IQGEO ABONNEMENT
ENDBENUTZER-LIZENZBEDINGUNGEN
1. Anwendbarkeit. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese "Bedingungen") sind die einzigen Bedingungen, die die Bereitstellung der Abonnementdienste durch IQGeo ("IQGeo") durch einen Wiederverkäufer ("VAR") an den Käufer ("Kunde"), IQGeo, VAR und Kunde, wie in dem Bestellformular, das diese Bedingungen (die "Bestellung") verweist. Diese Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. IQGeo und der Kunde können hier einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden. IQGeo kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit im alleinigen Ermessen von IQGeo überarbeiten und aktualisieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Bedingungen in regelmäßigen Abständen auf Änderungen zu überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Bedingungen bedeutet, dass der Kunde die überarbeiteten Bedingungen akzeptiert und ihnen zustimmt.
2. Bereitstellung der Abonnementdienste.
2.1. Abonnementdienste. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen und der Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen durch den Kunden, wird IQGeo ein Recht auf Nutzung und Zugriff auf bestimmte Abonnement-Dienstleistungen, wie auf der Bestellung angegeben, auf einer installierten Basis, einschließlich, wie zutreffend: (i) die Lizenzierung von IQGeo's proprietäre Software und Dienstleistungen ("Produkt (e)"), (ii) die Bereitstellung von Drittanbieter-Software oder Drittanbieter-Datendienste, und (iii) die Dokumentation (Unterabschnitte (i) - (iv) zusammen die "Abonnement-Dienstleistungen") während der Abonnementlaufzeit (wie unten definiert). Um Zweifel auszuschließen, ist die Erbringung von Support- und Wartungsleistungen in Bezug auf die Abonnementdienste ("Supportleistungen") nicht Teil der Abonnementdienste. Die Supportleistungen werden vom VAR gemäß den Bedingungen der Reseller-Pass-Through-Bedingungen erbracht, einschließlich der Inanspruchnahme von Wartungs- und Supportleistungen von Drittanbietern, die IQGeo dem VAR zur Verfügung stellt, zugunsten der Lizenznehmer der Abonnementleistungen. Wobei: "Dokumentation" bedeutet alle Materialien und Dokumentationen, die dem Kunden von IQGeo in Verbindung mit den Abonnementdiensten zur Verfügung gestellt werden; "Datendienste Dritter" bedeutet Datendienste, die von einem Dritten geliefert werden und für die Nutzung oder Optimierung des betreffenden Produkts erforderlich sein können; und "Software Dritter" bedeutet ein Softwareprodukt, das sich im Besitz eines Dritten befindet und von diesem lizenziert wird und für die Nutzung oder Optimierung des betreffenden Produkts erforderlich sein kann.
2.2. Lieferung der Abonnementdienste. Die Abonnementdienste werden auf installierter Basis bereitgestellt, und der VAR oder der Kunde ist für die Installation der betreffenden Produkte an dem vom Kunden angegebenen und in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen genannten Ort (z. B. Installationsadresse, Hardware oder Plattform) verantwortlich ("Installationsort").
2.3. Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen. Die Abonnementdienste werden dem Kunden, vorbehaltlich dieser Bedingungen, vom VAR gemäß den Bedingungen der Reseller Pass-Through Terms bereitgestellt. Der VAR kann dem Kunden zusätzliche Bedingungen für den Zugang und/oder die Nutzung der Abonnementdienste gemäß den Reseller-Pass-Through-Bedingungen auferlegen, doch im Falle von Konflikten oder Widersprüchen zwischen den Reseller-Pass-Through-Bedingungen und diesen Bedingungen haben diese Bedingungen Vorrang und ersetzen die widersprüchlichen Bedingungen und regeln die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden. VAR ist verantwortlich für die Bereitstellung der Abonnement-Services und die Support-Services gemäß den Bedingungen der Reseller-Pass-Through-Bedingungen und der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass IQGeo keine Haftung gegenüber dem Kunden in Verbindung mit den Abonnement-Services oder die Support-Services (einschließlich der Nutzung oder Leistung der Abonnement-Services oder Support-Services), außer im Zusammenhang mit der Verletzung der IQGeo Verpflichtungen unter diesen Bedingungen haben wird. Diese Bedingungen gelten für jede neue Wartung oder kleinere Updates, Releases oder Versionen der Produkte, die dem Kunden vom VAR gemäß den Reseller Pass-Through-Bedingungen als Teil der Support-Services geliefert werden.
2.4. VAR liefert. Die Abonnementdienste können Software, Datendienste, Beratung, Empfehlungen, Produkte und Dienstleistungen der VAR erfordern oder sich auf diese stützen. Die Nutzung solcher Software, Datendienste, Ratschläge, Empfehlungen, Produkte und Dienstleistungen der VAR unterliegt den Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen oder anderen Bestimmungen oder Bedingungen der VAR. Ungeachtet einer anderen Bestimmung in diesen Bedingungen, IQGeo hat keine Verpflichtung oder Haftung für oder in Verbindung mit solchen Software, Daten Dienstleistungen, Beratung, Empfehlungen, Produkte und Dienstleistungen von VAR, oder irgendwelche Verluste oder Schäden, die daraus entstehen.
2.5. Lizenz.
2.5.1. Lizenzerteilung. IQGeo gewährt dem Kunden hiermit eine begrenzte, persönliche, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz und das Recht, auf Abonnementbasis: eine Kopie der Produkte am Installationsort zu installieren und seinen autorisierten Vertreter (vorbehaltlich der maximalen Anzahl der benannten Benutzer) ("Benutzer") zu erlauben, auf die Abonnementdienste während der Abonnementlaufzeit zuzugreifen und diese (als installierten Dienst) ausschließlich für den erlaubten Zweck zu nutzen. Der Kunde muss jederzeit sicherstellen, dass alle Nutzer diese Bedingungen vollständig einhalten, und der Kunde bleibt voll haftbar und übernimmt die gesamte Verantwortung für die Nutzung der Abonnementdienste durch seine Nutzer. Mit Ausnahme der Lizenz, die gemäß diesem Abschnitt zur Verfügung gestellt wird, erkennt der Kunde an, dass diese Bedingungen dem Kunden keine Lizenz, kein Interesse und kein Recht an oder unter irgendwelchen geistigen Eigentumsrechten (wie unten definiert) von IQGeo gewähren, weder direkt noch indirekt, stillschweigend oder anderweitig. Wobei: "Benannter Benutzer" bezeichnet jeden Benutzer (einschließlich nicht menschlich betriebener Geräte, wenn ein solches Gerät auf das Produkt zugreifen kann) eines Produkts, unabhängig davon, ob der Benutzer das Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv nutzt; "Zulässiger Zweck" bezeichnet die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden nur für interne Geschäftszwecke des Kunden und in strikter Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und der Dokumentation; und "Vertreter" bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder Unterauftragnehmer einer Partei.
2.5.2. Benannte Benutzer und/oder Betriebseinheit. Die Subskriptionsdienste werden pro Produkt und pro Named User oder pro Betriebseinheit lizenziert, oder wie anderweitig in der Bestellung festgelegt. Der Kunde darf die Abonnementdienste (oder Teile davon) nicht über die Produkte oder die Anzahl der namentlich genannten Benutzer oder Betriebseinheiten hinaus nutzen (und darf dies seinen Benutzern auch nicht gestatten), jeweils wie in der Bestellung angegeben. Wenn IQGeo Grund zu der Annahme oder dem Verdacht hat, dass der Kunde oder seine Benutzer gegen diese Bedingungen verstoßen, kann IQGeo zusätzliche Zusicherungen der Einhaltung vom Kunden verlangen, woraufhin der Kunde unverzüglich eine Untersuchung einleitet und innerhalb von dreißig (30) Tagen eine schriftliche Bestätigung der Einhaltung in einer für IQGeo angemessenen Form vorlegt. Wobei "Betriebseinheit" eine Division, Abteilung oder einen funktionalen Bereich innerhalb der Organisation des Kunden bedeutet, der für eine bestimmte Unternehmensaktivität verantwortlich ist.
