datenbanken, Geschäftsinformationen, Finanzinformationen, Ideen, Strategien, Entwürfe, Produkte und Produktdesigns, Beschaffungsinformationen, unveröffentlichte Informationen in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte einer der Parteien sowie jegliche Kommunikation zwischen den Parteien und sonstige nicht öffentliche Informationen, die sich auf das Geschäft der Parteien beziehen.

15.2. Vertraulichkeitsverpflichtungen. Jede Partei hat: (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Sorgfaltspflichten und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, nicht durch ihre Vertreter oder auf andere Weise unter Verletzung der EULA offengelegt oder verbreitet werden (ii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, die offenlegende Partei stimmt der Weitergabe dieser vertraulichen Informationen schriftlich zu und die empfangende Partei verlangt, dass dieser Dritte eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu Bedingungen abschließt, die denen in diesem Abschnitt 17 entsprechen; und (iii) die ihr offengelegten vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschließlich zum Zwecke der Ausübung oder Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten gemäß der EULA nutzen. Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei an ihre Vertreter weitergeben, die diese Informationen „kennen müssen“, um ihre Verpflichtungen gemäß der EULA zu erfüllen, und/oder an professionelle Berater zum Zwecke der Einholung professioneller Beratung, vorausgesetzt, sie informiert diese Vertreter vor der Weitergabe über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen und führt ein schriftliches Verzeichnis dieser Personen. Jede Partei haftet für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter in Bezug auf die vertraulichen Informationen so, als handele es sich um Handlungen oder Unterlassungen dieser Partei. Die Parteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei aufzudecken und zu verhindern. Erhält eine Partei Kenntnis von einem Verstoß oder einem beabsichtigten Verstoß gegen die EULA oder hat sie Grund zu der Annahme, dass ein solcher vorliegt, so hat sie die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Suche nach geeigneten Abhilfemaßnahmen gegen eine solche Handlung zu kooperieren.

15.3. Ausnahmen. Die in diesem Abschnitt 17 enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich sind oder später auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 17 öffentlich zugänglich werden; (ii) der empfangenden Partei bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung bestand, was schriftlich nachzuweisen ist; (iii) nach Unterzeichnung des Auftrags von einem Dritten ohne jegliche Geheimhaltungspflicht erlangt wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden; oder (v) gesetzlich offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, soweit dies rechtlich möglich ist, die offenlegende Partei über eine solche erforderliche Offenlegung in Kenntnis setzt, um der offenlegenden Partei eine angemessene Gelegenheit zu geben, vor der Offenlegung durch die empfangende Partei eine Schutzanordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf zu beantragen.

16. Laufzeit und Kündigung.

16.1. Laufzeit. Die EULA tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie von einer Partei auf der Bestellung zuletzt unterzeichnet wurde („Datum des Inkrafttretens“) und alle Rechte, Pflichten, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Parteien treten am Datum des Inkrafttretens in Kraft, sofern in der EULA nichts anderes bestimmt ist. Die EULA bleibt für die in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen festgelegte und in der Bestellung angegebene anfängliche Laufzeit (die „ursprüngliche Laufzeit“) und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine „Verlängerungszeitraum“ und zusammen mit der Anfangslaufzeit die „Abonnementlaufzeit“), sofern in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen und der entsprechenden Bestellung nichts anderes vorgesehen ist.

16.2. Kündigung.

16.2.1. Die Abonnementdienste können von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden, wobei eine solche Kündigung erst am Tag nach Ablauf (i) der ursprünglichen Laufzeit oder (ii) der jeweiligen Verlängerungslaufzeit wirksam wird.

16.2.2. IQGeo kann die Abonnementdienste mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (i) Gegenstand eines Verfahrens zur Bestellung eines Verwalters, Treuhänders oder einer ähnlichen Person für sein Vermögen oder seine Vermögenswerte ist, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen zurückgenommen wird; (ii) außer zum Zwecke einer solventen Umstrukturierung eine Gläubigerversammlung einberuft oder eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder Gegenstand eines Verwaltungsbeschlusses wird; (iii) gegen ihn eine Anordnung eines zuständigen Gerichts ergeht oder er einen Beschluss über seine Liquidation oder Auflösung oder über die Bestellung eines Liquidators fasst (außer zum Zwecke einer solventen Fusion oder Sanierung); (iv) zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder die Fortführung seines gesamten oder eines wesentlichen Teils seines Geschäfts einstellt oder einzustellen droht; oder (v) ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren in Bezug auf die andere Partei in einer Rechtsordnung, der sie unterliegt, eingeleitet wird, das eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in Abschnitt 16.2.2(i) bis einschließlich Abschnitt 16.2.2(iv) genannten Ereignisse hat.