2.6. Akzeptable Nutzung. Der Kunde darf nicht (und darf keiner anderen Person als IQGeo oder einer von IQGeo bevollmächtigten Person erlauben,): (i) die Produkte als Sicherheit oder anderweitig zu verpfänden und die Schaffung einer Belastung, einer Hypothek, einer Gebühr, eines Pfandrechts oder eines Sicherheitsinteresses an den Produkten nicht zuzulassen; (ii) die Produkte zu verwenden, um einen verwalteten Dienst oder ein Dienstleistungsbüro zu betreiben, sei es als eigenständiges oder gebündeltes Produkt, zugunsten einer anderen Person; (iii) zu versuchen, die Produkte oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder zu übertragen, egal in welcher Form oder auf welchem Medium oder mit welchen Mitteln; (iv) zu versuchen, die Produkte ganz oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen, oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, die Struktur, die Designs, die Algorithmen oder andere dem Produkt zugrunde liegende Elemente in Erfahrung zu bringen; (v) die Produkte zu reparieren, zu verändern, zu ergänzen, zu warten oder zu unterstützen (oder dies zu versuchen); (vi) die Produkte und/oder die Dokumentation zu lizenzieren, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, zeitlich zu verteilen, auszustellen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder sie auf andere Weise Dritten mit Ausnahme der Benutzer zur Verfügung zu stellen; oder (vii) Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder Eigentumsvermerke auf den Produkten oder der Dokumentation zu ändern oder zu entfernen. Ungeachtet dessen, wenn IQGeo die Abonnementdienste auf installierter Basis bereitstellt, ist es dem Kunden gestattet, eine einzige Sicherungskopie der Produkte zu erstellen, wie es nach geltendem Recht erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Kunde keine Sicherungskopie der Produkte für den Live- und/oder Betriebseinsatz verwendet.
2.7. Allgemeine Beschränkungen: Der Kunde darf nicht versuchen, Lizenzbeschränkungen oder -einschränkungen, die durch diese Bedingungen oder eine geltende Bestellung auferlegt werden, zu umgehen oder zu umgehen. Wenn IQGeo Grund zu der Annahme oder dem Verdacht hat, dass der Kunde oder seine Benutzer gegen die Lizenzbeschränkungen, wie in Abschnitt 2 dieser Bedingungen dargelegt, verstoßen, kann IQGeo (zusätzlich zu seinem Recht auf Prüfung in Abschnitt 15 dieser Bedingungen) zusätzliche Zusicherungen der Einhaltung vom Kunden verlangen, woraufhin der Kunde unverzüglich eine Untersuchung einleitet und innerhalb von dreißig (30) Tagen eine schriftliche Bestätigung der Einhaltung in einer für IQGeo annehmbaren Form vorlegt. Der Kunde erkennt an, dass jeder Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen oder Versuche, Lizenzbeschränkungen zu umgehen, zu einer sofortigen Beendigung dieser Bedingungen führen kann und kann der Kunde rechtliche Konsequenzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, finanzielle Schäden und Unterlassungsansprüche. Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.
2.8. Zulässige Nutzung von APIs: Alle bereitgestellten APIs sind ausschließlich für die Nutzung in Verbindung mit den Abonnementdiensten bestimmt. Jegliche nicht autorisierte Nutzung der APIs außerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Bestellung ist strengstens untersagt.
i) Verbotene Aktivitäten: Der Kunde darf die APIs weder direkt noch indirekt verwenden, um die von der Software auferlegten Benutzerlizenzbeschränkungen zu umgehen oder zu verletzen. Zu den verbotenen Aktivitäten gehören unter anderem: (i) Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Software, um unbefugten Zugang zu ihrer Funktionalität zu erlangen; (ii) Replikation oder Weitergabe der Merkmale oder der Funktionalität der Software durch die Verwendung der APIs in einer Weise, die den Rahmen der Benutzerlizenz überschreitet; (iii) Modifizieren, Anpassen oder Manipulieren der APIs oder der Software, um einen nicht autorisierten Zugriff oder eine nicht autorisierte Nutzung zu ermöglichen; (iv) Erstellen eines Geodaten-Clients unter Verwendung der bereitgestellten APIs, der die Nutzung der Abonnementdienste mit weniger benannten Nutzern ermöglicht, als unbedingt erforderlich wäre, wenn die API nicht bereitgestellt worden wäre.
ii) Nicht-Einmischung: Der Kunde darf die APIs nicht in einer Weise nutzen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Abonnementdienste beeinträchtigt oder die Erfahrung anderer Nutzer stört. Übermäßige Nutzung wird anhand von Schwellenwerten oder Grenzen überwacht, die im Voraus von IQGeo mitgeteilt werden, und/oder anhand von Nutzungs- und Leistungskennzahlen, die vom Kunden angefordert und von IQGeo einvernehmlich vereinbart wurden. IQGeo überwacht die Systemleistung und benachrichtigt den Kunden, wenn die Nutzung diese Schwellenwerte überschreitet, woraufhin der Kunde angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um die Situation zu beheben. Übermäßige Nutzung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, übermäßige API-Anfragen, automatisierte Skripte, oder jede Aktivität über das hinaus, was das System für entworfen wurde, oder über die Leistungsanforderungen durch den Kunden angefordert und von IQGeo vereinbart, was zu Überlastungen oder Verschlechterung der Leistung der Abonnement-Services oder die damit verbundenen Dienstleistungen;
iii) Überwachung der Einhaltung: IQGeo behält sich das Recht vor, die Nutzung der APIs durch den Kunden zu überwachen, um die Einhaltung dieser Beschränkungen sicherzustellen. Wenn IQGeo vernünftigerweise glaubt, basierend auf eindeutigen Beweisen, dass der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt, wird IQGeo zunächst den Kunden schriftlich über den angeblichen Verstoß benachrichtigen und ihm eine angemessene Gelegenheit geben, das Problem zu beheben (außer in Fällen, in denen eine sofortige Aussetzung erforderlich ist, um wesentliche Schäden an den Abonnementdiensten zu verhindern). Nur nach dem Scheitern innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, oder im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Systemintegrität, kann IQGeo geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aussetzung oder Beendigung des Zugangs des Kunden zu den APIs als angemessen und Rechtsmittel zu verfolgen;
iv) Meldung von Verstößen: Wenn der Kunde von einer unbefugten Nutzung oder einem Missbrauch der APIs erfährt, erklärt sich der Kunde bereit, uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle relevanten Details zur Verfügung zu stellen, um IQGeo bei der Untersuchung und Durchsetzung zu unterstützen;
v) Vorbehalt der Rechte: Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind IQGeo vorbehalten. IQGeo behält sich das Recht vor, den Zugang zu den APIs jederzeit und ohne Angabe von Gründen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.
Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.
2.9. Verbesserungsvorschläge. Der Kunde kann Kommentare oder Vorschläge zu oder Verbesserungsvorschläge für die Abonnementdienste ("Verbesserungsvorschläge") machen. IQGeo wird frei zu verwenden, offen zu legen, zu vervielfältigen, zu lizenzieren oder anderweitig zu verbreiten und zu verwerten Vorgeschlagene Verbesserungen, wie sie es für richtig hält, völlig ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder Beschränkung jeglicher Art aufgrund von geistigen Eigentumsrechten oder anderweitig, einschließlich der Zahlung von Gebühren oder Lizenzgebühren an den Kunden. Alle Rechte, Titel und Interessen in und an den vorgeschlagenen Verbesserungen entwickelt und / oder implementiert von IQGeo und alle Derivate davon und Änderungen und Entwicklungen dazu (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum darin verkörpert oder damit verbunden) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von IQGeo.