16.2.3. Jede Partei kann die Abonnementdienste durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen (die „vertragsbrüchige Partei“), wenn die vertragsbrüchige Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen die EULA begeht und dieser wesentliche Verstoß nicht behoben werden kann, oder, im Falle eines behebbaren wesentlichen Verstoßes, die vertragsbrüchige Partei diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß behebt.

16.2.4. IQGeo kann die Abonnementdienste mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn: (i) der Kunde fällige Abonnementgebühren, die gemäß den Weiterveräußerungsbedingungen an den VAR zu entrichten sind, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit bezahlt; (ii) der Wiederverkäufervertrag aus irgendeinem Grund ausläuft oder gekündigt wird; (iii) der VAR es versäumt, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit Beträge an IQGeo oder dessen verbundene Unternehmen zu zahlen, die gemäß, im Rahmen oder anderweitig im Zusammenhang mit der VAR-Vereinbarung in Bezug auf die Lizenzierung der Abonnementdienste an den Kunden gemäß den Reseller-Pass-Through-Bedingungen fällig sind.

16.2.5. Die EULA, die Abonnementdienste sowie alle im Rahmen der EULA gewährten Lizenzen und Rechte erlöschen automatisch, wenn die Reseller-Pass-Through-Bedingungen aus irgendeinem Grund in Bezug auf den Weiterverkauf und den Erwerb der Lizenzierung der Abonnementdienste auslaufen oder gekündigt werden (beispielsweise wenn VAR die Reseller-Pass-Through-Bedingungen in Bezug auf eine solche Lizenzierung aus wichtigem Grund kündigt, wie z. B. wegen Nichtzahlung von Abonnementgebühren oder wegen eines wesentlichen Vertragsverstoßes, der nicht behoben wurde).

16.2.6. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass IQGEO gegenüber dem Lizenznehmer keinerlei Haftung im Zusammenhang mit einer Kündigung der EULA und der Lizenz gemäß Abschnitt 16.2.4 oder Abschnitt 16.2.5 übernimmt und dass der Kunde im Falle einer solchen Kündigung ausschließlich Regressansprüche gegenüber dem VAR geltend machen kann.

16.3. Folgen der Kündigung. Bei Ablauf oder vorzeitiger Kündigung der Abonnementdienste aus welchem Grund auch immer: (i) stellt IQGeo die Bereitstellung der entsprechenden Abonnementdienste und sonstigen Dienste ein; (ii) stellt der Kunde die Nutzung der Abonnementdienste, Produkte und/oder Dokumentation, soweit zutreffend, ein, und alle Rechte und Lizenzen, die IQGeo dem Kunden gemäß der EULA gewährt hat, erlöschen; (iii) hat der Kunde alle zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Abonnementgebühren innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Datum der Kündigung an den VAR oder, falls vom VAR angewiesen, an IQGeo zu zahlen; (iv) werden die Abonnementdienste auf Hosted-Basis bereitgestellt, gewährt IQGeo dem Kunden (vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Standardgebühren von IQGeo) für einen Zeitraum (vorbehaltlich geltenden Rechts) von bis zu sieben (7) Tagen ab dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs des Bestellformulars Zugriff auf die Kundeninhalte; und (v) auf Verlangen von IQGeo hat der Kunde alle Produkte (einschließlich aller Kopien), die Dokumentation, die vertraulichen Informationen von IQGeo sowie alle anderen Dokumente und Informationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden und Eigentum von IQGeo sind oder von IQGeo bereitgestellt wurden, zurückzugeben oder zu vernichten (nach Wahl von IQGeo).

16.4. Fortbestand. Die Kündigung der Abonnementdienste hat keinen Einfluss auf die vor der Kündigung entstandenen Verpflichtungen oder Rechte einer der Parteien und berührt keine Bestimmung, die ausdrücklich oder stillschweigend so vorgesehen ist, dass sie nach einer solchen Kündigung in Kraft tritt oder fortbesteht. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Abschnitts 16.4 bleiben die Rechte und Pflichten aus den Abschnitten 9 (Gewährleistungen), 10 (Haftungsbeschränkung), 11 (Eigentumsrechte an geistigem Eigentum), 12 (Freistellungsverpflichtungen), 15 (Vertraulichkeit), 16.3 (Wirkungen der Kündigung), 17 (Billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe) und 19 (Sonstiges) bestehen auch nach der Kündigung fort.

17. Billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Nutzung oder drohende Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden in einer Weise, die nicht mit der EULA vereinbar ist, oder der Missbrauch oder drohende Missbrauch vertraulicher Informationen durch eine der Parteien der anderen Partei einen unmittelbaren, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügt, für den es keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt. Dementsprechend vereinbaren die Parteien, dass die geschädigte Partei im Falle eines solchen Verstoßes oder einer solchen Verletzung oder einer drohenden Verletzung Anspruch auf einen sofortigen und dauerhaften Unterlassungsanspruch (ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens oder Hinterlegung einer Kaution) durch ein zuständiges Gericht hat.

18. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei oder gilt als säumig oder als gegen die EULA verstoßen habend, wenn und soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen aus der EULA auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber IQGeo. „EEreignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegt (ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit dieser Partei), einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, terroristischer Handlungen, Blitzschlag, Feuer oder Überschwemmung, Epidemie oder Pandemie, ausgenommen Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen der eigenen Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer der Partei, das unmittelbar dazu führt, dass eine der Parteien nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus der EULA ganz oder zu einem wesentlichen Teil zu erfüllen.

19. Sonstiges.

19.1. Werbung. Während der Laufzeit des Abonnements ist IQGeo berechtigt, den Kunden auf der Website von IQGeo aufzuführen, um die Beziehung des Kunden zu IQGeo als aktuellen Kunden darzustellen und potenziellen Kunden von IQGeo auf den Status des Kunden als aktuellen Kunden hinzuweisen.

19.2. Mitteilungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die in der Bestellung angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse des Empfängers zu richten. Alle Mitteilungen sind durch persönliche Zustellung, einen landesweit anerkannten Übernachtkurierdienst (mit vorausbezahlten Gebühren), per E-Mail (mit Übermittlungsbestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und frankiert) zuzustellen. Sofern in der EULA nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (i) wenn sie bei der empfangenden Partei eingegangen ist, und (ii) wenn die mitteilende Partei die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

19.3. Abtretung. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IQGeo keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus der EULA übertragen. Jede angebliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet den Kunden von seinen Verpflichtungen aus der EULA.

19.4. Verzicht. Eine Verzögerung oder die Nichtwahrnehmung eines Rechts oder einer Befugnis gemäß der EULA durch eine der Parteien beeinträchtigt dieses Recht oder diese Befugnis nicht und ist nicht als Verzicht darauf auszulegen. Die einmalige oder teilweise Ausübung oder Nichtwahrnehmung eines Rechts oder einer Befugnis beeinträchtigt unter keinen Umständen die sonstige oder weitere Ausübung desselben Rechts oder derselben Befugnis oder die Ausübung eines anderen Rechts oder einer anderen Befugnis.

19.5. Beziehung der Parteien. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das von unabhängigen Vertragspartnern.

19.6. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder Klausel der EULA in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen oder Klauseln der EULA und führt auch nicht dazu, dass diese Bestimmungen oder Klauseln in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder undurchsetzbar werden.

19.7. Keine Drittbegünstigten. Die EULA dient ausschließlich dem Nutzen der Vertragsparteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in dieser Vereinbarung, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, beabsichtigt oder soll einer anderen Person oder Einrichtung irgendwelche gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeglicher Art aufgrund oder im Rahmen der EULA einräumen (aufgrund des britischen Contract (Rights of Third Parties) Act 1999 oder ähnlicher Rechtsvorschriften oder Gesetze in einer anderen Rechtsordnung oder anderweitig).

19.8. Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Alle Angelegenheiten, die sich aus der EULA ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen folgenden Bestimmungen und sind entsprechend auszulegen:

19.9. Gesamte Vereinbarung. Die EULA bildet zusammen mit der Bestellung, allen Anhängen, Anlagen, Bestellanhängen und allen anderen Dokumenten, auf die hierin Bezug genommen wird, die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten hat die EULA (einschließlich ihrer Anhänge) Vorrang vor allen in der Bestellung oder in Bestellanhängen festgelegten Bedingungen.

 

Zuletzt aktualisiert

5. Juni 2026