3. Datendienste von Dritten, Datensoftware von Dritten und Hardware von Dritten.
3.1. Datendienste von Dritten und Software von Dritten. Die Dokumentation enthält die Datendienste Dritter und/oder die Software Dritter, die (i) von IQGeo für die Verwendung mit den Abonnementdiensten bereitgestellt werden; und/oder (ii) vom Kunden für die Verwendung mit den Abonnementdiensten bereitgestellt werden müssen. Der Kunde erkennt an, dass der Kunde allein für den Erwerb solcher Drittanbieter-Software und/oder Drittanbieter-Datendienste verantwortlich ist, die nicht mit den Abonnementdiensten bereitgestellt werden. In dem Maße, in dem IQGeo Drittanbieter-Datendienste und/oder Drittanbieter-Software zur Verfügung stellt, ist IQGeo lizenziert, solche integrierten Drittanbieter-Datendienste und/oder Drittanbieter-Software in Verbindung mit dem Produkt zu verwenden, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde und seine Benutzer diese Bedingungen und die anwendbaren Drittanbieter-Bedingungen einhalten, ist IQGeo berechtigt, solche Lizenzen auf den Kunden und seine Benutzer zu erweitern. "Drittbedingungen" bezeichnet die Bedingungen (einschließlich Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen), die die Nutzung von Datendiensten Dritter oder Software Dritter regeln. Jeder Verstoß gegen die Drittanbieterbedingungen durch den Kunden stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar. Das Recht des Kunden, die von IQGeo zur Verfügung gestellte Drittsoftware und/oder Drittdatendienste zu nutzen, erlischt, wenn: (i) die zugrundeliegende Lizenz oder das zugrundeliegende Recht endet oder ausläuft oder (ii) bei Beendigung oder Auslaufen des entsprechenden Auftrags.
3.2. Hardware von Drittanbietern. Es kann sein, dass der Kunde Hardware, Firmware oder andere Technologien, die von Dritten verkauft oder bereitgestellt werden, separat erwerben muss, um das betreffende Produkt zu nutzen und/oder dessen Leistung zu optimieren ("Hardware von Dritten" und zusammen mit Datendiensten von Dritten und Software von Dritten "Produkte von Dritten").
3.3. Keine Gewährleistung. IQGeo übernimmt keine Garantie für Produkte von Drittanbietern und IQGeo übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden oder Verantwortung für die Produkte von Drittanbietern, einschließlich der Qualität oder Leistung der Produkte von Drittanbietern, jegliches Versagen des jeweiligen Drittanbieters oder Verkäufers, seine Garantien zu erfüllen oder für die Unterstützung der Produkte von Drittanbietern. IQGeo wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Software von Drittanbietern zu unterstützen, die in Verbindung mit dem Produkt/den Produkten verwendet wird, und wird, soweit gesetzlich zulässig, alle Garantien von Drittanbietern an den Kunden weitergeben. IQGeo haftet nicht für Leistungsausfälle oder Defekte der Abonnementdienste oder daraus resultierende Ansprüche (wie unten definiert), die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde solche Drittprodukte nicht separat erworben hat. IQGeo garantiert nicht, dass das Produkt in Kombination mit Produkten Dritter funktioniert, außer denen, die mit dem Produkt geliefert werden oder die in der Dokumentation angegeben sind.
4. Unterstützungsleistungen. Der VAR ist verantwortlich für die Erbringung der Supportleistungen, wie in den Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen beschrieben und gemäß diesen Bedingungen. IQGeo hat keine Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Kunden für solche Support-Services. IQGeo wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Wartungs-und Support-Dienstleistungen für VAR für eine bestimmte Produktversion für bis zu achtzehn (18) Monate nach einer solchen Version Release-Datum zu liefern; vorausgesetzt, dass IQGeo kann die Abonnementlaufzeit zu beenden, wenn IQGeo solche Wartungs-und Support-Dienstleistungen einzustellen und IQGeo wird an VAR den anteiligen Betrag aller vorausbezahlten Abonnementgebühren von VAR für die Abonnementdienstleistungen bezahlt erstatten.
5. Drittanbieter. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo von Zeit zu Zeit Drittanbieter beauftragen kann, um ein Element der Abonnementdienste im Namen von IQGeo bereitzustellen; vorausgesetzt, IQGeo bleibt gegenüber dem Kunden für die Bereitstellung der relevanten Abonnementdienste in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verantwortlich. In dem Maße, in dem es einen Ausfall oder ein Problem in, oder verursacht durch, die Abonnement-Dienstleistungen von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt und Kunden und / oder Benutzer irgendwelche Verluste erleiden, wird IQGeo wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Verluste von dem Drittanbieter zu erholen. Die Haftung von IQGeo gegenüber dem Kunden für alle derartigen Verluste ist auf den Betrag begrenzt, den IQGeo von dem Drittanbieter zurückerhalten kann und der dann in Bezug auf die Verluste des Kunden aufgeteilt wird. "Drittanbieter" bezeichnet einen Drittanbieter, der von IQGeo von Zeit zu Zeit verwendet oder beauftragt wird, die Abonnementdienste im Namen von IQGeo zu erbringen.
6. Gebühren.
6.1. Gebühren. Der Kunde zahlt die Gebühren für die Abonnementdienste ("Abonnementgebühren"), wie in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen dargelegt. Der Kunde erkennt an, dass die Abonnementgebühren gemäß den Reseller-Pass-Through-Bedingungen an den VAR zu zahlen sind. Auf Anweisung des VAR hat der Kunde die Abonnementgebühren ganz oder teilweise an IQGeo zu zahlen. Keine zusätzliche Gebühr wird an IQGeo unter diesen Bedingungen für die Nutzung der Abonnement-Services zahlbar sein. Alle Abonnementgebühren sind exklusive aller Umsatz- oder Nutzungssteuer, einschließlich Mehrwertsteuer, HST, PST und GST, wie anwendbar, die vom Kunden zu zahlen ist. Die Abonnementgebühren verstehen sich exklusive Reise-, Unterkunfts-, Tagesspesen oder anderer Ausgaben, die dem VAR, IQGeo oder seinen Vertretern entstehen. Die Abonnementgebühren können am Ende der Erstlaufzeit (wie unten definiert) oder wie anderweitig in diesen Bedingungen und/oder den Reseller-Pass-Through-Bedingungen festgelegt, geändert werden. Im Falle der Beendigung des Abonnements durch IQGeo oder VAR vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der dann aktuellen Verlängerungslaufzeit in Übereinstimmung mit Abschnitt 18 dieser Bedingungen oder der geltenden Reseller-Pass-Through-Bedingungen, keine Rückerstattung von im Voraus gezahlten Gebühren werden von IQGEO oder VAR an den Kunden zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder Reseller-Pass-Through-Bedingungen (je nach Fall) vorgesehen.
6.2. Zahlung der Gebühren. Der VAR stellt dem Kunden die Abonnementgebühren gemäß und vorbehaltlich der Bedingungen der Reseller-Pass-Through-Bedingungen in Rechnung, und diese Gebühren sind zu den in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen genannten Bedingungen und Zeitpunkten zu zahlen.
6.3. Gebühren und benannte Benutzer. In dem Maße, dass IQGeo hat an den Kunden ein Produkt auf einem pro-Namen-Benutzer-Basis lizenziert und im Falle der Nutzung des Produkts durch den Kunden die lizenzierte Anzahl von benannten Benutzern überschreitet, muss der Kunde unverzüglich VAR über eine solche übermäßige Nutzung zu benachrichtigen und VAR wird den Kunden für die Abonnementgebühren mit einer solchen übermäßigen Nutzung verbunden in Rechnung stellen. Ungeachtet des Vorstehenden schränkt nichts in diesem Abschnitt das Recht von IQGeo ein, Schadensersatz für einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder eines der anderen Rechte von IQGeo hierunter zu erhalten. IQGeo wird keine Reduzierung, Rabatt, Nachlass oder Rückerstattung an VAR in dem Fall, dass der Kunde die Anzahl der benannten Benutzer während der Abonnementlaufzeit reduziert.
7. Kundenverpflichtungen. Der Kunde wird: (i) IQGeo alle notwendige Kooperation in Bezug auf IQGeo's Bereitstellung der Abonnementdienste zu gewähren, einschließlich allen notwendigen Zugang zu Informationen, Kundeninhalten, Kunden-IT-Systemen oder anderen Hosting- oder Testumgebungen, wie von IQGeo vernünftigerweise verlangt; (ii) alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten; (iii) sicherzustellen, dass die Benutzer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen handeln; (iv) die alleinige Verantwortung für: (A) die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität des Kundeninhalts und alle erforderlichen Zustimmungen in Bezug auf den Kundeninhalt und (B) die Sicherung und Wiederherstellung der IT-Systeme des Kunden und des Kundeninhalts im Zusammenhang mit den Abonnementdiensten. Wobei: "Kundeninhalte" sind alle Informationen, Daten, Materialien und Inhalte jeglicher Art, die IQGeo vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder die vom Kunden, seinen Nutzern und/oder Endnutzern oder im Namen des Kunden während der Nutzung der Abonnementdienste in den Produkten gespeichert oder eingegeben werden, und "IT-Systeme des Kunden" sind die Computerumgebung des Kunden (einschließlich Hardware, Software und/oder Telekommunikationsnetze oder -geräte), die vom Kunden in Verbindung mit dem Empfang und/oder der Nutzung der Abonnementdienste verwendet wird und die sich im Besitz des Kunden befindet oder von ihm lizenziert oder anderweitig kontrolliert wird.
8. Einhaltung des Exportrechts. Dem Kunden ist bekannt und er erkennt an, dass die Produkte, die Dokumentation und alle anderen technischen Informationen, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, den Exportbestimmungen von Kanada, der Europäischen Union, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, dem Handelsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen government Vereinigten Staaten von Amerika in Bezug auf den Export von technischen Daten, Geräten und Produkten unterliegen können. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Einhaltung aller dieser Vorschriften verantwortlich ist. Ein Verstoß des Kunden gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.
9. Garantien; Ausschluss von Garantien.
9.1. Produkt. IQGeo garantiert, dass jedes gelieferte Produkt für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Lieferung des Produkts an den Kunden ("Gewährleistungsfrist") in allen wesentlichen Punkten mit der Dokumentation übereinstimmt. Der Kunde hat den VAR innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich zu benachrichtigen (eine "Gewährleistungsmitteilung"), wenn ein Defekt an dem betreffenden Produkt auftritt, der verhindert, dass das Produkt diesem Abschnitt entspricht, und (vorausgesetzt, ein solcher Defekt resultiert nicht aus der missbräuchlichen oder unbefugten Verwendung des Produkts durch den Kunden oder einen Benutzer) wird IQGeo als Teil der Supportleistungen (nach eigenem Ermessen) entweder angemessene Schritte zur Behebung des Defekts unternehmen oder das Produkt innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Gewährleistungsmitteilung ersetzen.
9.2. Abonnementdienste. IQGeo garantiert, dass: (i) IQGeo angemessen erfahrenes, qualifiziertes und geschultes Personal bei der Erbringung der Abonnementdienstleistungen einsetzen wird; und (iii) IQGeo alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen hat und beibehalten wird, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen erforderlich sind.
9.3. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. Sofern nicht ausdrücklich und spezifisch in diesen Bedingungen vorgesehen, übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Abonnementdienste erzielt werden, und für die Schlussfolgerungen, die aus dieser Nutzung gezogen werden. IQGeo haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten, die IQGeo vom Kunden in Verbindung mit den Abonnementdiensten zur Verfügung gestellt werden, oder durch Handlungen, die von IQGeo auf Anweisung des Kunden vorgenommen werden, verursacht werden. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN DIESEM ABSCHNITT VORGESEHENEN GEWÄHRLEISTUNGEN, LEHNT IQGEO HIERMIT, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN UND SONSTIGEN BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIESE BEDINGUNGEN, DIE ABONNEMENTDIENSTE UND ALLE ANDEREN GELIEFERTEN WAREN ODER ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GARANTIERT IQGEO NICHT, DASS DIE ABONNIERTEN DIENSTE (ODER DEREN NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN) FREI VON FEHLERN SIND ODER DASS DIE NUTZUNG OHNE UNTERBRECHUNG ERFOLGT.
10. Begrenzung der Haftung. Dieser Abschnitt 12 legt die gesamte Haftung von IQGeo (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter) gegenüber dem Kunden in Bezug auf Folgendes fest: (i) jede Verletzung dieser Bedingungen; (ii) jede Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden; und (iii) jede Darstellung, Falschdarstellung (ob unschuldig oder fahrlässig), Aussage oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung (einschließlich Fahrlässigkeit), die unter oder in Verbindung mit diesen Bedingungen entstehen.
10.1. GESAMTHAFTUNG. DIE GESAMTHAFTUNG VON IQGEO UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND VERTRETERN IN BEZUG AUF ODER IM ZUSAMMENHANG MIT ALLEN ANSPRÜCHEN VON ODER IM NAMEN DES KUNDEN JEGLICHER ART, SEI ES AUS VERTRAG, GARANTIE, SCHADENSERSATZ, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN ERGEBEN, ÜBERSTEIGT NICHT DIE VON VAR AN IQGEO GEMÄSS DEM WIEDERVERKÄUFERVERTRAG TATSÄCHLICH GEZAHLTEN ABONNEMENTGEBÜHREN IN BEZUG AUF DIE AN VAR ZUM WEITERVERKAUF AN DEN KUNDEN VERKAUFTEN ABONNEMENTDIENSTLEISTUNGEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS EINEN SOLCHEN ANSPRUCH BEGRÜNDET.
10.2. KEINE FOLGESCHÄDEN. IN KEINEM FALL HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR NUTZUNGSAUSFÄLLE, DATENVERLUSTE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE, INDIREKTE, SPEKULATIVE, STRAFBEWEHRTE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, KOSTEN ODER ANSPRÜCHE JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER EINNAHMEN), DIE SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, UNABHÄNGIG VON DER ART DER HANDLUNG, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE GARANTIE, EINE ENTSCHÄDIGUNG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINE VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER EINE ANDERE ART HANDELT, SELBST WENN DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
10.3. Ausschlüsse von Begrenzungen. Nichts in diesen Bedingungen hat die Wirkung, die Haftung des Kunden oder von IQGeo zu beschränken oder auszuschließen für: (i) Tod oder Verletzung, die durch sein vorsätzliches Fehlverhalten (oder das seiner Vertreter) verursacht wurde; (ii) arglistige Falschdarstellung oder für jede andere betrügerische Handlung oder Unterlassung; (iii) im Falle des Kunden, die Haftung des Kunden für die Zahlung der Abonnementgebühren; (iv) im Falle des Kunden, jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von IQGeo oder der Lizenzen und/oder Rechte, die von IQGeo gemäß diesen Bedingungen gewährt wurden; oder (v) jede andere Haftung, die nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
11. Eigentumsrechte an geistigem Eigentum.
11.1. Rechte an geistigem Eigentum. "Geistige Eigentumsrechte" sind alle (i) Patente, Patentanmeldungen, Patentoffenbarungen und Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), (ii) Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Rechte an Handelsnamen und Geschäftsbezeichnungen, Rechte an Logos, zusammen mit dem gesamten damit verbundenen Geschäftswert (zusammen "Marken"), (iii) Urheberrechte und urheberrechtsfähige Werke (einschließlich Rechte an Computersoftware), Maskenwerke, (iii) Urheberrechte und urheberrechtsfähige Werke (einschließlich Rechte an Computersoftware), Maskenwerke, Rechte an Daten und Datenbanken, (iv) Rechte an vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnissen und Know-how und (v) alle anderen Rechte an geistigem Eigentum (in jedem Fall unabhängig davon, ob eines dieser Rechte eingetragen ist oder nicht, und einschließlich der Anträge auf Eintragung oder des Rechts, die Eintragung eines dieser Rechte zu beantragen) sowie alle Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art wie die vorstehend aufgeführten, die irgendwo auf der Welt bestehen.
11.2. Kundeneigene geistige Eigentumsrechte. "Kundeninhalte" sind alle Materialien, Dokumentationen oder Informationen, die vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern an IQGeo übermittelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Videos und persönliche Daten. Alle Kundeninhalte, die gehostet, gespeichert, verwendet oder in irgendeiner anderen Weise an IQGeo oder das Produkt (e) in seiner Leistung unter diesen Bedingungen, einschließlich aller Derivate davon übertragen werden, gehören dem Kunden und der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interesse daran (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum darin oder damit verbunden).
11.3. Datensätze und Ausgabedaten. "Datensatz" bezeichnet einen Satz von Informationen, der aus Kundeninhalten und gegebenenfalls den mit ihnen verbundenen Kennzeichnungen durch manuelle oder automatische Beschriftung besteht. "Ausgabedaten" bezeichnet alle Informationen, Daten und/oder Datenbanken, die im Zuge der Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und/oder seine autorisierten Benutzer unter Verwendung der Kundeninhalte generiert und/oder erstellt werden. IQGeo tritt automatisch und unwiderruflich alle mit den Produkten erzeugten Datensätze und Ausgabedaten sowie die damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum auf exklusiver Basis an den Kunden ab, sobald diese entwickelt sind. Dies umfasst ausnahmslos und ohne Vorbehalt alle Rechte der Vervielfältigung, Darstellung, Übersetzung, Anpassung, Umwandlung und Anordnung für jede direkte oder indirekte Nutzung und Verwertung aller oder eines Teils der Datensätze und Output-Daten, unabhängig von der Art und Weise, in allen Formen, auf allen Medien und für alle Zwecke, einschließlich derjenigen, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht vorhersehbar oder nicht vorgesehen waren. Insbesondere tritt IQGeo an den Kunden ab: (a) Die Rechte zur Nutzung der Datensätze und Outputdaten in jeglicher Form, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages nicht vorhersehbar waren; (b) Die vorübergehenden und dauerhaften Vervielfältigungsrechte der Datensätze und Outputdaten mit allen Mitteln und auf allen Medien, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bekannt oder unbekannt sind; (c) die Rechte zur Darstellung der Datensätze und Output-Daten durch alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bekannten und unbekannten Verfahren; (d) die Rechte zur Änderung, Lokalisierung, Übertragung, Anpassung, Integration, Anpassung, Korrektur, Übersetzung, Weiterentwicklung, Hinzufügung, Löschung, Erstellung abgeleiteter Werke usw., (e) das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten ganz oder teilweise in ein bereits bestehendes oder zukünftiges Werk einzubinden; (f) das Recht, die Datensätze und Ausgabedaten in eine andere Sprache umzuschreiben. Diese Übertragung gilt weltweit und für die Dauer des gesetzlichen Schutzes der geistigen Eigentumsrechte an den Datensätzen und Ausgabedaten.
11.4. Lizenz zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienstleistungen. Der Kunde gewährt hiermit IQGeo eine weltweite, nicht-exklusive Lizenz für den Zugriff und die Nutzung der Kundeninhalte in dem Umfang, der notwendig ist, um die Abonnementdienste bereitzustellen und zu verbessern, einschließlich der Identifizierung, Untersuchung oder Lösung von technischen Problemen mit den Abonnementdiensten. Ungeachtet des Abschnitts 10.3 gewährt der Kunde IQGeo ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht für die gesamte Dauer des Schutzes der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, die Datensätze, Outputdaten und Kundeninhalte in eigenem Namen und zum alleinigen Zweck der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Produkte und Dienste sowie zum Zweck der Erstellung und Auswertung von Statistiken zu nutzen, zu reproduzieren, darzustellen und zu verwerten. In diesem Zusammenhang erklärt der Kunde: (a) erkennt an und stimmt zu, dass IQGeo die personenbezogenen Daten anonymisiert, bevor es die Kundeninhalte, Datensätze und Output-Daten für seine eigenen Zwecke wiederverwendet; (b) erkennt an und akzeptiert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verbesserung der Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Produkte und Dienstleistungen sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken, die von IQGeo vorgesehen sind, mit den in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und IQGeo festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten vereinbar sind; (c) verpflichtet sich, die betroffenen Personen über die Übermittlung ihrer Daten an IQGeo zum Zwecke der Verbesserung seiner Abonnementdienste, der Entwicklung neuer Funktionen und neuer Dienste sowie zum Zwecke der Erstellung und Nutzung von Statistiken zu informieren.
11.5. Eigentum an den Dienstleistungen. Die Abonnementdienste sind Eigentum von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen und enthalten Materialien, die urheberrechtlich geschützt sind und durch Urheberrechtsgesetze, internationale Vertragsbestimmungen, Marken, Dienstleistungsmarken und andere Gesetze und Verträge über geistige Eigentumsrechte geschützt sind. Sofern von IQGeo nicht anders angegeben, darf nichts von den Abonnementdiensten kopiert, reproduziert, neu veröffentlicht, heruntergeladen, hochgeladen, gepostet, angezeigt, übertragen oder in irgendeiner Weise verteilt werden, und nichts auf den Abonnementdiensten darf so ausgelegt werden, dass eine Lizenz unter einem der geistigen Eigentumsrechte von IQGeo übertragen wird, sei es durch Rechtsverwirkung, stillschweigend oder anderweitig. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gewährt werden, sind von IQGeo vorbehalten. Der Kunde erkennt an, dass die Abonnementdienste Originalwerke enthalten, die von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und anderen durch die Anwendung von Methoden und Beurteilungsmaßstäben entwickelt, zusammengestellt, vorbereitet, überarbeitet, ausgewählt und arrangiert wurden, die unter erheblichem Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand entwickelt und angewandt wurden und die wertvolle geistige Eigentumsrechte von IQGeo, seinen verbundenen Unternehmen und diesen anderen darstellen. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an und auf Geschäftsgeheimnisse, Patente, Designs, Urheberrechte, Marken, Datenbankrechte, Dienstleistungsmarken, Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art, Dokumentation, alle Verbesserungen, Design-Beiträge oder abgeleitete Arbeiten dazu, und alle Kenntnisse oder Verfahren im Zusammenhang damit, einschließlich der Rechte an und auf alle Anwendungen und Registrierungen in Bezug auf die Abonnement-Services sind und bleiben, wie zwischen Kunden und IQGeo, zu allen Zeiten die einzige und ausschließliche Eigentum von IQGeo und seine verbundenen Unternehmen.
11.6. IQGeo-Marken. Die Marken sind eingetragene und nicht eingetragene Marken von IQGeo und seinen verbundenen Unternehmen. Die Marken dürfen nicht ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von IQGeo verwendet werden. IQGeo erkennt die Marken anderer Organisationen für ihre jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen an, die in den Abonnementdiensten erwähnt werden. Anders als in diesen Bedingungen vorgesehen, ist die Verwendung der Marken oder anderer IQGeo-Inhalte durch den Kunden streng verboten. Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Rechten von IQGeo und/oder seinen Lizenzgebern an den Abonnementdiensten, der Dokumentation oder den professionellen Dienstleistungen unvereinbar sind oder diese angreifen oder beeinträchtigen würden. Wenn der Kunde von Rechts wegen ein Recht an geistigen Eigentumsrechten erwirbt, das nicht mit der in diesem Abschnitt dargelegten Zuweisung des Rechts übereinstimmt, verpflichtet sich der Kunde hiermit: (i) diese geistigen Eigentumsrechte an IQGeo abzutreten und (ii) alle Dokumente auszufertigen und zu liefern, die erforderlich sind, um die Abtretung zu vervollständigen, damit IQGeo in den vollen Genuss der Vorteile des Eigentums an den betreffenden geistigen Eigentumsrechten kommt.
12. Entschädigungsverpflichtungen. Jede Partei hat die folgenden Entschädigungsverpflichtungen. "Anspruch" bedeutet jede Klage, jeder Schiedsspruch, jede Forderung oder jeder andere Rechtsanspruch, jede Beschwerde, Kosten, Schulden, Forderungen, Ausgaben, Bußgelder, Haftungen, Verluste, Ausgänge, Strafen oder Verfahren.
12.1. IQGeo's Verpflichtungen. Vorbehaltlich Abschnitt 14.2 unten, wird IQGeo den Kunden entschädigen, verteidigen und schadlos halten von und gegen jegliche Ansprüche, die von einem Dritten gegen den Kunden vorgebracht werden, dass das von IQGeo an den Kunden unter diesen Bedingungen lizenzierte Produkt die (im Vereinigten Königreich bestehenden) geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt ("IP-Anspruch"), außer in dem Umfang, in dem die Verletzung aus oder in Verbindung mit: (i) einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden; (ii) einem Produkt, das vom Kunden oder auf Wunsch oder Anweisung des Kunden (einschließlich durch IQGeo) verändert, modifiziert oder überarbeitet wurde; (iii) der Konfiguration des Produkts durch IQGeo auf Wunsch oder Anweisung des Kunden und/oder durch eine andere Person als IQGeo; (iv) dem Versäumnis des Kunden, ein von IQGeo bereitgestelltes Produktupdate oder -upgrade zu implementieren, das den IP-Anspruch verhindert hätte; (v) Software von Dritten oder Datendienste von Dritten; (vi) Verwendung des Produkts durch den Kunden, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt, oder andere unautorisierte Verwendung des Produkts; (vii) Verwendung einer veralteten Version des Produkts durch den Kunden (nach Erhalt einer Mitteilung von IQGeo), die nicht mehr von IQGeo aktualisiert oder aufgerüstet wird, unabhängig davon, ob der Kunde eine gültige Lizenz für die Verwendung desselben besitzt oder nicht; und (viii) Verwendung des Produkts in Kombination mit Geräten, Produkten oder Software von Dritten, wenn IQGeo einer solchen Verwendung nicht schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde soll: (a) IQGeo unverzüglich schriftlich über jeden IP-Anspruch zu benachrichtigen und IQGeo die volle Kontrolle über den IP-Anspruch und jede Verteidigung, Beilegung oder jeden Vergleich des IP-Anspruchs zu geben; (b) kein Haftungsanerkenntnis, keine Vereinbarung oder keinen Kompromiss in Bezug auf den IP-Anspruch abzugeben oder IQGeo anderweitig bei der Verteidigung des IP-Anspruchs zu beeinträchtigen; und (c) auf Aufforderung von IQGeo jede Unterstützung zu leisten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die vernünftigerweise notwendig sind, um IQGeo bei der Verteidigung oder Beilegung des IP-Anspruchs zu unterstützen. Das Vorstehende legt das einzige Rechtsmittel des Kunden und die ausschließliche Haftung von IQGeo für den Fall fest, dass die Verwendung des Produkts durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt.
Für den Fall, dass ein an den Kunden lizenziertes Produkt ohne Verschulden des Kunden Gegenstand eines IP-Anspruchs wird oder nach IQGeo's ausschließlicher Meinung wahrscheinlich wird, kann IQGeo nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu verwenden; (ii) das Produkt nicht verletzend machen; (iii) die Lizenz in Bezug auf das Produkt kündigen und dem VAR die Abonnementgebühren zurückerstatten, die der VAR für die Abonnementdienste in Bezug auf dieses Produkt bezahlt hat, die im Voraus bezahlt wurden und die sich auf den Zeitraum nach der Kündigung beziehen.
12.2. Entschädigungsverpflichtungen des Kunden. Für den Fall, dass ein IP-Anspruch auf einer der in Abschnitt 14.1(i)-(viii) beschriebenen Handlungen des Kunden beruht, hat der Kunde IQGeo und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die gegen IQGeo oder seine verbundenen Unternehmen von einem Dritten erhoben werden, der behauptet, dass das Produkt die geistigen Eigentumsrechte eines solchen Dritten verletzt oder unterschlägt oder gegen geltendes Recht verstößt, und hat IQGeo und seine verbundenen Unternehmen für alle von IQGeo erlittenen oder entstandenen Ansprüche und für angemessene Rechtskosten, die IQGeo im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstanden sind, zu entschädigen; vorausgesetzt, dass IQGeo: (i) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt, vorausgesetzt, dass der Kunde einen solchen Anspruch nicht begleicht, es sei denn, die Beilegung entbindet IQGeo bedingungslos von jeglicher Haftung und behindert in keiner Weise IQGeo's Fähigkeit, das Produkt zu nutzen, zu verkaufen und/oder zu vertreiben, oder wird anderweitig von IQGeo schriftlich genehmigt (was IQGeo nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich solcher Bedingungen, die IQGeo verlangen kann, gewähren oder verweigern kann) und (ii) dem Kunden jede angemessene Unterstützung auf Kosten des Kunden gewährt. Darüber hinaus wird der Kunde zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten IQGeo und seine Partner gegen alle Ansprüche im Zusammenhang mit oder aus oder im Zusammenhang mit dem Kunden: (a) unsachgemäße Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch seine Benutzer; (b) Kundeninhalte; und (c) Verletzung oder angebliche Verletzung einer Verpflichtung aus diesen Bedingungen.
13. Persönliche Daten. Jede Partei verpflichtet sich, jederzeit die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf diese Bedingungen einzuhalten, soweit diese auf ihre Aktivitäten im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Bedingungen anwendbar sind. Soweit der Kunde die Abonnementdienste nutzt, um Informationen in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("personenbezogene Daten") zu sammeln oder anderweitig zu verarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Vertreter und Nutzer, ist der Kunde allein dafür verantwortlich und verpflichtet sich dazu: (i) sicherzustellen, dass er über angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten und vor versehentlichem Verlust oder Vernichtung oder Beschädigung dieser personenbezogenen Daten verfügt; (ii) sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Zustimmungen oder Mitteilungen verfügt (und diese während der gesamten Abonnementlaufzeit aufrechterhält) und/oder dass er über eine anerkannte Rechtsgrundlage oder einen legitimen Grund verfügt und weiterhin verfügen wird, um diese personenbezogenen Daten während der gesamten Abonnementlaufzeit zu sammeln oder anderweitig zu verarbeiten; und (iii) soweit personenbezogene Daten des Kunden dem anwendbaren Datenschutzrecht unterliegen, IQGeo schriftlich zu benachrichtigen, bevor diese personenbezogenen Daten an IQGeo übertragen werden oder IQGeo erlaubt wird, auf diese personenbezogenen Daten im Namen des Kunden zuzugreifen oder sie zu verarbeiten und, soweit IQGeo ein Verarbeiter oder Unterverarbeiter (wie diese Begriffe im EU-Datenschutzgesetz definiert sind) von personenbezogenen Daten ist, die dem EU-Datenschutzgesetz unterliegen, werden die Parteien nach Treu und Glauben die angemessenen Bedingungen für eine solche Verarbeitung aushandeln, aber wenn die Parteien sich nicht auf solche Bedingungen einigen können, gilt der jeweils gültige Datenverarbeitungszusatz von IQGeo für eine solche Verarbeitung. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und IQGeo erheben, verarbeiten und übertragen wird, einschließlich der Erhebung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Daten von Vertretern des Kunden, um IQGeo zu ermöglichen, seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu erfüllen und die Beziehung zwischen IQGeo und dem Kunden zu verwalten. Diese persönlichen Daten unterliegen den jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien von IQGeo oder anderen Datenschutzhinweisen, wobei diese Richtlinien oder Hinweise nicht Teil dieser Bedingungen sind. Der Kunde stellt sicher, dass seine Vertreter über diese Datenschutzrichtlinien und -hinweise und die Umstände, unter denen IQGeo ihre persönlichen Daten erheben, verarbeiten und übertragen kann, informiert sind. Der Kunde erkennt an, dass IQGeo nicht für den Verlust oder die Offenlegung von Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden gesammelt und verarbeitet werden, verantwortlich ist. "Anwendbare Datenschutzgesetze" bedeutet (a) in dem Maße, in dem die UK GDPR Anwendung findet, das Recht des Vereinigten Königreichs oder eines Teils des Vereinigten Königreichs, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht, und (b) in dem Maße, in dem die EU GDPR Anwendung findet, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem IQGeo unterliegt, das sich auf den Schutz personenbezogener Daten bezieht. "EU GDPR" bedeutet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 . "UK GDPR" hat die Bedeutung, die ihm im Data Protection Act 2018 gegeben wird.
14. Prüfung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er zu jeder Zeit während der Abonnementlaufzeit aktuelle, genaue und vollständige Bücher und Aufzeichnungen in Bezug auf seine Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich seiner Nutzung der als Teil der Abonnementdienste lizenzierten Produkte, führt. Innerhalb von zehn (10) Werktagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch IQGeo wird der Kunde IQGeo (selbst oder durch den VAR oder einen anderen Beauftragten) gestatten, alle relevanten Räumlichkeiten, Geräte, Server, Systeme, Mitarbeiter, Bücher und Aufzeichnungen zu untersuchen, zu inspizieren, zu prüfen und zu überprüfen (und gegebenenfalls Kopien davon anzufertigen) und angemessenen Zugang dazu zu gewähren, um die Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden und seine Benutzer zu prüfen.
15. Vertraulichkeit.
15.1. Definition. "Vertrauliche Informationen" sind alle vertraulichen und geschützten Informationen (in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form) der anderen Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Techniken, Verfahren, Softwareprogramme und andere IT-bezogene Informationen, Schemata, Datenbanken, Geschäftsinformationen, Finanzinformationen, Ideen, Strategien, Entwürfe, Produkte und Produktdesigns, Beschaffungsinformationen, unveröffentlichte Informationen im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums einer der Parteien sowie alle Mitteilungen zwischen den Parteien und andere nicht öffentliche Informationen im Zusammenhang mit den Geschäften der Parteien.
15.2. Vertraulichkeitsverpflichtungen. Jede Partei verpflichtet sich: (i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, zu denen sie Zugang hat, nicht von ihren Vertretern oder anderweitig unter Verletzung dieser Bedingungen offengelegt oder verbreitet werden, (ii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die offenlegende Partei stimmt der Offenlegung dieser vertraulichen Informationen schriftlich zu und die empfangende Partei verlangt, dass der Dritte eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu Bedingungen abschließt, die den in diesem Abschnitt 17; und (iii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihr offengelegt wurden, nur für die Ausübung oder Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen zu verwenden. Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei an ihre Vertreter, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen benötigen, und/oder an professionelle Berater zum Zwecke der Einholung professioneller Beratung weitergeben, sofern sie diese Vertreter vor der Weitergabe über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen informiert und eine schriftliche Aufzeichnung über diese Personen führt. Jede Vertragspartei haftet für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter im Zusammenhang mit den vertraulichen Informationen, als ob es sich um Handlungen oder Unterlassungen der eigenen Vertragspartei handeln würde. Die Vertragsparteien unternehmen alle angemessenen Anstrengungen, um eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei festzustellen und zu verhindern. Erlangt eine Partei Kenntnis von einem Verstoß oder beabsichtigten Verstoß gegen diese Bedingungen oder hat sie Grund zu der Annahme, dass ein solcher Verstoß vorliegt, so unterrichtet sie unverzüglich die andere Partei und kooperiert bei der Suche nach geeigneten Rechtsbehelfen gegen eine solche Maßnahme.
15.3. Ausnahmen. Die in diesem Abschnitt 17 enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder später in die Öffentlichkeit gelangen, ohne dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 17 vorliegt; (ii) der empfangenden Vertragspartei bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Vertragspartei bekannt waren, und zwar frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung, was schriftlich zu belegen ist; (iii) nach Ausführung des Auftrags von einem Dritten frei von jeglicher Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wird, ohne dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei verwendet werden; oder (v) gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, soweit es ihr rechtlich möglich ist, die offenlegende Partei von der erforderlichen Offenlegung benachrichtigt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, vor der Offenlegung durch die empfangende Partei eine Schutzverfügung oder andere geeignete Maßnahmen zu beantragen.
16. Laufzeit und Beendigung.
16.1. Laufzeit. Diese Bedingungen treten mit dem Datum in Kraft, an dem eine Partei die Bestellung zuletzt unterzeichnet hat ("Datum des Inkrafttretens"), und alle Rechte, Pflichten, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Parteien beginnen mit dem Datum des Inkrafttretens, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Diese Bedingungen gelten für die in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen angegebene und auf der Bestellung angegebene Erstlaufzeit (die "Erstlaufzeit") und verlängern sich danach automatisch um jeweils ein (1) Jahr (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit" und zusammen mit der Erstlaufzeit die "Abonnementlaufzeit"), sofern in den Reseller-Pass-Through-Bedingungen und der entsprechenden Bestellung nichts anderes vorgesehen ist.
16.2. Beendigung.
16.2.1. Die Abonnementdienste können von jeder Partei mit einer Frist von mindestens neunzig (90) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt werden, wobei eine solche Kündigung erst am Tag nach dem Ende (i) der Erstlaufzeit oder (ii) der jeweiligen Verlängerungslaufzeit wirksam wird.
16.2.2. IQGeo kann die Abo-Dienstleistungen sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (i) eine Maßnahme gegen ihn ergriffen wird, um einen Verwalter, Treuhänder oder einen ähnlichen Beauftragten über sein Eigentum oder Vermögen zu ernennen, die nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen zurückgezogen wird; (ii) eine Versammlung seiner Gläubiger einberufen wird oder ein freiwilliger Vergleich mit seinen Gläubigern geschlossen wird oder er einer Verwaltungsanordnung unterliegt; (iii) eine Anordnung von einem zuständigen Gericht erlassen wird oder ein Beschluss über seine Abwicklung oder Auflösung oder die Ernennung eines Liquidators gefasst wird (außer zum Zweck einer solventen Fusion oder Rekonstruktion); (iv) zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht; oder (v) in Bezug auf die andere Partei ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das in einer Rechtsordnung, der sie unterliegt, eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in Abschnitt 16 genannten Ereignisse hat.2.2(i) bis Abschnitt 16.2.2(iv) (einschließlich) genannten Ereignisse.
16.2.3. Jede Vertragspartei kann die Abonnementdienste nach schriftlicher Mitteilung an die andere Vertragspartei (die "säumige Vertragspartei") kündigen, wenn die säumige Vertragspartei: (i) wesentlich gegen diese Bedingungen verstößt und ein solcher wesentlicher Verstoß nicht geheilt werden kann, oder im Falle eines wesentlichen Verstoßes, der geheilt werden kann, die säumige Vertragspartei diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diesen Verstoß heilt.
16.2.4. IQGeo kann die Abonnementdienste sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn: (i) der Kunde es versäumt, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum alle Abonnementgebühren zu zahlen, die dem VAR gemäß den Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen zustehen; (ii) die Wiederverkäufer-Vereinbarung abläuft oder aus irgendeinem Grund beendet wird; (iii) der VAR es versäumt, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum alle Beträge zu zahlen, die IQGeo oder seinen verbundenen Unternehmen unter, gemäß oder anderweitig in Verbindung mit der VAR-Vereinbarung in Bezug auf die Lizenzierung der Abonnementdienste an den Kunden gemäß den Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen zustehen.
16.2.5. Diese Bedingungen, die Abonnementdienste und alle gemäß diesen Bedingungen gewährten Lizenzen und Rechte enden automatisch, wenn die Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen auslaufen oder aus irgendeinem Grund in Bezug auf den Wiederverkauf und den Kauf der Lizenzierung der Abonnementdienste gekündigt werden (z. B. wenn der VAR die Wiederverkäufer-Pass-Through-Bedingungen in Bezug auf eine solche Lizenzierung aus wichtigem Grund kündigt (z. B. wegen Nichtzahlung der Abonnementgebühren oder Verletzung einer wesentlichen Bedingung, die nicht behoben wird).
16.2.6. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass IQGEO gegenüber dem Lizenznehmer keinerlei Haftung in Bezug auf eine Beendigung dieser Bedingungen und Lizenz gemäß Abschnitt
16.2.4 oder Abschnitt 16.2.5, und der einzige Regress des Kunden in Bezug auf eine solche Kündigung richtet sich gegen die VAR.
16.3. Auswirkungen der Beendigung. Nach Ablauf oder früherer Beendigung der Abonnementdienste aus irgendeinem Grund: (i) IQGeo wird aufhören, die entsprechenden Abonnement-Dienstleistungen und andere Dienstleistungen zu liefern; (ii) Der Kunde wird aufhören, die Abonnement-Dienstleistungen, Produkte zu verwenden, und / oder Dokumentation, wie anwendbar und alle Rechte und Lizenzen, die von IQGeo an den Kunden gemäß diesen Bedingungen gewährt werden, werden aufhören; (iii) Der Kunde wird an VAR oder auf Anweisung von VAR zu IQGeo alle ausstehenden Abonnementgebühren fällig zum Zeitpunkt einer solchen Kündigung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab dem Datum einer solchen Kündigung zu zahlen; und (iv) auf Verlangen von IQGeo wird der Kunde alle Produkte (einschließlich aller Kopien), die Dokumentation, die vertraulichen Informationen von IQGeo und alle anderen Dokumente und Informationen, die der Kunde in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle hat und die Eigentum von IQGeo sind oder von IQGeo zur Verfügung gestellt wurden, zurückgeben oder vernichten (nach Wahl von IQGeo).
16.4. Fortbestehen. Die Beendigung der Abonnementdienste hat keine Auswirkungen auf Verpflichtungen oder Rechte einer der Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind, und berührt keine Bestimmung, die ausdrücklich oder stillschweigend vorgesehen ist, um nach einer solchen Beendigung zu beginnen oder fortzufahren. Unbeschadet der Bestimmungen dieses Abschnitts 16.4 überdauern die Rechte und Pflichten, die durch die Abschnitte 9 (Gewährleistungen), 10 (Haftungsbeschränkung), 11 (Eigentum an geistigem Eigentum), 12 (Freistellungsverpflichtungen), 15 (Vertraulichkeit), 16.3 (Auswirkungen der Beendigung), 17 (Billigkeitsmaßnahmen) und 19 (Sonstiges) begründet werden, die Beendigung.
17. Gerechter Rechtsschutz. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Nutzung oder drohende Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden in einer Weise, die mit diesen Bedingungen nicht vereinbar ist, oder der Missbrauch oder drohende Missbrauch vertraulicher Informationen durch eine der Parteien der anderen Partei einen unmittelbaren, nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt, für den es keinen angemessenen Rechtsbehelf gibt. Dementsprechend vereinbaren die Parteien, dass die geschädigte Partei im Falle eines solchen Bruchs oder Verstoßes oder eines drohenden Bruchs oder Verstoßes Anspruch auf einen sofortigen und dauerhaften Unterlassungsanspruch vor einem zuständigen Gericht hat (ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen oder eine Kaution gestellt werden muss).
18. Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich, oder gilt als säumig oder verletzt diese Bedingungen, für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter diesen Bedingungen, wenn und soweit das Versäumnis oder die Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber IQGeo. "HöhereGewalt" bedeutet ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien liegt (ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit dieser Partei), einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Handlungen, Blitzschlag, Feuer oder Überschwemmung, Epidemie oder Pandemie, mit Ausnahme von Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen der eigenen Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer der Partei, die direkt dazu führt, dass eine der Parteien nicht in der Lage ist, alle oder einen wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen zu erfüllen.
19. Sonstiges.
19.1. Werbung. Während der Laufzeit des Abonnements kann IQGeo den Kunden auf der Website von IQGeo aufführen, um die Beziehung des Kunden zu IQGeo als aktueller Kunde zu kennzeichnen und den Status des Kunden als aktueller Kunde gegenüber potenziellen Kunden von IQGeo zu erwähnen.
19.2. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind an die in der Bestellung angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse des Empfängers zu senden. Alle Mitteilungen werden durch persönliche Übergabe, einen national anerkannten Nachtkurier (mit vorausbezahlten Gebühren), per E-Mail (mit Übermittlungsbestätigung) oder per Einschreiben (in jedem Fall mit Rückschein und vorausbezahltem Porto) zugestellt. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, ist eine Mitteilung nur wirksam, (i) wenn sie bei der empfangenden Partei eingeht und (ii) wenn die Partei, die die Mitteilung macht, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
19.3. Abtretung. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IQGeo keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen delegieren. Jede angebliche Abtretung oder Delegation in Verletzung dieses Abschnitts ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Delegation entbindet den Kunden von einer seiner Verpflichtungen unter diesen Bedingungen.
19.4. Änderung und Modifizierung. Diese Bedingungen können nur in einem Schreiben ergänzt oder geändert werden, das ausdrücklich besagt, dass es diese Bedingungen ändert, und das von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist.
19.5. Verzicht. Keine Verzögerung oder Nichtausübung eines Rechts oder einer Befugnis gemäß diesen Bedingungen durch eine der Parteien darf dieses Recht oder diese Befugnis beeinträchtigen oder als Verzicht darauf ausgelegt werden. Die einmalige oder teilweise Ausübung oder Nichtausübung eines Rechts oder einer Befugnis hat unter keinen Umständen Auswirkungen auf eine andere oder weitere Ausübung desselben Rechts oder derselben Befugnis oder auf die Ausübung eines anderen Rechts oder einer anderen Befugnis.
19.6. Beziehung zwischen den Parteien. Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das von unabhängigen Vertragspartnern.
19.7. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser Bedingungen oder macht sie in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar.
19.8. Keine Drittbegünstigten. Diese Bedingungen gelten ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in diesen Bedingungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, zielt darauf ab, einer anderen natürlichen oder juristischen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder einen Rechtsbehelf jeglicher Art unter oder aufgrund dieser Bedingungen zu gewähren (aufgrund des UK Contract (Rights of Third Parties) Act 1999 oder einer ähnlichen Gesetzgebung oder Gesetzen in einer anderen Gerichtsbarkeit oder anderweitig).
19.9. Geltendes Recht; Gerichtsstand. Alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, unterliegen dem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt:
(i) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo America Inc. identifiziert wird: die internen Gesetze des Staates Colorado, USA, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl oder Kollisionsnormen, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit bewirken würden. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, sind vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates Colorado, USA, jeweils mit Sitz in der Stadt und dem Landkreis Denver, Colorado, anhängig zu machen, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in solchen Klagen, Handlungen oder Verfahren;
(ii) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo UK Ltd. identifiziert wird: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von England und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen von England entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen die Erhebung einer Klage vor den Gerichten in England zu erheben, zu behaupten, dass die Klage vor den Gerichten in England an einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die Gerichte in England nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines Gerichts in England zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen.
(iii) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Europe NV bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen den belgischen Gesetzen und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und durchgesetzt, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der belgischen Gerichte in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen eine Klage vor den belgischen Gerichten zu erheben, zu behaupten, dass die Klage vor den belgischen Gerichten an einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die belgischen Gerichte nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines belgischen Gerichts zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen Gründen.
(iv) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Germany GmbH bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland entschieden, ohne dass eine Rechtswahl oder eine Kollisionsnorm, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit zur Folge hätte, oder das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) zur Anwendung kommen. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, unterwirft sich jede Partei der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder sonstigen Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben.
(v) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Japan KK bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen dem dort geltenden japanischen Recht, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts, und jede Klage oder jedes Verfahren bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Bedingungen, Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen oder deren Erstellung, Erfüllung oder Verletzung ergeben, oder damit zusammenhängende Angelegenheiten werden ausschließlich vor den Gerichten in Tokio verhandelt, und alle Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden, wobei sie auf jegliche Einwände gegen die Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände verzichten.
(vi) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Solutions Canada Inc: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von British Columbia und den dort geltenden Gesetzen Kanadas, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts, und jede Klage oder jedes Verfahren in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Bedingungen, Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen oder ihrer Erstellung, Erfüllung oder Verletzung ergeben, oder damit zusammenhängende Angelegenheiten werden ausschließlich vor den Gerichten von British Columbia verhandelt, und alle Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden und verzichten auf jegliche Einwände gegen die Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit dieser Gerichtsstände.
(vii) Wenn IQGeo im Bestellformular als IQGeo Malaysia Sdn Bhd. bezeichnet wird: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Englands, und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen Englands entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen die Erhebung einer Klage vor den Gerichten in England zu erheben, zu behaupten, dass die Klage vor den Gerichten in England an einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die Gerichte in England nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines Gerichts in England zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen.
(viii) In allen anderen Fällen, in denen die vertragsschließende juristische Person IQGeo nicht angegeben ist: Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Englands und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und alle Ansprüche und Streitigkeiten zwischen den Parteien oder einer von ihnen, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen Englands entschieden. Jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England in Bezug auf alle Ansprüche, Streitigkeiten, Differenzen oder andere Angelegenheiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben. Jede Partei verzichtet unwiderruflich auf das Recht, aus irgendeinem Grund Einspruch gegen die Erhebung einer Klage vor den Gerichten in England zu erheben, zu behaupten, dass die Klage vor den Gerichten in England an einem ungünstigen Ort erhoben wurde, oder zu behaupten, dass die Gerichte in England nicht zuständig sind, und sich der Vollstreckung eines Urteils eines Gerichts in England zu widersetzen, sei es aus einem der in diesem Abschnitt genannten Gründe oder aus anderen.
19.10. Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen stellen zusammen mit dem Auftrag, allen Anhängen, Anlagen, Bestellscheinen und allen anderen Dokumenten, die durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen wurden, die einzige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin enthaltenen Gegenstand dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen. Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten haben die vorliegenden Bedingungen (einschließlich der Anhänge) Vorrang vor den im Auftrag oder in den Anhängen zum Auftrag festgelegten Bedingungen.
Zuletzt aktualisiert:
21 Juli, 2025